Dienstag, 9. Juni 2015

Facebook - Abofalle | Fortunfive UG | Mahnung wegen Abofalle von Restposten-Portal

Verbraucherdienst e.V. warnt vor der Fortunfive UG (haftungsbeschränkt) i.L. aus dem rheinischen Düsseldorf (Münsterstraße 330), die Facebook-User mit Gutscheinen und teuren Elektronik-Artikeln in die Abofalle gelockt haben sollen. Inzwischen sollen im Auftrag dieses Unternehmens Mahnungen mit gelben Briefumschlägen und dem Aufdruck „Gerichtlicher Mahnbescheid“ an die ahnungslosen Verbraucher geschickt worden sein. Dabei handelt es sich anscheinend um eine geschickte Verbrauchertäuschung. Denn diese Briefe sind möglicherweise keine Mahnbescheide, sondern sind nur Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen, die im Auftrag der Fortunfive UG versandt werden.


Fortunfive UG (haftungsbeschränkt) i.L. aus Düsseldorf soll Facebook-User abgezockt haben


Die abgezockten Facebook-User sollen mit einem Gutschein, mit einem iPhone oder mit einer PS4 in die Kostenfalle gelockt worden sein, indem diese auf einen Werbebanner bei Facebook geklickt haben. Der von dem Facebook-User angeklickte Banner soll anschließend auf die kostenpflichtige Abofalle der Firma Fortunfive UG (haftungsbeschränkt) i.L. geführt haben, die die Business-to-Business-Portale Lieferantenguru.de, Lieferanten-guru.de, Grosshandel-b2b.biz oder Vermittlungs.guru betreibt. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.


 „Computer Bild“ berichtete bereits über die Abzocke via Facebook


Die bekannte PC- Zeitschrift „Computer Bild“ berichtete bereits am 21.03.2015 auf ihrer Online-Plattform über die oben erwähnten dubiosen Geschäftsgebaren des Düsseldorfer Unternehmens. Laut des Artikels der „Computer Bild“ sollen schon mehrere Tausende Facebook-User in die kostenpflichtige Abofalle gelockt worden sein. Dabei wird die im Netz übliche Schnäppchenmentalität mancher Facebook- bzw. Internet-User von der Düsseldorfer Firma gnadenlos ausgenutzt. Anstatt eines Schnäppchens von wenigen Euros muss der geworbene Facebook-User anschließend einen teuren Abovertrag bezahlen, deren Zielgruppe eigentlich Gewebetreibende, Händler oder Unternehmer sind, die Waren an Endverbraucher verkaufen. Bei einer Nichtzahlung des hohen Abobetrags soll die Düsseldorfer Firma sogar eine Mahnungen in einem gelben Briefumschlag verschicken, die Mahnbescheiden zum Täuschen ähnlich sehen.


Fortunfive UG (haftungsbeschränkt) i.L. soll bereits Ende Januar 2015 Insolvenz angemeldet haben


Die Düsseldorfer Firma Fortunfive UG (haftungsbeschränkt) i.L.,  die die Verbraucher in die Abofalle gelockt haben soll, soll sich jedoch seit Ende Januar 2015 angeblich in Auflösung befinden, wie die Zeitschrift „Computer Bild“ in dem oben genannten Artikel erwähnte. Allerdings lassen sich die Online-Plattformen auch heute (08.06.2015) im Internet über die bekannte Google-Suche aufrufen. Der Betreiber dieser Webseiten, die Fortunfive UG (haftungsbeschränkt) i.L. aus der Landeshauptstadt Düsseldorf, wird ebenfalls noch im Impressum angezeigt. Das Kontaktformular zur kostenpflichtigen Anmeldung auf diesen B-to-B-Portalen existiert außerdem noch. Verbraucherdienst e.V. mit seinen Vertragsanwälten meldete sich selbstverständlich nicht an. Deshalb konnten wir die Interaktivität auf dem Kontaktformular nicht testen.


Wie funktioniert die Abzocke an ahnungslosen Verbrauchern?


