Donnerstag, 5. April 2018

Erfahrungen mit dem HelpPhone der Baser International Service GmbH

Sollten mobile Senioren in eine unglückliche Situation geraten, ist schnelle Hilfe gefragt. Bei einem Hausnotruf könnte man zum Beispiel mit Einrichtungen (z.B. Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter) Kontakt aufnehmen, um unter Umständen notwendige Maßnahmen einleiten.

Die Baser International Service GmbH bietet ebenfalls ein Notfalltelefon an, das sogenannte HelpPhone. Das Projekt klingt vielversprechend, wären da nicht das negativen Erfahrungen mehrere Verbraucher, die sich bei uns meldeten.

Titel: Erfahrungen mit dem HelpPhone der Baser International Service GmbH

Erfahrungen mit HelpPhone


Bereits Oktober 2016 berichtete Verbraucherdienst über die Erfahrungen unseres Mitglieds Frau G. mit der Baser International Service GmbH. Die Schwerpunkte der Firma aus Düsseldorf liegen laut eigener Aussage in den Bereichen Kundenverwaltung, Korrespondenz und verbraucherorientierten Service. Ein „Projekt“ der Baser International Service GmbH ist das sogenannte „HelpPhone“, ein Handy für Senioren mit u.a. 24-Stunden-Notrufnummer. Im Jahr 2016 erhielt besagte Frau G. eine Auftragsbestätigung für das HelpPhone Seniorentelefon. Frau G. bestritt, einen kostenpflichtigen Vertrag mit dem Unternehmen geschlossen zu haben und wandte sich hilfesuchend an uns.

Das Projekt HelpPhone lässt sich scheinbar über das Internet oder durch eine telefonische Bestellung in Anspruch nehmen. Angeblich soll Frau G. laut der Baser International Service GmbH zunächst telefonisch eine Bestellung abgegeben haben. Es wurde zu ihrer „eigenen Sicherheit“ sogar ein Tondokument angefertigt, welches laut der Auftragsbestätigung abzuhören sei. Das Tondokument wurde durch die Baser International Services GmbH, dem angeschlossenen Rechtsanwalt des Verbraucherdienst e.V, der die Interessen der Frau G. vertritt bis zum heutigen Tag nicht übermittelt. Auch der geforderte Nachweis eines schriftlich erteilten OPTIN (Werbeeinwilligungsbestätigung) durch unser Mitglied, blieb die Baser International Service GmbH dem Rechtsanwalt ebenfalls schuldig.

Stellungnahme von Baser


Der Geschäftsführer der Baser International Service GmbH veröffentlichte auf der Homepage des Unternehmens (siehe https://baser-international.de/verbraucherdienst-ev.html) eine Stellungnahme, in der er bestimmte Aussagen unserer Berichterstattung als unwahr betitelt. So schreibt Herr Baser, dass es nicht den Tatsachen entspräche, dass die Baser International Service GmbH zur Kundenakquise eine 83-jährige Dame namens Frau G. ohne ihre Einwilligung angerufen und mit dieser telefonisch ein Vertrag geschlossen wurde. 

Des Weiteren versichert Herr Baser im selben Artikel, dass die gesetzlichen Vorschriften der Bundesnetzagentur sowie insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bekannt sind und „geachtet werden“. 

Laut unserer Auffassung sind die Aussagen in dem besagten Artikel nicht wahrheitsgemäß und bedürften einer Abänderung bzw. Entfernung.

Vertragsabschluss durch Cold Call?


Wie die Kontaktdaten von Frau G. in den Umlauf kamen, kann nur vermutet werden. Zumal nicht eindeutig war, wann Frau G. eine Einwilligung erteilt haben soll, dass sie angeblich via Cold Call für Werbezwecke kontaktiert werden darf. Mehr Einsicht erhielten wir durch ein weiteres Schreiben der Baser International Service GmbH. Dort wurde behauptet, dass Frau G. auf der Online-Seite „Gewinnwelt“ eine Werbeeinwilligung erteilt haben soll. Nach Rücksprache mit Frau G. hatte sie zum angegebenen Zeitpunkt keinerlei Zugang zum Internet. Es ist also fraglich, wie Frau G., die zum angeblichen Einwilligungspunkt 83 Jahre alt war, online eine solche Einwilligung erteilt haben soll.


So das davon ausgegangen werden muss, das es sich bei dem Anruf der Baser International Service GmbH um einen sogenannten Cold Call Anruf handelte. Derartige vom Angerufenen nicht ausdrücklich genehmigte Anrufe werden in Deutschland durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb untersagt. Seit 2013 ist bei Zuwiderhandlung ein hohes Bußgeld bis zu 30.000 EUR möglich.

