Donnerstag, 22. Februar 2024

TECOM: Rechnung für „besondere Ansprüche“ erhalten?

Vor einiger Zeit berichteten wir über TEWORK Rechnungen, die haufenweise bei Verbrauchern im Briefkasten landeten und für Verunsicherung sorgten. Leider gibt es scheinbar einen Nachfolger: TECOM.

Titel: TECOM: Rechnung für „besondere Ansprüche“ erhalten?

90 EUR Forderung für Anruf

Bei der Überschrift zu diesem Beitrag haben wir zugebenermaßen etwas zensiert. Eigentlich lautet die Bezeichnung der berechneten Dienstleistung: „Service für besondere sexuelle Ansprüche“. Aber um nicht von den Filtern von den Suchergebnissen ausgeschlossen zu werden, beschlossen wir eine leichte Abänderung.

Jetzt zum eigentlichen Thema: ein Verbraucher erhielt eine Rechnung von einem Absender namens TECOM. Er soll vor ungefähr einen Monat angeblich den oben genannten Service genutzt haben - um 16:59 Uhr und 9 Millisekunden. Kosten für diesen speziellen Anruf: die runde Summe in Höhe von 90,00 EUR. TECOM erklärt in ergänzenden Hinweisen, dass der Service über „eine normale Handy oder Festnetznummer kontaktiert“ wurde. Beruhigend, dass Rauch- und Klopfzeichen folglich ausgeschlossen scheinen.

TECOM will bares Geld zugeschickt bekommen

Zusätzlich versichert TECOM, dass der Anruf nicht über die Telefonrechnung abgerechnet wird. Aus diesem Grund soll der Betrag in bar (!) per Einschreiben an ein Postfach in Prag (Tschechei) gesandt werden. Das ist aber auch der einzige Hinweis auf eine gültige Kontaktadresse, welche TECOM preisgibt. Für all jene, die ungerne 90,00 EUR in bar verschicken möchten, bietet der Absender noch eine Überweisung via SEPA an. Natürlich handelt es sich hierbei auch um eine tschechische Bankverbindung.

Insgesamt bleiben nach Erhalt der Rechnung 8 Tage Zeit, um die geforderte Summe zu zahlen. Wird nicht gezahlt, will TECOM die Forderung „im Wege des Factorings geltend“ machen. Das „Einziehen im Wege des echten Factorings abgetretener Forderungen“ ist „keine Inkassodienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes“, entschied der BGH (Urteil vom 21.03.2018 VIII ZR 17/17). Es handelt sich demzufolge um keine Inkassoforderung, auch wenn es Empfänger unter Umständen annehmen könnten.

Scan: TECOM Rechnung  / Feb 2024
TECOM Rechnung  / Feb 2024


Nicht zahlen! Warum das Schreiben unseriös ist

Besonders auffällig bei diesem Schreiben ist, dass im Briefkopf oder Fußbereich des Briefes weder eine Anschrift noch eine Telefonnummer oder dergleichen zu finden ist. Einzig alleine eine Emailadresse ist hinterlegt, die einen Hinweis auf eine Internetpräsenz geben könnte. Diese Seite befindet sich aber bei unserem Besuch „Under Construction“ (Stand: 21.02.2024). Es sind zwar einige Fotos dargestellt, welche aber mit der Rückwärtssuche von Google schnell als Fake identifiziert werden konnten. Es sei denn, manche der dargestellten Mitarbeiter haben Doppelgänger.

Wir warnen Empfänger des Schreibens davor, die geforderte Summe zu zahlen. Es handelt sich um keine seriöse Rechnung. Folgende Indizien sprechen dagegen:

  • Keine persönliche Anrede
  • Keine Kontaktinformationen, keine Anschrift
  • Kein genannter Auftraggeber, Gläubiger
  • Schreibfehler, Formatierungsfehler
  • Einschüchterungsversuche mit Themen wie gewisse „Ansprüche“

Nicht getätigte Anrufe müssen nicht bezahlt werden. Sollten Sie als Empfänger keine Hotlines genutzt haben bzw. die Service-Dienstleistung nicht in Anspruch genommen haben, müssen Sie auch nicht zahlen.

Wir helfen unseren Mitgliedern bei seriösen Rechnungen, Mahnungen und Inkassoforderungen. Haben Sie Fragen dazu, so können Sie gerne Kontakt aufnehmen.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.


Dienstag, 13. Februar 2024

RWE Marketing DOO: Angebot für Bürger Info Broschüre

Derzeit werden uns zahlreiche Offerten bzw. Anzeigenangebote vorgelegt. Es dreht sich meist um Werbeanzeigen in Printprodukten, wie einer „Bürgerinfo-Broschüre“. Zuletzt landete ein solches Formular einer Firma namens RWE Marketing auf unserem Tisch. Wir schauten uns das Angebot genauer an.

