Wer den Blog für Verbraucherschutz aus der Schweiz in den
letzten Wochen verfolgte wird festgestellt haben, dass man dort die Entwicklung
hinsichtlich einiger Verfahren gegen Michael Burat beobachtete und darüber
berichtete.
1. - niemand in Foren schreibt und nachweist:" Meine Sache ist niedergelegt oder eingestellt."
2. - niemand in Foren schreibt und nachweist:" Ich höre seit mehr als drei Jahren nichts mehr gehört ..." (Verjährung)
3. - niemand in Foren schreibt und nachweist:" Ich habe vor Gericht gewonnen."
Quelle zu obigen Zitaten
Aktive Hilfe - Beratung - Info
Im Wesentlichen ging es um die Webseite outlets.de und den
Vorwurf die Seite so gestaltet zu haben, das eine Kostenpflicht für User nicht oder
zumindest nicht ohne weiteres ersichtlich ist. Michael Burat passte die
Webseite bezüglich Kostenhinweise an, nachfolgende Verfahren wurden von ihm
gewonnen. In der Folge wurden Mahnungen und Zahlungsaufforderungen
verschickt aus denen die Empfänger dann erfuhren, dass sie bspw. ein Abo
eingegangen sind.
Der Blog für Verbraucherschutz Beluga59 startete Anfang Mai
für eine bevorstehende Gerichtsverhandlung gegen Michael Burat im Zusammenhang
mit outlets.de einen Zeugenaufruf. Blog Beluga informierte in diesem Aufruf darüber, dass Rechtsanwalt
Thomas Rader beweisen will wie unterschiedlich die Webseite von outlets.de
hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht bezüglich einer Kostenpflicht zwischen
2009 und heute waren.
Nun veröffentlichen die Initiatoren des informativen Blog
für Verbraucherschutz - den Zeugenaufruf betreffend - ein enttäuschendes
Ergebnis. Beluga59 schreibt:
“ 132’536 Unique – IP
Adressen haben unsere Beiträge über Burat und Co gelesen. Fast 15’000
E-Mails haben wir zu den Themen rund um die Projekte von Burat und seinem
Rodgauer Imperium erhalten. Dann stellte Burat die Mahnwellen etwas ein.
Diverse Gerichtstermine, zuletzt der in Frankfurt standen an. Einige folgen
noch. In dieser Zeit wurden Zeugen, Abgezockte, oder auch Personen die mit den
Leistungen von Burat zufrieden/unzufrieden sind gesucht. Die
Aufrufe verhallten im Nichts. Bittere Endtäuschung nicht nur bei uns. “
Diese Enttäuschung kann Verbraucherdienst e.V. gut
nachvollziehen. Zwar in etwas anderer Form, aber nicht weniger
enttäuschend, sind vereinzelt vorkommende Verhaltensweisen von Mitgliedern des
Verbraucherdienst e.V.
Es wird Kontakt aufgenommen, der Verein sorgt
erfolgreich für Klärung des Sachverhaltes und holt sogar noch einige tausend Euro
für das neue Mitglied zurück und – die 15,- Euro Monatsbeitrag werden nicht
bezahlt, sobald das zurück geholte Geld auf dem Konto des Mitglieds ist.
Glücklicherweise sind derartige Fälle von Vertragsbruch, und vor allem
Undankbarkeit, äußerst selten. Sie werden von Verbraucherdienst e.V. auch mittels
entsprechendem Mahnverfahren konsequent verfolgt.
Aber das Beispiel von Beluga59 und dem Fall Michael Burat
zeigt auch, das selbst kostenlose Hilfsangebote ihre Wertigkeit verlieren, wenn
(Eigen-) Initiative gefragt ist – selbst wenn sie zum Vorteil für Betroffene ist.
Entsprechend informiert der Beluga-Beitrag
weiter:
“ Aber liebe Leser, wir sind es Leid. Leid immer wieder zu erklären, wie
es um die Projekte steht. Leid Menschen zu helfen, die nicht bereit sind in der
Gruppe zu helfen. (Das betrifft nicht die vielen Leser die uns in dieser
Zeit mit Rat und TAT beiseite standen.)
