Dienstag, 25. Dezember 2012

Achtung ! Condor Forderungsmanagement, KSM , Boll AG

Die Condor Forderungsmanagement hat Mahnbescheide  beantragt. Antragsteller sind im Fall KSM GmbH aus Wiesbaden, die Condor Forderungsmanagment GmbH selbst. Interessant dabei ist , dass die Forderungen an die Condor Forderungsmanagement GmbH durch die KSM GmbH aus Wiesbaden abgetreten worden sein sollen ?

Ebenfalls gibt es Mahnbescheide wo der Antragsteller die Boll AG in Liquiditation ist. Aus den Mahnbescheiden geht hervor das der Prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt Bernd Rudolph ist.

In beiden Fällen wurden  zuvor Zahlungsaufforderungen durch die Condor Forderungsmangement GmbH versendet. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

In  den Fällen die Verbraucherdienst e.V bekannt sind  wurde durch Mitglieder mitgeteilt, dass die Forderungen schon im Jahr 2010 gegenüber der Kanzlei BaumgartenBrandt bereits bestritten wurden, mittels Einsetzung von Anwälten, oder durch die Mitglieder selber.

Aus den Mahnbescheiden geht hervor, das hier Schadensersatzforderungen aus Unfall ,-Vorfall geltend gemacht werden Urheberrechtsverletzung aus dem Jahr 2009. 

Es liegen Verbraucherdienst e.V Abmahnungen durch die Kanzlei BaumgartenBrandt vor, vorraus hervorgeht , dass die Rechteinhaber  KSM GMBH , sowie Boll AG sind und  eine Pauschalgebühr gefordert wird in Höhe von 850,- EUR,  für Schadensersatz und Anwaltsgebühren. 

Wie die Condor Forderungsmangement GmbH heute auf die gewaltigen Summen kommt, wird weder durch die versendeten Zahlungsaufforderung der Condor Forderungsmanagement GmbH, noch durch die Mahnbescheide transparenter.

Die Vermutung liegt hier nahe, dass die Mahnbescheide beantragt wurden, um die die Verjährungsfrist zu hemmen. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


Die Mahnbescheide sollten nicht ausgesessen oder ignoriert werden, denn diese können  Vollstreckungsbescheide nach sich ziehen, worauf dann der Gerichtsvollzieher folgt.

Verbraucherdienst e.V hat Condor Forderungsmangment GmbH im Namen einiger Mitglieder angeschrieben und um einen Nachweis erbeten worauf sich der Anspruch begründet.
Keine Reaktion ! Das Verhalten der Condor Forderungsmangement GmbH ist Verbraucherdienst e.V aus anderen Fällen ( Gewinnspielforderungen ) nicht unbekannt. http://jurafeed.de/blog/sta-frankenthal-vorlaeufige-sicherungsmassnahmen-gegen-condor-gesellschaft-fuer-forderungsmanagement-mbh-und-focus-gesellschaft-fuer-forderungsmanagement-mbh_JUB3.html



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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.




Donnerstag, 13. Dezember 2012

Condor Forderungsmanagement und KSM GMBH

Condor Forderungsmanagement GmbH, ein Inkassounternehmen aus Ludwigshafen, macht derzeit verstärkt Forderungen im Auftrag einer KSM GmbH geltend. Eine Vielzahl entsprechender Anrufe gehen seit dem 11.12.2012 beinahe täglich beim Verbraucherdienst e.V. ein.

Die dem Verein derzeit (13.12.2012) bekannten geforderten Summen bewegen sich zwischen 1.000 Euro und rund 3.000 Euro, und basieren auf Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung aus dem Jahr 2009. Seinerzeit war die Kanzlei Baumgarten Brandt mit diesen Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts von KSM GmbH beauftragt. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Die betroffenen Verbraucher sendeten uns ihre Unterlagen zu und gaben teilweise sogar an, dass sie bereits damals durch einen Rechtsanwalt in dem Sachverhalt vertreten wurden.

In anderen Fällen sind seinerzeit längst Vergleiche geschlossen oder Unterlassungserklärungen abgegeben worden.

Einige Verbraucher haben nach eigenen Angaben gegenüber Verbraucherdienst e.V. gar keine Abmahnung erhalten wie z. B. Herr M.
Dessen aktuelle Inkassoforderung der Condor Forderungsmanagement GmbH wurde an seine ehemalige Adresse geschickt - die seit 11 Jahren nicht mehr zutrifft. Nur einem Zufall war es zu verdanken, dass die Inkassoforderung der Condor in seinen Besitz gelangte. 

In weiteren Fällen wurden Verbraucher, die uns ihre Schreiben zusendeten, unter Umgehung des eingeschalteten Anwalts der Betroffenen direkt angeschrieben.

Die Vorgehensweise erweckt den Eindruck bzw. legt die Vermutung nahe, dass die Kanzlei Baumgarten Brandt die Forderungen der KSM GmbH an das Inkassounternehmen Condor Forderungsmanagement abgetreten hat.

Inkassoforderung der Condor Forderungsmanagement 

KSM GmbH Auftraggeber


Bei den Schreiben handelt es sich offenbar um Serienbriefe, die keinen Bezug zum Einzelfall aufweisen. In den Schreiben der Condor Forderungsmanagement GmbH wird behauptet, es bestehe eine Forderung der KSM GmbH gegen den Abgemahnten. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen. 

Unerwähnt / unberücksichtigt seitens Condor bleibt, dass in einigen Fällen Forderungen nach Aussagen betroffener Verbraucher bestritten wurden - und das gesamte Inkassoverfahren daher zum Scheitern verurteilt ist.