Titel: RWE Marketing DOO: Angebot für Bürger Info Broschüre

Werbeanzeigen-Offerte der RWE Marketing DOO

Absender in diesem Fall ist eine Firma namens RWE Marketing DOO (Anschrift: GTC 19 Avenue, Vladlmira Popvica Street New Belgrade, 11070, Serbien), doch inhaltlich haben wir bereits etliche Male über das Vorgehen berichtet. Auch in diesem Fall ist ein Korrekturabzug für eine Werbeanzeige zu sehen. Empfänger sollen das Formular ausfüllen und zurückschicken.

Laut unseren Informationen soll in diesem Fall jedoch zuvor ein Telefonat stattfinden, ein sogenannter Cold Call bei einem Unternehmer. Dazu kann uns ein Unternehmer mehr erzählen, der uns kontaktierte.

Erfahrungen mit der Offerte

Aufmerksam wurden wir auf dieses Formular durch einen Gewerbetreibenden via Email. Wir möchten an dieser Stelle Teile seiner Nachricht zitieren. Er schreibt, Zitat:

„Wir hatten vor mehreren Jahren einmal eine Anzeige in einer regionalen Bürgerinfo-Broschüre geschaltet und werden seitdem in regelmäßigen Abständen von dubiosen Firmen telefonisch oder per Mail kontaktiert. Ob die jeweiligen Anrufer uns aus einer dieser Broschüren herausgesucht haben, oder ob man wahllos aus Firmenregistern oder Branchenbüchern heraus bei uns anruft, weiß ich nicht. (…)

Erst hatte man meine Kollegin telefonisch kontaktiert, als die Kollegin verlangte, man möge ihr das ganze per Mail zusenden, erhielten wir unten stehende Mail incl. Anzeigenvertrag.

Scan: Offerte RWE Marketing // Feb 2024
Offerte RWE Marketing // Feb 2024

Vielleicht könnten Sie diese Informationen auf Ihrer Homepage veröffentlichen, damit andere Unternehmen gewarnt werden können.“ Zitatende.

Bürgerinfo-Broschüre: Über Kosten und Laufzeit

Laut der Offerte soll der Vertrag mit Unterschrift des Empfängers beginnen. Die Laufzeit soll ein Jahr betragen, verlängert sich jedoch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Ende des Ablaufs schriftlich gekündigt wird.

Die Anzeige soll jeweils dreimal im Jahr kostenpflichtig in dieser „Bürgerinfo-Broschüre“ veröffentlicht werden. Über das Produkt ist uns leider wenig bekannt. Die Webseite rwe-marketing.com bietet keine Informationen. (Stand: Februar 2024)

Screenshot rwe-marketing.com / Feb 2024
Screenshot rwe-marketing.com / Feb 2024



Der Nettopreis pro Anzeige: 499 EUR. Zusätzlich sollen Farbpauschale und Satzpauschale fällig werden. Diese Kosten sollen laut AGB mindestens drei Mal berechnet werden, da ein Vertragsjahr drei Veröffentlichungen beinhaltet.

Die Gesamtauflagenhöhe soll pro Vertragsjahr 12.000 Stück betragen bzw. je Veröffentlichung 4.000 Stück. Als Verteilgebiet wurde die PLZ 8 und vier Sternchen angegeben. Wir fragen uns, wo die jeweils 4.000 Exemplare in diesem großen Bereich verteilt werden sollen.

Hilfe bei Branchenbuch- und Firmenverzeichnis-Einträgen

Der Verbraucherdienst unterstützt seiner Mitglieder mit angeschlossenen Rechtsanwälten. Unser Angebot richtet sich nicht nur an Verbraucher, sondern auch an Gewerbetreibende, die sich gegen ungewollte Verträge wehren wollen. Wir bieten unsere Unterstützung Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen an. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.


Freitag, 2. Februar 2024

Media Consulting AG: Über das Branchenbuch Eintrags Angebot

Es liegt ein Branchenbuch Eintrags Angebot einer Firma namens Media Consulting AG vor. Es geht um einen kostenpflichtigen Firmeneintrag in einem Internetportal. Wie sollten Gewerbetreibende auf diese Offerte reagieren?

Titel: Media Consulting AG: Über das Branchenbuch Eintrags Angebot


Offerte: Kosten und Portal unbekannt

Eine neue Branchenbuch-Offerte liegt vor. Visuell kommt uns das Schreiben bekannt vor, jedoch die Bezeichnung ist neu: Verantwortlich soll eine Media Consulting AG sein. Inhaltlich möchte diese Firma die angeschriebene Firma in ihrem Register veröffentlichen – natürlich nicht kostenlos.

Eine Firma „Lokale Reklam Tic. Ltd. Sti“ soll sich das Recht vorbehalten, die Daten auf ihre Korrektheit zu überprüfen. Sie soll Inhaberin des Werbeportals sein. Doch die genaue Adresse für dieses Portal wird auf der Offerte nicht genannt. Sollte das Portal sich auf die angegebene Email-Adresse beziehen, so wäre die Webseite „brancheneintrag-eu.com“ aktuell (Stand 01.02.2024) nicht funktionstüchtig.

