Mittwoch, 3. Juni 2015

Gewinnversprechen am Telefon | Abzocke mit „Bearbeitungsgebühr“


In der letzten Zeit sind vor allem Senioren in die Abzockfalle mit falschen Gewinnversprechungen am Telefon geraten. Die Betrüger zocken vor allem ältere Leute mit einer „Bearbeitungsgebühr“ ab. Verbraucherdienst e.V. und seine angeschlossenen Vertragsanwälte informieren über diese Abzockmasche, die meist auf die Blauäugigkeit von Senioren bzw. Rentnern abzielt. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) informiert in seinem Flyer vor den betrügerischen Gewinnversprechen am Telefon.

Gewinnversprechen mit der Bezahlung einer „Bearbeitungsgebühr“ 


So werden zum Beispiel gutgläubige Senioren von selbsternannten Mitarbeitern von „Verlagshäusern“ mit einem großen Gewinnversprechen angerufen. Der versprochene Gewinn des „Verlagsmitarbeiters“ beläuft sich dabei auf mehre Zehntausend Euro oder kann sogar ein nagelneues Automobil sein. Jedoch soll der unerlaubt (per Cold Call) angerufene Rentner eine „Bearbeitungsgebühr“ wegen der versprochenen Gewinnauszahlung im Voraus zahlen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Old Phone 1 by Jan-Hendrik Caspers CC BY-SA 2.0

Bezahlung der „Bearbeitungsgebühr“ mit sogenannter Paysafecard


Der angerufene Rentner soll anschließend dem Unbekannten die Bearbeitungsgebühr mit sogenannter Paysafecard bezahlen, die auch in Tankstellen und an Kiosken anonym verkauft werden. Denn die fingierten „Verlagsmitarbeitern“ haben es auf die PIN-Codes auf der Paysafecard abgesehen. Diese Codes müssen von den Abgezockten nur noch übermittelt werden, damit die Betrüger an das Geld der ahnungslosen Opfer gelangen. Ist das viele Geld erst einmal überwiesen, wartet der Gewinner vergeblich auf eine Antwort des Anrufers. In der Regel bekommen die Abgezockten (meist älteren Leute) eine fingierte deutsche Telefonnummer auf ihrem Telefon zu sehen, obwohl diese Gewinnversprechen meist über das Ausland (meist aus der Türkei) getätigt werden.

Betrüger geben sich als Polizeibeamte, Richter oder Staatsanwälte aus


Fallen Sie nicht auf die Abzockmasche mit den hohen Gewinnversprechungen am Telefon herein, die mit einer hohen „Bearbeitungsgebühr“ verbunden ist. Denn wenn für eine Gewinnübergabe eine „Bearbeitungsgebühr“ von dem Angerufenen verlangt wird, versuchen in der Regel Abzocker (oft aus dem Ausland) an Ihr lange erspartes Geld zu gelangen. Eine Gewinnübergabe findet dann in der Regel jedoch nicht statt. Die Angerufenen werden sogar meist massiv unter Druck gesetzt. Den Opfern wird bei Nichtzahlung sogar mit einer Strafanzeige gedroht. Die Anrufer geben sich meist sogar als Polizeibeamte, Richter oder als Staatsanwälte aus. Quelle: http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/gewinnversprechen/methode.html.


Gewinnversprechen mit „Bearbeitungsgebühr“ auch per E-Mail oder per Post


Dubiose Gewinnversprechen erhalten meist ältere Mitbewohner nicht nur von Abzockern am Telefon. Über E-Mail oder per Post werden ebenfalls Schreiben mit den Gewinnversprechungen und der „Bearbeitungsgebühr“ verbreitet, denn die Tricks mit denen die Abzocker arbeiten, sind dabei recht vielfältig. Bei manchen sogenannten Gewinnversprechen muss sogar eine bestimmte festgelegte Ziffernfolge am Telefon von dem Opfer gewählt werden. Dann entstehen für den Abgezockten meistens hohe Telefongebühren von mehreren Hundert Euro, die anschließend von dem Anrufer bezahlt werden sollen. Wird die Rechnung nicht bezahlt, drohen sogar Mahnschreiben von diversen Inkassofirmen.

Seriöser Gewinn verlangt keine „Bearbeitungsgebühr“ im Voraus!


Sie werden niemals bei einem seriösen Gewinnversprechen unerlaubt (per Cold Call) aus dem Ausland von sogenannten „Verlagsmitarbeitern“ angerufen. Außerdem beinhaltet ein seriöses Gewinnversprechen in keinem Fall eine sogenannte „Bearbeitungsgebühr“, die aus einer finanziellen Vorleistung von mehreren Hundert oder gar Tausend Euro bestehen kann.

Seien Sie skeptisch bei hohen Gewinnversprechen


Bei den Geldgewinnen, die überraschend von Mitarbeitern übers Telefon versprochen werden, sollten Sie auf jeden Fall skeptisch sein. Seien Sie kritisch, wenn Sie mit einer „Bearbeitungsgebühr“ in finanzielle Vorleistung treten sollen. Seien Sie misstrauisch bei einem Anruf eines „Vertragsmitarbeiters“ oder wie dieser sich auch immer nennt, der Ihnen einen hohen Gewinn am Telefon verspricht und dazu noch eine hohe „Bearbeitungsgebühr“ verlangt, um überhaupt den versprochenen Gewinn zu erhalten. Die meist älteren Verbraucher – Senioren bzw. Rentner – sind oft die Leidtragenden. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

Verbraucherdienst e.V. informiert Sie


 Auch wenn Sie Ihre Erlebnisse mit dem Gewinnversprechen und der sogenannten „Bearbeitungsgebühr“ der Polizei berichten, erhalten Sie in der Regel Ihr sauer verdientes Geld nicht zurück!


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com