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Montag, 10. Dezember 2012

FlexStrom AG Bonus keine Auszahlung - Verbraucherschutz


Preisvergleich für den Stromtarif – Ende des Jahres ist es mal wieder soweit. Verbraucher suchen nach einem Stromanbieter mit einem für sie günstigen Preis. Eines der wohl bekanntesten Portale für den Preisvergleich auch für Stromtarife ist check24.de. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.

FlexStrom AG ist bei Abfragen zum günstigsten Stromtarif sehr häufig in den obersten Positionen zu finden. Geworben wird, wie andere Stromanbietern dies auch tun, mit einem Bonus bei Vertragsabschluss.  Warum verweigert FlexStrom AG Auszahlung des Bonus?

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Donnerstag, 6. Dezember 2012

Apollo Bell meldet Insolvenz an



Der Navi-Hersteller Apollo Bell ging im März 2012 in Insolvenz. Quelle https://www.insolvenz-portal.de/Nachrichten/bundesweit-durchsuchungen-bei-apollo-bell/5823. Die Aktie des britischen Unternehmens, das auch einen Standort in Düsseldorf hat, wurde für sogenanntes Scalping (Kursmanipulation) missbraucht. Siehe Scalping –Abzocke an Verbrauchern durch Kursmanipulation

Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln derzeit wegen des Verdachts der Kursmanipulation, es werden 23 Beschuldigte geführt. Mitglied sein heißt –  stark zu sein. 

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Freitag, 23. November 2012

Haustuergeschaeft – Widerrufsrecht


Für Verträge aus Haustürgeschäften besteht die Möglichkeit diese heute noch zu widerrufen, obwohl der Abschluss zum Beispiel im Jahr 2002 stattfand. Vertreter, die für Häuser wie Brockhaus, Coron oder inmediaONE als auch viele andere Direktvertriebsunternehmen an der Haustür klingelten, verwendeten einen fehlerhaften Vertragstext. Dies gilt vornehmlich für Verträge aus der Zeit von 2002 bis 2008, und für einige Unternehmen sogar bis zum heutigen Tag. Weitere Informartionen zum Thema Haustürgeschäft aus 2002 bis 2008 jetzt widerrufen
Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.




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GWE Wirtschaftinformations GmbH Gewerbeauskunft Zentrale

Das in Düsseldorf ansässige Unternehmen GWE Wirtschaftsinformations GmbH, Betreiber des Internetportals gewerbeauskunft-zentrale.de, macht Druck auf Verbraucher. Doch das mit der Beitreibung der Forderungen aus Düsseldorf beauftragte Inkassounternehmen Deutsche Direkt Inkasso GmbH stellte die Beitreibung gegen Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. ein.

Nun beauftragte GWE Wirtschaftsinformations GmbH (gewerbeauskunft-zentrale.de) eine Kanzlei für Wirtschaftsrecht aus Köln, vertreten durch Rechtsanwältin C.M. (Name der Redaktion bekannt), mit der weiteren Beitreibung. Die Rechtsanwältin fordert in aktuellen Fällen 1138,12 Euro für vermeintliche 2-Jahresverträge.


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Dienstag, 20. November 2012

Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst Osnabrück



Inkassoforderung aus Osnabrück erhalten
Inkassounternehmen Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst Osnabrück beschäftigt Verbraucherdienst e.V. seit etwa 2011 im Rahmen von Interessenvertretungen zu Inkassoforderungen gegen Mitglieder des Vereins.

VSR Verlag Service GmbH oder PVZ Pressevertriebszentrale GmbH
Mandanten des Inkassounternehmens Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst sind bspw. der VSR Verlag Service GmbH oder PVZ Pressevertriebszentrale GmbH Stockelsdorf. Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.


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Montag, 19. November 2012

Uniscore Forderungsmanagement GmbH Ludwigshafen

Inkassoforderungen aus Ludwigshafen
Inkassounternehmen Uniscore Forderungsmanagement GmbH aus Ludwigshafen beschäftigt den Verein für Verbraucherschutz Verbraucherdienst e.V. seit etwa 2010 im Zuge der Interessenvertretung für Mitglieder des Vereins.

Uniscore klagt
Entgegen häufig im Internet vertretener Ansichten, einige Forderungen könne man im Zweifelsfall aussitzen, klagte Uniscore gegen Vereinsmitglieder. Es kam zum Verfahren zwischen dem Ludwigshafener Inkassounternehmen und dem Vereinsmitglied.
Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.


Klagerücknahmen seitens Uniscore Forderungsmanagement
In anderen Fällen nahm das Inkassounternehmen aus Ludwigshafen bereits eingereichte Klagen oder beantragte Haftbefehle gegen vermeintliche Schuldner und Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. auf Grund dessen Einsatzes wieder zurück. Siehe https://blog.verbraucherdienst.com/aktuelles/urteile/.

Inkassoforderungen eingestellt gegen Mitglieder des Verbraucherdienst e.V.
Stattdessen wurden durch die Initiative des Verbraucherdienst e.V. gegen Mitglieder gestellte Inkassoforderungen der Uniscore erfolgreich eingestellt. 