Wie kommt der Vertrag zustande?

Auf der Offerte ist zu lesen: „Bitte prüfen Sie die Angaben auf ihre Richtigkeit ggf. korrigieren oder ergänzen Sie Ihre firmenrelevanten Daten für Ihren Brancheneintrag. Senden Sie die Offerte an die oben genannte Faxnummer zurück“. Mit dem Zurücksenden würde jedoch ein Vertrag für einen Branchenbucheintrag auf einem unbekannten Internetportal geschlossen.

Scan: Media Consulting AG / Offerte Jan 2024
Media Consulting AG / Offerte Jan 2024


Die Vertragslaufzeit soll insgesamt drei Jahre beginnend am Tag der Unterzeichnung des Auftrags betragen. Dieser Vertrag verlängert jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wurde. Die Kosten für den Eintrag sind uns derzeit unbekannt. Laut unserer Erfahrung können die Rechnungen dementsprechend hoch ausfallen.

Neuer Name, alte Offerte

Im Fußbereich der Offerte fanden wir eine bekannte Anschrift: Media Consulting AG I Bahriye Mah. 1836 sok. No:39 Karsiyaka | Izmir I TR. Diese Adresse in der Türkei wurde in der Vergangenheit bereits für weitere Branchenbuch-Offerten genutzt. Die uns bekannten Schreiben kamen von einer „Branchen-EU“, über die wir bereits berichteten. Rein optisch unterscheiden sich die beiden Angebote nur im Namen, selbst die Emailadresse und die Telefonnummer sind identisch.

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Freitag, 26. Januar 2024

INKASSOvonMORGEN: Klageandrohung für Corebytes S.A.R.L AU

Ein Verbraucher erhielt eine Klageandrohung der CLAIM Rechtsanwalts GmbH („InkassovonMorgen.de“). Er soll laut des Inkasso-Schreibens eine Mitgliedschaft auf einer Dating-Seite abgeschlossen haben. Betrieben wird die Seite von der Firma Corebytes S.A.R.L AU.

Titel: INKASSOvonMORGEN: Klageandrohung für Corebytes S.A.R.L AU

Mehr als 1.000 EUR fordert die CLAIM Rechtsanwalts GmbH

„Sie haben auf unsere diversen Zahlungsaufforderungen bislang weder gezahlt, noch angemessen reagiert“, ist im Schreiben der CLAIM Rechtsanwalts GmbH zu lesen. Im Briefkopf ist in großen Lettern die aktuelle Webseite genannt, INKASSOvonMORGEN. In dem Brief, der mit Klageandrohung betitelt wurde, wird angedroht, dass der zuständige Prozessanwalt mit der Angelegenheit beauftragt wird.

Dieser Vorgang wäre mit weiteren Kosten verbunden. Es gibt laut des vorliegenden Briefes der CLAIM Rechtsanwalts GmbH jedoch eine Möglichkeit, weitere Gerichts- und Prozesskosten zu vermeiden: die sofortige Zahlung von über 1.000 EUR.

Scan: Klageandrohung // CLAIM Rechtsanwalts GmbH / Corebytes SARL
Klageandrohung // CLAIM Rechtsanwalts GmbH / Corebytes SARL


Vertragsschluss mit Corebytes S.A.R.L. AU / Dating-Seite

Insgesamt soll die Summe in Höhe von 1.344,48 EUR gezahlt werden, um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Doch worum geht es überhaupt? Laut der Klageandrohung soll der Empfänger noch eine offene Forderung gegenüber der Firma Corebytes S.A.R.L AU haben. Im Detail geht es um die Mitgliedschaft einer Dating-Seite mit Adult-Content.

Wird nicht innerhalb einer knappen Frist gezahlt, so drohen weitere Kosten. Um den Empfänger aufzuzeigen, wie umfangreich diese aussehen würden, wurde dem Brief eine extra Seite mit Kostenaufstellungen gewidmet. Hier finden sich zahlreiche Posten, wie z.B. die zusätzlichen Kosten bei einer Ratenzahlung.

Scan: Raten // CLAIM Rechtsanwalts GmbH / Corebytes SARL
Ratenzahlung // CLAIM Rechtsanwalts GmbH / Corebytes SARL


Hilfe bei Inkasso und Dating-Seiten

Der Verbraucherdienst unterstützt seiner Mitglieder mit angeschlossenen Rechtsanwälten. Auch bei hohen Rechnungen aufgrund einer Dating-Seiten-Mitgliedschaft können Sie allgemeine Infos von uns erhalten. Falls Sie eine Forderung von einem registrierten Inkasso erhalten haben, können Sie sich bei uns melden. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

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