Landgericht Düsseldorf: Über das Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil


In einem Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil (14c O 55/178, 05.02.2019) entschieden die Richter des Landgerichts Düsseldorf im Rechtsstreit gegen die Baser International Service GmbH zu Gunsten des Verbraucherdienst e.V. 


Zitat: 

„Es wird festgestellt, dass die Abmahnungen der Beklagten vom 25.01.18 und 08.02.18 zu Unrecht erfolgt sind und dass die Beklagte gegenüber dem Kläger keinen Anspruch darauf hat, dass dieser  

„es bei Vermeidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlenden Vertragsstrafe von EUR 10.000,00 zu unterlassen [hat], wörtlich oder sinngemäß die nachfolgenden Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten und/oder öffentlich zugänglich zu machen:

  • die Baser International Service GmbH kontaktiert via Cold Call, also ohne vorherigem Einverständnis, Verbraucher.
  • es gibt eine Meldung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, in welcher es im Zusammenhang mit der Baser International Service GmbH um das unverlangte Zusenden von Vertragsbestätigungen und Zahlungsaufforderungen ohne jeglichen Vertragsschluss ginge.
  • der Baser International Service GmbH wurde das Unterschieben eines Vertrages untersagt.
  • auf ihrer Homepage die Frage zu stellen: Wurden Sie auch via Cold Call von Baser International Service GmbH kontaktiert?“

Zitatende.


Weitere Betroffene melden sich zu Wort


Mittlerweile gibt es weitere Betroffene, die sich bei uns meldeten. Scheinbar gab es zwei weitere Vorfälle wie jene, die uns durch Frau G. geschildert wurden. An dieser Stelle zitieren wir zwei Mails, die uns erreichten:

Von Frau M:


(Zitat)„Meine 80-jährige Mutter wurde vor ca. 2 Wochen angerufen. Ihr wurde das HelpPhone der Firma Baser angepriesen. Meine Mutter willigte nach einigem Hin und Her ein, dass ihr Informationsunterlagen zugeschickt werden. Der Aufforderung, ihre Kontonummer mitzuteilen, kam sie nicht nach.

Letzte Woche erhielt sie nicht nur die Informationen zum HelpPhone, sondern auch ein Begrüßungsschreiben als neue Benutzerin mit Vertragsnummer und Kundennummer. Wenige Tage später erhielt sie per Päckchen ein HelpPhone geliefert.

Ich finde es unglaublich, das solche eine dreiste, gesetzlich verbotene Telefonaquise mit alten Menschen gemacht wird und beschwere mich bei Ihnen über das Vorgehen der Firma Baser International Service GmbH, Schadowstr. 82, 40212 Düsseldorf.“(Zitatende)

Von Frau L:


(Zitat) „Mit großem Interesse habe ich im Internet den Beitrag über die Cold Call der Firma Baser International Service gelesen und möchte Ihnen folgendesberichten:

Meine Mutter (82 J.) hat vor kurzem einen unaufgeforderten Anruf von dieser Firma erhalten. Sie erzählte mir, dass der Anrufer sie nicht habe zu Wort kommen lassen, denn sie hat versucht zu erklären, dass sie nicht interessiert ist. Mit Datum vom 13.03.18 erhielt sie nun eine Auftragsbestätigung und mit getrennter Post ein Päckchen. Zum Glück hat sie die Annahme des Päckchens verweigert und der Briefträger hat es zurückgehen lassen. Vermutlich war in dem Päckchen das "bestellte" Seniorentelefon.

Scheinbar hat diese Firma ihre Cold Call immer noch nicht eingestellt.“ (Zitatende)

Somit haben sich bereits drei betroffene Frauen zu Wort gemeldet, deren Mütter laut eigener Aussage mittels eines unerwünschten Werbeanruf der Baser International Service GmbH kontaktiert wurden.

Wir hoffen für die Nutzer des HelpPhones, dass sie bei einem Notruf in der 24-Stunden-Notrufzentrale auch zu Wort kommen. Laut den vorliegenden Aussagen scheint es der Baser International Service GmbH nicht unbedingt daran zu liegen Hilfe zu leisten, sondern kostenpflichtige Verträge abzuschließen.

Hilfe beim HelpPhone und Baser


Wurden Sie auch via Cold Call von Baser International Service GmbH ohne Ihre Einwilligung kontaktiert? Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht? Allgemeine Informationen erhalten Sie unter

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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