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Dienstag, 30. Oktober 2012

Kanzlei Georg Wohlfahrt und Partner


Die Kanzlei für Forderungsmanagement fordert derzeit für eine Lotto-Spielgemeinschaft mit Namen Gewinnprofi 136,38 Euro. Wohlfahrt und Partner gibt in seiner Zahlungsaufforderung nur eine Postfach-Anschrift in Essen an. Eine andere Kontaktaufnahme ist unmöglich, da weder Telefonnummer noch E-Mailadresse angegeben werden. Dafür liegt der Zahlungsaufforderung im Namen von Gewinnprofi ein Überweisungsformular bei. Kanzlei Wohlfahrt und Partner wünscht den geforderten Betrag auf ein Postbank-Konto in Bulgarien überwiesen zu bekommen. Dort scheint die Kanzlei letztendlich auch ansässig zu sein, denn unter der Postfach-Anschrift in Essen ist eine bulgarische Anschrift angegeben. Hier weiterlesen …
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Securlinx Holding Corp WKN A1JMJD Kaufwarnung



Die Aktie Securlinx Holding Corp (WKN A1JMJD, ISIN CA81517A1030) wird derzeit via E-Mailings aktiv beworben. Verbraucherdienst e.V. informierte in der Vergangenheit wiederholt über ähnliche Vorgehensweisen wie aggressive Telefonwerbung in Form unerlaubter Werbeanrufe (Cold Calling) für Aktien-Kaufempfehlungen.

Mit dem E-Mail-Spamming soll scheinbar auch für die wenig bekannte Aktie Securlinx Holding das Interesse geweckt werden. Ein weiterer Grund, das Wertpapier nicht zu zeichnen, ist die Tatsache, dass die Aktie am First Quotation Board ( FQB ) gehandelt wird. Dieses Handelssegment wird jedoch am 15.Dezember 2012 geschlossen – wegen stetig steigender Verdachtsfälle von Marktmanipulationen mit dort gelisteten Werten. Weiterlesen zu Kaufempfehlung via E-Mail-Spammingfür Securlinx Holding Corp

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First Quotation Board ab Dezember 2012 geschlossen


Damit reagiert die Börse auf zunehmende Verdachtsfälle von Marktmanipulationen und Kursmanipulationen zum Nachteil von Anlegern. Im Open Market gelistete Werte werden kaum kontrolliert und waren in der Vergangenheit immer wieder Werkzeug für sogenanntes Scalping. Siehe Beitrag Scalping – Betrug und Abzocke mit Kursmanipulation. Daher wird das Handelssegment First Quotation Board im Dezember 2012 geschlossen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.  Für Anleger mit dort gelisteten Werten im Depot droht somit gegebenenfalls Totalverlust. Weiterlesen zu Schliessung First Quotation Board

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Mittwoch, 17. Oktober 2012

Nach Festpreisangebot fuer Entruempelung hohe Rechnung


Verbraucherin Frau P. war entrüstet. Für die Entrümpelung ihres Keller und Dachbodens suchte sie im Internet eine Firma, die Entrümpelungen durchführt. Sie entschied sich für das Transport - Unternehmen ABC Trans GmbH aus 28884 Weyhe bei Bremen und rief die kostenlose 0800 – Nummer an. Nach Schilderung des ungefähren Volumens an Entrümpelungsgut wurde Frau P. vom Mitarbeiter der ABS Trans GmbH ein kurzfristiger Rückruf avisiert. Dieser erfolgte tatsächlich kurze Zeit später. Wie Frau P weiter berichtet, wurde ihr darin ein Festpreis für die Entrümpelung von 398,00 Euro am Telefon genannt. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.
 Frau P. nahm das Festpreisangebot der Firma ABC Trans GmbH an, die Entrümpelung wurde zum vereinbarten Termin durchgeführt. Einige Tage später erhielt sie eine Rechnung von rund 1600 Euro …

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Donnerstag, 11. Oktober 2012

Global Finance Invest AG muss rückabwickeln



Anfang 2011 ermittelte die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen Global Financial Invest AG wegen Betrugs. Den Anstoß für das Ermittlungsverfahren gab seinerzeit eine entsprechende Anzeige wie ein Pressesprecher damalserklärte. Verbraucherdienst e.V. Essen nahm seinerzeit die Struktur der durchgeführten Einlagenschäfte des Unternehmens GFI AG (Global Financial Invest AG) zum Anlass präventiv über grundsätzliche Risiken beimVerkauf von z.B. Lebensversicherungen zu informieren. Im späteren Verlauf der Ermittlungen in Darmstadt wurden diese nach Frankfurt abgegeben. Nun ermittelte die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen GFI AG.

Eine jetzt beim Verein eingegangene informelle E-Mail aus Berlin zur Anordnung der Rückabwicklung bereits getätigter Geschäfte seitens BaFin ist Anlass für den aktuellen Artikel überGlobal Financial Invest AG auf der Webseite des Vereins
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Freitag, 5. Oktober 2012

Kursmanipulation mit Aktie De Beira Goldfields Inc.

Vier Beschuldigte sollen mit der Aktie De Beira Goldfields Inc. (ISIN US2402571051 / WKN A0JDS0) Anleger um ca. 38 Millionen Euro geschädigt haben. Umgesetzt wurde dies mithilfe des sogenannten Scalping, über das Verbraucherdienst e.V.  in der Vergangenheit häufiger berichtete. Das Landgericht Stuttgart ermittelt aktuell zu der Markt – bzw. Kursmanipulation zum Nachteil der betroffenen Anleger seitens der Beschuldigten. Im Zuge der Ermittlungen konnte Vermögen sichergestellt werden. Für betroffene Anleger bestehen somit bei Schadensersatzklagen gute Aussichten darauf, dass sie zumindest teilweise ihr Geld zurück bekommen können.Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.


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Freitag, 28. September 2012

Aktie NWO Schadensersatzanspruch



M. Barche wurde durch das Landgericht zu Schadensersatzansprüchen gegenüber Mitgliedern des Verbraucherdienst e.V. im Zusammenhang mit dem Vertrieb von NWO Aktien verurteilt. Die Gegenseite legte Berufung gegen das Schadensersatzurteil ein, eine Begründung liegt nach Kenntnisstand des Verbraucherdienst e.V. nicht vor.

