Mittwoch, 5. Juni 2013

Nationales Patentregister AG – Patentschutz



Nationales Patentregister AG meldet sich derzeit (Juni 2013) per Fax und macht die Empfänger darauf aufmerksam, dass ihr Patentschutz auslaufe.

Wörtlich heißt es weiter im Fax-Schreiben von Nationales Patentregister AG - Zitat:
Bitte unterschreiben und senden Sie dieses Dokument zurück, wenn Sie wollen, dass wir Ihnen eine Rechnung wegen der Jahresgebühr zur Aufrechterhaltung des Patentes zusenden. – Zitat Ende –

Kosten soll die Verlängerung des angesprochenen Patentschutzes zukünftig 939,00 Euro jährlich. Schaut man sich die Webseite des Unternehmens an, findet man im Impressum die Information, dass Nationales Patentregister AG auf der Insel Dominica, in der Hauptstadt Roseau Valley, beheimatet ist. 

 Von aufmerksamen Mitgliedern des Verbraucherdienst e.V. erhielt der Verein die per Fax ankommenden Anschreiben von Nationales Patentregister AG  zur Begutachtung.

Patentschutz läuft aus




































Verbraucherdienst e.V. ist nach Recherche und Prüfung der Meinung, dass Verbraucher auf die Anschreiben der Nationales Patentregister AG nicht reagieren sollten.

Das heißt: Derlei eingehende Faxe der Nationales Patentregister AG nicht zurücksenden scheint hier der beste und kostenloser Schutz vor finanziellem Verlust zu sein!

Empfehlung für Gewerbetreibende
Mitarbeiter aufklären, damit auch diese entsprechend reagieren können bei Erhalt des Anschreibens von Nationales Patentregister AG


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Montag, 13. Mai 2013

APW Rechtsanwaelte | Abmahnung | Dr Marko Petrovski

Diese Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung der APW Rechtsanwälte aus Dortmund nicht beachten. Es handelt sich hier um einen Fake, meint Verbraucherdienst e.V.

Derzeit (08.05.2013) erhielten Verbraucher eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Zwar ist das Logo der Kanzlei aus Dortmund ausgewiesen. Doch bei genauerer Begutachtung der angeblich von APW Rechtsanwälte Dortmund versendeten Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung kommen berechtigte Zweifel auf.

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APW Rechtsanwaelte Dr. Petrovski

APW Rechtsanwaelte Abmahnung Fake


















 

Dr. Marko Petrovski
Es ist als Kontoinhaber der Bankverbindung für die Überweisung des geforderten Betrags (89,00 Euro) ein Dr. Marko Petrovski ausgewiesen (Abbildung roter Pfeil). Allerdings steht das Kürzel der Rechtsanwälte APW für die Juristen Auffenberg, Petzold, Witte. Zum Namen Dr. Marko Petrovski gibt Google in Bezug auf die Dortmunder Kanzlei APW Rechtsanwälte keine Auskunft.

Sollte Dr. Marko Petrovski die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung im Namen der Kanzlei APW Rechtsanwälte Dortmund selbst verfaßt haben, so verfügt Petrovski scheinbar nicht über die notwendigen Kenntnisse zum korrekten Verfassen einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung weil ...

Es fehlen notwendige Angaben wie
-          festgestellte IP-Adresse des Abgemahnten
-          Tatzeitpunkt (Datum, Uhrzeit)
-          Titel des / der abgemahnten Werke
-          Landgerichtsbeschluss über das notwendige Auskunftsverfahren

Also keine voreiligen Entscheidungen wenn Dr. Marko Petrovski als Kontoinhaber in der Abmahnung steht!

Verbraucher, die eine Abmahnung wie hier geschildert und abgebildet erhalten, können diese getrost ignorieren. Es handelt sich hier offensichtlich um einen (von Dr. Marko Petrovski?) laienhaft ausgeführten Fake.

Doch Vorsicht bitte! Eine eintreffende Abmahnung immer aufmerksam lesen!
Die Kanzlei APW Rechtsanwälte in Dortmund existiert wirklich, und versendet durchaus auch Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung.

Was zu beachten ist bei einer echten Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung von APW Rechtsanwälte Dortmund


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Donnerstag, 18. April 2013

Rechtsanwalt Carsten Goethe Triple X Entertainment UG


Verbraucherdienst e.V. liegen von Rechtsanwalt Carsten Goethe durch Triple X Entertainment UG beauftragte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung gegen Verbraucher vor.