Wer nie
willentlich einen Vertrag mit Burat und Co abgeschlossen hat, soll sich wehren,
für den der die Kostenfolgen nicht gesehen hat und nach April 2010 auf eines
der Projekte reingefallen ist sieht es zapfendüster aus. Wer auf den
Routenplaner reingefallen ist hat grosse Chancen nie etwas bezahlen zu
müssen. Wehren müsst ihr euch aber alleine als Person, da dem lieben
Burat wegen den Projekten Outlets.de oder seinen Download Seiten etc. nie Betrug
vorgeworfen werden kann, selbst dann nicht wenn der Betrug offensichtlich ist. Wenn ihr in anderen Foren lest – Nicht
bezahlen – und ihr das glauben wollt, haltet Euch an diese Ratschläge. Wir
geben keine solchen mehr ab. “
Gerade im letzten Satz > Foren empfehlen nicht zu zahlen
< steckt sehr viel Potenzial für Missverständnisse, wie auch
Verbraucherdienst e.V. immer wieder in Veröffentlichungen den Menschen zu
vermitteln versucht.
Betroffene sollten sich vielleicht auch einmal die Frage warum:
1. - niemand in Foren schreibt und nachweist:" Meine Sache ist niedergelegt oder eingestellt."
2. - niemand in Foren schreibt und nachweist:" Ich höre seit mehr als drei Jahren nichts mehr gehört ..." (Verjährung)
3. - niemand in Foren schreibt und nachweist:" Ich habe vor Gericht gewonnen."
Eine Forderung hat prinzipiell eine juristische Grundlage.
Ob diese berechtigt oder aber Betrug und Abzocke ist, entscheidet sich erst vor
Gericht.
Wesentliche Regel ist: Je eher du dich mit juristischen
Mitteln wehrst gegen eine unberechtigte Forderung, desto preiswerter ist die
gerichtliche Entscheidung. Warum?
In der Regel verjähren z.B. Inkassoforderungen erst nach
drei Jahren. Entsprechend zu beobachten ist, das zunächst gefordert und gemahnt
wird bis zu Androhung eines gerichtlichen Mahnbescheids. Doch dann ist
plötzliche Ruhe … allerdings hat sich die geforderte Summe durch Gebühren usw.
bereits verdreifacht.
Diese Vorgehensweise wird nun, sagen wir alle zwei Jahre
wiederholt. So können aus einer ursprünglichen Forderung von vielleicht. 60,-
Euro in sechs Jahren schnell eine Forderung von 700,- bis 1.000,- Euro werden.
Das heisst auch, der Streitwert, der in unmittelbarem Zusammenhang mit den
Kosten für eine juristische Vertretung steht, erhöht sich ebenfalls.
Scheint dem Fordernden die Gesamtsumme hoch genug, wird
häufig tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid gezogen. Diesem sollte, wenn
die Forderung unberechtigt ist, natürlich widersprochen werden. - Ist widersprochen worden, wird der Sachverhalt
kostenpflichtig vor Gericht geklärt. Wer erst jetzt einen Rechtsanwalt
einschaltet wird es diesem schwer machen, sich in den Sachverhalt einzulesen.
Zu hoffen für den Betroffenen ist auch, dass er die letzten sechs Jahre sämtliche Unterlagen und Erinnerungen für seinen Anwalt beisammen hat zur Beweisführung einer unberechtigten Forderung. Die Gegenseite jedenfalls wird mit einer ausführlichen und lückenlosen Anspruchsbegründung aufwarten. Inkassounternehmen stellen immer seltener Forderungen ein.
Zu hoffen für den Betroffenen ist auch, dass er die letzten sechs Jahre sämtliche Unterlagen und Erinnerungen für seinen Anwalt beisammen hat zur Beweisführung einer unberechtigten Forderung. Die Gegenseite jedenfalls wird mit einer ausführlichen und lückenlosen Anspruchsbegründung aufwarten. Inkassounternehmen stellen immer seltener Forderungen ein.
Handelt es sich um Forderungen aus dem Gewinnspielbereich
oder Erotikwebseiten, verweigern Versicherer i.d.R. zudem Deckungszusagen für eine
juristische Vertretung.
Daher appelliert Verbraucherdienst e.V. immer wieder nicht auszusitzen, sondern sofort
zu reagieren!
Aktive Hilfe - Beratung - Info
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