Die Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. erwarben aufgrund massiver unerlaubter Werbeanrufe Aktien der Northwest Oil & Gas  Inc. zu Kurswerten zwischen 2,05 - 2,46 Euro. Diese Werbeanrufe dienten dazu, gutgläubige Anleger dazu zu verleiten, große Stückzahlen der Aktie NWO (Northwest Oil + Gas) zu erwerben. Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren. 

Es besteht der Verdacht, dass die Nachfrage und somit das Handelsvolumen der Northwest Oil & Gas Aktie (NWO) durch Hintermänner wie Herrn M. B. und anderen selber gefördert worden ist und diese sich dadurch bereichern konnten.

Nach kurzer Zeit fielen die Kurse ins bodenlose.

Hier weiterlesen zum Schadensersatzurteil Aktie Northwest Oil + Gas 


Nachtrag 19.06.2013 Aktie NorthWest Oil & Gas

Northwest Oil & Gas Trading legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts ein.
Das Oberlandesgericht entschied nun auf Schadensersatzpflicht gegen Northwest Oil & Gas (NWO)

Nachtrag 11.11.2013 Aktie NorthWest Oil & Gas
Revision abgelehnt - Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt ebenfalls Pflicht zum Schadensersatz





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Mittwoch, 5. September 2012

(Büro-) Fehler bei Forderungen der Debcon GmbH Witten

Debcon GmbH Witten macht mittels Untervollmacht Forderungen aus Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen der Kanzlei Urmann & Collegen geltend. Auch Mitglieder des Vereins sind teilweise betroffen von diesen Forderungseinzügen. Inhaltlich vermittelt der schriftliche Dialog mit Debcon für Verbraucherdienst e.V. den Eindruck, dass mangels rechtlicher Substanz bezüglich der versendeten Forderungseinzüge an unsere Mitglieder auf Zeit gespielt wird. So zum Beispiel werden jüngsten Antwortschreiben an Verbraucherdienst e.V. seitens Debcon GmbH sogenannte Bürofehler geltend gemacht in Bezug auf einige Angaben in den an unsere Mitglieder vesendeten Zahlungsaufforderungen. Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.

Weiterlesen zu Inkassoforderung aus Abmahnung von Urmann + Collegen der Debcon GmbH  


Hilfe und Beratung zu
Inkassoforderung von Debcon GmbH Witten
beim Verein für aktiven Verbraucherschutz 


Weitere Webseiten mit Inhalten zu
Inkassounternehmen und Inkassoforderung




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Montag, 3. September 2012

Flirtcafe Unrecht? Verbraucher vermuten Abofalle ...

Das Datingportal Flirtcafe geriet in den letzten Tagen in den Fokus des Verbraucherdienst e.V. Etliche Konsumenten baten den Essener Verein für Verbraucherschutz um Informationen über das Datingportal Flirtcafe. Die Verbraucher erhielten eine Zahlungsaufforderung von Flirtcafe über 57,00 Euro in der angegeben wird, das dies bereits die zweite Zahlungsaufforderung sein. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.


Weitaus verwirrender waren die betreffenden Anrufenden jedoch weil sie ihrer Ansicht nach keinen Vertrag oder ein Abo eingegangen sind mit Flirtcafe. Der eine oder andere betroffene Anrufer sprach von einem Testzugang - aber keinem Vertrag. Eher sei es so gewesen, so die Konsumenten, das überall KOSTENLOS stand und es sich wohl um eine Abofalle handeln müsse ... Tatsächlich wird auf der Startseite von Flirtcafe geworben mit Jetzt kostenlos anmelden. Und auf der Anmeldeseite für die Registrierung weitere Werbung mit der Aufforderung Kostenlos anmelden und losflirten!


Wie kommt dann aber eine Zahlungsaufforderung zustande ...? Die Antwort liegt z. T. in den verwirrend abgefassten AGB und Widerrufsbelehrung von Flirtcafe.


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Mittwoch, 29. August 2012

grosshandel-produkte Vendis GmbH grosshandel-angebote

Die Portale Grosshandel-Produkte und Grosshandel-Angebote.de des Unternehmens Vendis GmbH waren Anlass von Herrn Werner P. Kontakt zum Verbraucherdienst e.V. Essen aufzunehmen. Er eröffnete das erste telefonische Gespräch mit den Worten: "Guten Tag, ich bin wohl einer Abofalle im Internet zum Opfer gefallen … Können Sie mir eventuell helfen??" Die anschließende Schilderung von Herrn P. zum Sachverhalt veranlasste Verbraucherdienst e.V. präventiv zu informieren. Artikel lesen zu grosshandel-produkte Vendis GmbH grosshandel-angebote
Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

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Dienstag, 28. August 2012

Abmahnung Berlin Media Art JT Mahnbescheid RA Oliver Edelmaier

Focus Forderungsmanagement GmbH versendet nach eigenen Angaben Zahlungsaufforderungen im Auftrag der Firma Berlin Media Art JT e.K. Ursprung der Forderungen sind vermutlich Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, die seinerzeit von der Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg + Schenk aus Hamburg versendet wurden, wobei hier die Rechtsanwaltsgebühren und Lizenzgebühren eingefordert werden sollen in Höhe von 1741,25 Euro. Weiterhin melden anrufende betroffene Verbraucher eintreffende Mahnbescheide in diesem Zusammenhang seitens Rechtsanwalt Oliver Edelmaier als Prozessbevollmächtigter. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.


Der Verein für aktiven Verbraucherschutz aus Essen Verbraucherdienst e.V. berichtet auf seiner Webseite ausführlich. Weiterlesen zu Focus Forderungsmanagement und Berlin Media Art JT e.K.