Die abgezockten Facebook-Benutzer sollen mit einem sogenannten Gewinnspielversprechen mittels eines Werbebanners in die Kostenfalle gelockt worden sein. Der ahnungslose Verbraucher sollte anschließend auf ein Kontaktformular in die Verbraucherfalle gelockt werden. Danach sollte der Verbraucher seine Kontaktdaten in diesem Formular eintragen.


289,98 Euro mit einem Klick auf Lieferanten-guru.de!


Werden die persönlichen Daten gutgläubig von dem Verbraucher (dem Facebook-User) anschließend eingegeben und das Kleingedruckte überlesen, ist anschließend ein gewerblicher Vertrag mit einem kostenpflichtigen Abo abgeschlossen worden. Neben dem Kontaktformular, dass der ahnungslose Verbraucher ausfüllen soll, steht zu den anfallenden Kosten in fast unleserlicher Schrift zu lesen: „Für die Nutzung unserer Plattform fallen kosten in Höhe von 240€ pro Jahr bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten an. Zuzüglich eine Einrichtungsgebühr von 49,98€“ Der Hinweis, dass das Angebot von der Fortunfive UG (haftungsbeschränkt) i.L. nur auf Gewerbetreibende, Unternehmer oder auf Händler abzielt, findet sich ebenfalls im unleserlichen Bereich: „Die Nutzung unserer Plattform ist ausschließlich für Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler im Sinne §14 BGB zulässig.“ Weiter heißt es in kaum leserlicher Schrift: „Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bestätige ausdrücklich meinen gewerblichen Nutzungsstatus. Durch Betätigen des Buttons "kostenpflichtig ANMELDEN" entstehen Ihnen Kosten von 240€/Jahr, bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren und einer Einrichtungsgebühr von 49,98€.“  Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.

Lieferanten-guru - Homepage- Anmeldung - verpixelt (Stand 08.06.2015)


Business-Portal für Händler mit Restposten bzw. Waren aus Insolvenzen und Restbeständen


Auch über die angeblichen Leistungen des Online-Portals erfährt der ahnungslose Endverbraucher nur in fast unleserlichen Lettern: „Unsere Leistungen - vollen Zugriff auf Lieferanten, Hersteller und Großhändler - direkt auf die Top-Konditionen der Lieferanten zugreifen und so bis zu 90% im Einkauf sparen - intelligente Suche nutzen, um Artikel schneller zu finden“ Denn das Düsseldorfer Unternehmen soll mit diesen Online-Portalen einen sogenannten Business-to-Business-Handel betreiben, der Restposten und Waren aus Insolvenzen oder nicht verkauften Restbeständen als Zwischenhändler an gewerbliche Händler, Gewerbetreibende oder Unternehmen verkauft.


Verbraucher werden wie Gewerbetreibende, Händler oder Unternehmer behandelt


Sollten Sie sich jedoch als Endkunde– und nicht als Gewerbetreibender bzw. Händler – angemeldet haben, gilt für Sie nicht mehr die übliche Verbrauchergesetzgebung. So ist es zum Beispiel nicht mehr möglich, den abgeschlossenen Vertrag mit der Fortunfive UG (haftungsbeschränkt) i.L. wieder zu kündigen. Bei einer Nichtzahlung der Rechnung erfolgt später eine Mahnung, denn das Online-Portal ist für gewöhnliche Verbraucher, die nicht mit Restposten oder Insolvenzware handeln, in der Regel nicht zu gebrauchen.


Verbraucherdienst e.V. informiert unverbindlich

Verbraucherdienst e.V. informiert Verbraucher unverbindlich bezüglich Rechnungen und Mahnungen von der Fortunfive AG (haftungsbeschränkt) i.L. Laut den Informationen des Online-Portals der Zeitschrift „Computer Bild“ sollen bereits mehr als 10.000 Facebook-User Mahnungen bzw. Zahlungsaufforderungen erhalten halten. Sie können den eingetragenen Verein aus Essen per E-Mail oder per Telefon erreichen. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com