Hilfe - Terminvereinbarung - Beratung zu
Zahlungsaufforderung der Focus Forderungsmanagement 
Abmahnung Urheberrecht durch GmbH Berlin Media Art JT e.K. 
Mahnbescheid von Rechtsanwalt Oliver Edelmaier.
beim Verein für aktiven Verbraucherschutz

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Blog Beluga59 berichtet: Eine Geschichte mit teurem Ausgang bringt uns ein Leser nahe
Focus Forderungsmanagement und KTS Mangement Ltd & Co KG
 
 

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Donnerstag, 23. August 2012

Futura Recht Finanzberatung Zahlungsaufforderung

Futura Recht & Finanzberatung, Sitz Severinstrasse14 in 70173 Stuttgart, macht nicht näher erläuterte Forderungen in Höhe von 178,00 EUR bis zu 258 EUR geltend. Auf dem Briefkopf der Zahlungsaufforderung ist auch eine Kanzlei Bunke Rechtsanwälte Fachanwälte angegeben.
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Hier geht es zum Bericht zu Bunke Rechtsanwälte Fachanwälte bzw. Futura Recht & Finanzberatung

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Mittwoch, 22. August 2012

PPT Infoservice GmbH 2012 | 2013

Wenn sich vermehrt, wie in den letzten Wochen geschehen,  Konsumenten über die PPT Infoservice und Vertriebs GmbH beim Verein für Verbraucherschutz Verbraucherdienst e.V. Essen beschweren, gibt dies Anlass darüber zu informieren. Zumal das Unternehmen schon im Jahr 2011 den Verbraucherdienst e.V. aktiv werden liess. Seinerzeit wandte sich unter anderem ein älterer Herr an den Verein mit der Bitte um Unterstützung. dessen Sachverhalt: Der 74-jährige Rentner sollte an PPT Infoservice für Vermittlung von Sexkontakten 217,00 Euro zahlen. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


Die aktuell in den letzten Wochen eingegangenen Anrufe lassen darauf schliessen, das PPT Infoservice und Vertriebs GmbH in ähnlicher Weise auch im Jahr 2012 / 2013 aktiv ist. Einer der hilfesuchenden Anrufer, Herr D., schilderte seinen Sachverhalt ausführlich. Der Artikel macht deutlich, wie aus dem Anruf zu einem Zeitungsinserat der PPT Infoservice GmbH ein Vertrag und Kosten in Höhe von 259,00 Euro für die Vermittlung von Sextreffen werden können. 

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Mittwoch, 15. August 2012

National Inkasso MMS 4free SMS Abo

Vor einigen Tagen schrieb uns eine aufmerksame Verbraucherin (Frau B.) per E-Mail. Sie habe eine SMS erhalten mit dem Inhalt: "Eine Videonachricht war zu groß,  um zugestellt zu werden. Abrufen unter www.mms-4free.com mit dieser ID: uquaudir". 

Frau B. folgte den Anweisungen und rief  die Nachricht auf dem Portal mms-4free.com ab, ohne nach eigenen Angaben persönliche Daten eingegeben zu haben. Drei Tage später erhielt Frau B. eine Rechnung über 96,00 Euro, im Anschluss daran eine Mahnung. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.


Der Mahnung folgte noch eine SMS mit der Aufforderung: "IHR EROTIK-ABO: (...) Vermeiden Sie Inkassoärger. Zahlen Sie JETZT 101 € (Betreff: 5609179) an mms-4free.com/bank".

Die nächste Mahnung, informiert Frau B. Verbraucherdienst e.V. weiter, kommt dann von National Inkasso. Frau B. hat stellte nach eigenen Angaben Strafantrag.

E-Mail zu National Inkasso und mms-4free.com im Original sehen


Herzlichen Dank an Frau B. für die informative E-Mail.
Wir hoffen, dass dies möglichst viele Verbraucher lesen. Dieser wie auch andere Posts können gern weitergeleitet werden. Das erweitert den Kreis der Kenntnisnehmenden. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.


National Inkasso GmbH ist das "alte" Inkassounternehmen wecollect GmbH. Erst 2011 benannte man sich um in National Inkasso GmbH. Bericht lesen zu National Inkasso GmbH hiess früher wecollect GmbH



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Dienstag, 14. August 2012

FKH GbR Kontopfaendung Zahlungsverbot

Spätestens wenn Verbraucher nicht mehr an ihr Geld auf dem Konto kommen wegen einer Kontopfändung oder einem Zahlungsverbot, finden sie den Weg zum Verbraucherdienst e.V. So auch Herr K., dessen Konto mit einer Pfändung belegt wurde durch FKH GbR.


Er teilte dem Verein mit, dass er die Firma FKH GbR
weder kennt noch von diesem Unternehmen jemals angemahnt wurde. Eine Nachfrage bei seiner Hausbank ergab, dass seitens FKH GbR ein Zahlungsverbot ausgesprochen wurde.

Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.


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Montag, 6. August 2012

Verbraucherdienst e.V. gewinnt Unterlassungsklage

Gleich mehrere Unternehmen, unter anderem auch die Fillin Int AG aus der Schweiz, buchten vom Konto des Rentners Herr M. ab. Der wandte sich schliesslich an Verbraucherdienst e.V., wurde Mitglied und der Verein für Verbraucherschutz aus Essen sofort für Rentner M. aktiv.

Im Zuge der Bearbeitung der Unterlagen von Herrn M. stellte sich heraus das verschiedenste Unternehemen per Lastschriftverfahren vom Konto unseres neuen Mitgliedes abbuchten - nicht nur die Fillin Int. AG. Häufigste Begründung: Teilnahme an Gewinnspieleintragungsservices. Die Verträge seien telefonisch zustande gekommen. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


Verbraucherdienst e.V. setzte sich mit der Hausbank von Mitglied Herrn M. in Verbindung, die sämtliche Abbuchungen aus den Jahren 2008, 2009 sowie 2010, die im hier geschilderten Zusammenhang standen, auf das Konto unseres Mitgliedes gut schrieb... Auch die durch die Fillin Int. AG per Lastschriftverfahren abgebuchten Beträge.


Dies veranlasste die Fillin Int AG zur Klage gegen
- unser Mitglied Herrn M. auf Rückzahlung und Verzinsung der zurück gebuchten Beträge in Höhe von 717,60 Euro

 - den Verbraucherdienst e.V. auf Unterlassung
Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.
 
Beide Klagen wurden mit Urteil vom 24.07.2012 abgewiesen durch das Landgericht Waldshut-Tiengen.

Urteil lesen
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Donnerstag, 2. August 2012

Urheberrechtverletzung Abmahnung APW Rechtsanwälte Notar

Im hier konkret beschriebenen Fall erhielt unser Mitglied Frau P. eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrecht durch APW Rechtsanwälte & Notar. Angeboten bzw. gefordert wird die Zahlung eines Betrags von 350 Euro Schadensersatz zzgl. 100 Euro Rechtsanwaltkosten, bei gleichzeitiger Abgabe einer Unterlassungserklärung. Trotz sehr kurz gesetzter Frist, im Fall unseres Mitgliedes Frau P. der 04.08.2012, sollte nicht übereilt reagiert werden. Warum? Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein. 

Bei genauer Prüfung des Einzelfalls können verschiedenste Einzelpunkte zu einer erfolgreichen Verteidigung gegen den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung führen. Doch selbst wenn die Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen worden und die Abmahnung rechtens ist, sind die geforderten Beträge oftmals zu hoch angesetzt.  

Was tun bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch APW Rechtsanwälte & Notar.

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Mittwoch, 1. August 2012

Voice 1 Direct Ltd – BaFin warnt

Schon in der Vergangenheit informierte Verbraucherdienst e.V. wiederholt vor vermeintlich lukrativen Aktien, die per Cold Call (unerwünschter Werbeanruf) angeboten wurden. Werden derlei Anbietern konkrete und fachkundige Fragen zu ihrem Angebot und ihrer Vorgehensweise gestellt, erhält der Verbraucher selten hinreichend Auskunft. Aktuell warnt die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) vor Aktien des Unternehmens Voice 1 Direct Ltd (ISIN CA92862M1059 / WKN A1H 50C). Unter anderem wird seitens der Behörde vermutet, dass irreführende oder unrichtige Angaben zur Aktie Voice 1 Direct im Rahmen der Cold Calls gemacht werden könnten. Weiterlesen zur Aktie Voice 1 Direct  .  Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.


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CS Euroreal Immobilienfonds schliesst

Bereits 2008 gerieten die ersten offenen Immobilienfonds in eine Krise, verursacht durch die Pleite der amerikanischen Investmentbank Lehmann. Zu viele Anleger flüchteten aus den Immobilienfonds, die daraufhin schliessen mussten. Auch dem Immobilienfond CS Euroreal steht die Schließung bevor.  Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein. 


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Donnerstag, 19. Juli 2012

RHAETIA IT Service AG

Die schweizer Verbraucherschützer Beluga59 haben bezüglich der RHAETIA IT Service AG einen Aufruf gestartet. Es werden Personen gesucht, die noch alte Rechnungen oder Abmahnungen dieses Unternehmens auf dem PC oder in der Schublade haben. Vorrangig geht es Beluga59 hier um das Gewinnspiel SunStar, Win-Abo und Firstline.

Ausserdem werden betroffene Personen gesucht, die solche Rechnungen zwischen 05/2012 bis 05/2012 bereits bezahlt haben, oder immer noch Mahnungen / Rechnungen erhalten. Mitglied sein heißt –  stark zu sein.


Wer sich angesprochen fühlt bzw. behilflich sein kann nutzt den Link und nimmt mit Beluga59 Kontakt auf. Beluga59 sucht alte Rechnungen / Mahnungen der RHAETIA IT AG  



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Mittwoch, 11. Juli 2012

Timesharing - Im Urlaub droht Abzocke


Timesharing bezeichnet ein sogenanntes Teilzeitwohnrecht. Ein Timesharing-Vertrag bietet dem Verbraucher die Möglichkeit, während dessen Laufzeit zu vereinbarten Zeitpunkten und Zeitfenstern in einer Urlaubsunterkunft wohnen zu dürfen. An und für sich eine gute Idee.

Schwarze Schafe der Branche nutzen die lockere Stimmung der Urlauber am Urlaubsort jedoch für Abzocke / Betrug mit Timesharing-Verträgen. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.


Auf einige Dinge sollte geachtet werden um Abzocke in Form unwirtschaftlicher Konditionen mit Timesharing zu umgehen.  Abzocke mit Timesharing vermeiden


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Montag, 2. Juli 2012

Michael Burat verurteilt in Frankfurt und Osnabrück

Das Landgericht Frankfurt verurteilte Michael Burat am 18.06.2012 im Zusammenhang mit dem Betreibens von Abofallen (versuchter Betrug) zu zwei Jahren auf Bewährung.das Urteil bezieht sich auf die Webseite OnlineContent. Bezüglich der Plattform Netcontend erfolgte ein Freispruch, dessen Basis ein sogenanntet Verbotsirrtum war. Michael Burat kassiert Schuldspruch wegen Abofalle

Michael Burat und der mitangeklagte Rechtsanwalt Bernhard S. wurden vom Landgericht Osnabrück wegen Betrugs verurteilt. Sowohl Herr Burat und Anwalt Bernhard S. als auch die Staatsanwaltschaft gingen in Revision. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil des LG Osnabrück hinsichtlich Rechtsfehlern prüfen. Betrug – Burat in Revision gegen Urteil des LG Osnabrück  

Es läuft derzeit ein weiteres Gerichtsverfahren gegen Michael Burat, dessen mündliche Verhandlung am kommenden Mittwoch, den 04. Juli 2012 vor dem Amtsgericht in Seligenstadt stattfindet. In diesem Verfahren geht es um die Plattform outlets.de. Im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren will die Rechtsanwalt Thomas Rader beweisen, wie unterschiedlich die Seiten von Outlets.de zwischen 2009 und heute waren. Anwalt Rader sucht Screenshots oder ähnliche entsprechende Nachweise zu outlets.de für das anhängige Verfahren gegen Herrn Burat.
Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.




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Dienstag, 26. Juni 2012

Gegen Abzocke u. Betrug - Blog Beluga59 ist enttäuscht

Wer den Blog für Verbraucherschutz aus der Schweiz in den letzten Wochen verfolgte wird festgestellt haben, dass man dort die Entwicklung hinsichtlich einiger Verfahren gegen Michael Burat beobachtete und darüber berichtete.

Im Wesentlichen ging es um die Webseite outlets.de und den Vorwurf die Seite so gestaltet zu haben, das eine Kostenpflicht für User nicht oder zumindest nicht ohne weiteres ersichtlich ist. Michael Burat passte die Webseite bezüglich Kostenhinweise an, nachfolgende Verfahren wurden von ihm gewonnen. In der Folge wurden Mahnungen und Zahlungsaufforderungen verschickt aus denen die Empfänger dann erfuhren, dass sie bspw. ein Abo eingegangen sind.

Der Blog für Verbraucherschutz Beluga59 startete Anfang Mai für eine bevorstehende Gerichtsverhandlung gegen Michael Burat im Zusammenhang mit outlets.de einen Zeugenaufruf. Blog Beluga informierte in diesem Aufruf darüber, dass Rechtsanwalt Thomas Rader beweisen will wie unterschiedlich die Webseite von outlets.de hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht bezüglich einer Kostenpflicht zwischen 2009 und heute waren.

Nun veröffentlichen die Initiatoren des informativen Blog für Verbraucherschutz - den Zeugenaufruf betreffend - ein enttäuschendes Ergebnis. Beluga59 schreibt:

132’536 Unique – IP Adressen haben unsere Beiträge über Burat und Co gelesen.  Fast 15’000 E-Mails haben wir zu den Themen rund um die Projekte von Burat und seinem Rodgauer Imperium erhalten. Dann stellte Burat die Mahnwellen etwas ein. Diverse Gerichtstermine, zuletzt der in Frankfurt standen an. Einige folgen noch. In dieser Zeit wurden Zeugen, Abgezockte, oder auch Personen die mit den Leistungen von Burat zufrieden/unzufrieden sind gesucht. Die Aufrufe verhallten im Nichts. Bittere Endtäuschung nicht nur bei uns.

Diese Enttäuschung kann Verbraucherdienst e.V. gut nachvollziehen. Zwar in etwas anderer Form, aber nicht weniger enttäuschend, sind vereinzelt vorkommende Verhaltensweisen von Mitgliedern des Verbraucherdienst e.V.
Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.


Es wird Kontakt aufgenommen, der Verein sorgt erfolgreich für Klärung des Sachverhaltes und holt sogar noch einige tausend Euro für das neue Mitglied zurück und – die 15,- Euro Monatsbeitrag werden nicht bezahlt, sobald das zurück geholte Geld auf dem Konto des Mitglieds ist. Glücklicherweise sind derartige Fälle von Vertragsbruch, und vor allem Undankbarkeit, äußerst selten. Sie werden von Verbraucherdienst e.V. auch mittels entsprechendem Mahnverfahren konsequent verfolgt.

Aber das Beispiel von Beluga59 und dem Fall Michael Burat zeigt auch, das selbst kostenlose Hilfsangebote ihre Wertigkeit verlieren, wenn (Eigen-) Initiative gefragt ist – selbst wenn sie zum Vorteil für Betroffene ist.

Entsprechend informiert der Beluga-Beitrag weiter: 

Aber liebe Leser, wir sind es Leid. Leid immer wieder zu erklären, wie es um die Projekte steht. Leid Menschen zu helfen, die nicht bereit sind in der Gruppe zu helfen.  (Das betrifft nicht die vielen Leser die uns in dieser Zeit mit Rat und TAT beiseite standen.)
Wer nie willentlich einen Vertrag mit Burat und Co abgeschlossen hat, soll sich wehren, für den der die Kostenfolgen nicht gesehen hat und nach April 2010 auf eines der Projekte reingefallen ist sieht es zapfendüster aus. Wer auf den Routenplaner reingefallen ist hat grosse Chancen nie etwas bezahlen zu müssen.  Wehren müsst ihr euch aber alleine als Person, da dem lieben Burat wegen den Projekten Outlets.de oder seinen Download Seiten etc. nie Betrug vorgeworfen werden kann, selbst dann nicht wenn der Betrug offensichtlich ist. Wenn ihr in anderen Foren lest – Nicht bezahlen – und ihr das glauben wollt, haltet Euch an diese Ratschläge. Wir geben keine solchen mehr ab.

Gerade im letzten Satz > Foren empfehlen nicht zu zahlen < steckt sehr viel Potenzial für Missverständnisse, wie auch Verbraucherdienst e.V. immer wieder in Veröffentlichungen den Menschen zu vermitteln versucht.

Betroffene sollten sich vielleicht auch einmal die Frage warum:

1. - niemand in Foren schreibt und nachweist:" Meine Sache ist niedergelegt oder eingestellt."

2. - niemand in Foren schreibt und nachweist:" Ich höre seit mehr als drei Jahren nichts mehr gehört ..." (Verjährung)

3. - niemand in Foren schreibt und nachweist:" Ich habe vor Gericht gewonnen."

Eine Forderung hat prinzipiell eine juristische Grundlage. Ob diese berechtigt oder aber Betrug und Abzocke ist, entscheidet sich erst vor Gericht. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.


Wesentliche Regel ist: Je eher du dich mit juristischen Mitteln wehrst gegen eine unberechtigte Forderung, desto preiswerter ist die gerichtliche Entscheidung. Warum?
 In der Regel verjähren z.B. Inkassoforderungen erst nach drei Jahren. Entsprechend zu beobachten ist, das zunächst gefordert und gemahnt wird bis zu Androhung eines gerichtlichen Mahnbescheids. Doch dann ist plötzliche Ruhe … allerdings hat sich die geforderte Summe durch Gebühren usw. bereits verdreifacht.

Diese Vorgehensweise wird nun, sagen wir alle zwei Jahre wiederholt. So können aus einer ursprünglichen Forderung von vielleicht. 60,- Euro in sechs Jahren schnell eine Forderung von 700,- bis 1.000,- Euro werden. Das heisst auch, der Streitwert, der in unmittelbarem Zusammenhang mit den Kosten für eine juristische Vertretung steht, erhöht sich ebenfalls.

Scheint dem Fordernden die Gesamtsumme hoch genug, wird häufig tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid gezogen. Diesem sollte, wenn die Forderung unberechtigt ist, natürlich widersprochen werden. - Ist widersprochen worden, wird der Sachverhalt kostenpflichtig vor Gericht geklärt. Wer erst jetzt einen Rechtsanwalt einschaltet wird es diesem schwer machen, sich in den Sachverhalt einzulesen.  
Zu hoffen für den Betroffenen ist auch, dass er die letzten sechs Jahre sämtliche Unterlagen und Erinnerungen für seinen Anwalt beisammen hat zur Beweisführung einer unberechtigten Forderung. Die Gegenseite jedenfalls wird mit einer ausführlichen und lückenlosen Anspruchsbegründung aufwarten. Inkassounternehmen stellen immer seltener Forderungen ein.

Handelt es sich um Forderungen aus dem Gewinnspielbereich oder Erotikwebseiten, verweigern Versicherer i.d.R. zudem Deckungszusagen für eine juristische Vertretung.

Daher appelliert Verbraucherdienst e.V. immer wieder nicht auszusitzen, sondern sofort zu reagieren!

Quelle zu obigen Zitaten 




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Freitag, 15. Juni 2012

Phishing im Namen von Foto Thun


Beim Unternehmen Foto Thun handelt es sich um ein Fotofachgeschäft mit angeschlossenem Online-Shop aus Magdeburg. 1956 gegründet verfügt die Firma heute bundesweit  über sieben weitere Filialen unter anderem in Gotha, Erfurt, Eisleben, Berlin und Halle.

Derzeit werden im Namen des Unternehmens, aber mit unterschiedlichsten E-Mail-Adressen ohne Bezug zu Foto Thun, vermeintliche Rechnungen an Verbraucher versendet. Das Unternehmen hat bereits reagiert und auf der eigenen Webseite des Geschäftes eine entsprechende Verlautbarung veröffentlicht, zu sehen hier http://www.fotothun.de/. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.


Was war passiert? Verbraucher und Mitglieder informierten Verbraucherdienst e.V.
Diesen Informationen nach versenden Unbekannte derzeit (Stand 13.06.2012) im umfangreichen Stil Rechnungen per E-Mail im Namen von Foto Thun. Gefordert werden nach aktuellem Kenntnisstand (14.06.2012) Beträge von zwischen 600,- bis ca. 900,- Euro für angebliche Bestellungen beim Fotofachgeschäft Thun.

Das diese E-Mails nicht von Foto Thun stammen ist auf den ersten Blick am Absender erkennbar. 

Die E-Mails stammen aus aller Herren Länder.

Beispiele
ryokyo2006@yahoo.co.jp (Japan)
fschmidtb@uol.com.br (Brasilien)
btisdale@sd58.bc.ca (Kanada)
stephen@shenkin.com


Inhaltlich sind die Mailings der Abzocker stets fasst gleich abgefasst und lauten etwa wie folgt – Zitat:         Sehr geehrter XXXXX XXXXX,
Sicher ist es Ihnen entgangen, dass die Zahlungsfrist der nachfolgenden Rechnung abgelaufen ist. Auf zwei Erinnerungen haben Sie ebenso nicht reagiert.
Ihre Bestellung: IBM Ultra JA Artikelnummer: 8972787828862 Stück: 4 Betrag: 765,55 Euro
Aufgrund zusätzlicher Kosten anlässlich des Ausgleichs von Gebührenforderungen erheben wir Mahngebühren und Einschreibegebühren in der Höhe von 10.- Euro inkl. MwSt.
Wir bitten Sie, den ausstehenden Rechnungsbetrag in den nächsten 7 Tagen zu überweisen. Ansonsten sehen wir uns leider gezwungen, ein Betreibungsverfahren in die Wege zu leiten und ein Inkasso Unternehmen für die weiteren Massnahmen zu beauftragen.
Sollte sich dieses Mahnungsschreiben mit der Zahlung des ausstehenden Betrags zeitlich überschnitten haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
Anlagen: - Rechnungsübersicht - Bestellung
Mit besten Grüßen
FOTO THUN AG   Zitat Ende. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.





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