Diese werden seitens Rechtsanwalt Carsten Goethe bezichtigt Rechtsverstöße begangen zu haben, weil Sie Filme der Triple X Entertainment UG mit pornographischem Inhalt heruntergeladen haben sollen.

Konkret mahnt Rechtsanwalt Carsten Goethe das Werk „Hobbynutten hart am Limit“ ab, dessen alleiniger Rechteinhaber und Verwerter Triple X Entertainment UG sein soll.

Die im Zuge der Abmahnungen dem Verbraucherdienst e.V. vorliegenden Auskunftsverfahren betreffen ohne Ausnahme Anschlussinhaber des Kabelanbieters Unitymedia.

Auch interessant bezüglich der Verbraucherdienst e.V. vorliegenden Abmahnungen ist die Tatsache, dass die den jeweiligen Abmahnungen beigefügten Ermittlungsdatensätze das Werk „Hobbynutten hart am Limit“ der Triple X Entertainment UG gar nicht enthalten!

Auf  direkte telefonischer Nachfrage des Verbraucherdienst e.V. bei Rechtsanwalt Carsten Goethe wurde mitgeteilt, dass die beigefügten Ermittlungsdatensätze Teile des Gesamtwerkes der triple X Entertainment UG seien.

Eine Überprüfung dieser seitens der Kanzlei Carsten Goethe erteilten telefonischen Auskunft ergab jedoch einen anderen Sachverhalt.

Es stellte sich heraus, dass es sich bei den von Rechtsanwalt Carsten Goethe beigefügten Ermittlungsdatensätzen um sogenannte rar-Dateien handelt.

Die dort aufgeführten Werke sind allerdings Einzelwerke der Triple X Entertainment UG. Und diese stehen auch nur als Einzelwerke zum Upload auf verschiedenen Filesharing-Plattformen zur Verfügung.  

Das im Auftrag der Triple X Entertainment UG durch Rechtsanwalt Carsten Goethe abgemahnte Gesamtwerk „Hobbynutten hart am Limit“ ist als DVD erhältlich – allerdings befindet sich auf dieser DVD keine der in den Ermittlungsdatensätzen aufgeführten Titel!

Achtung – dennoch gilt es zu beachten:
Wenn Sie auf die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung nicht reagieren, kann die Kanzlei Carsten Goethe den geltend gemachten Unterlassungsanspruch vor Gericht bringen.
Dann wird es auf alle Fälle deutlich teurer, sofern der Anspruch der Triple X Entertainment UG  tatsächlich besteht!

Daher lassen Sie in jedem Fall geltend gemachte Ansprüche überprüfen, und übereilen Sie nicht die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung.

Verbraucher, die eine Abmahnung von Rechtsanwalt Carsten Goethe im Auftrag der Triple X Entertainment UG erhalten haben im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzung, erhalten Hilfe beim Verbraucherdienst e.V. unter Telefon 0201-176790


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Mittwoch, 10. April 2013

Claudia Moelleken Rechtsanwaeltin Koeln GWE Forderung

Rechtsanwältin Claudia Mölleken aus Köln ist von der GWE Wirtschaftsinformations GmbH mit der Beitreibung von Geldern beauftragt, deren Beträge sich aus Einträgen im Branchenbuch Gewerbeauskunft-Zentrale.de ergeben.

Die Gewerbeauskunft-Zentrale.de, deren Betreiber GWE Wirtschaftsinformations GmbH ist, macht ständig von sich reden.

Mittels Faxspam oder ungefragter Postwurfsendungen werden Gewerbetreibende mit behördlich wirkenden Formularen belästigt. In einem vorgegebenen Zeitraum sollen Daten korrigiert werden für (Standard-) Einträge im Branchenbuch Gewerbeauskunft-Zentrale.de.

Wenn dann die Falle zuschnappt, weil der Gewerbetreibende beim flüchtigem Lesen das Kleingedruckte nicht liest, liegt prompt 14 Tage später eine Rechnung der GWE Wirtschaftsinformations GmbH über 569,06 Euro im Briefkasten.

Siehe auch Gewerbeauskunft-Zentrale bittet zur Kasse

Nichtzahler machen nun zunächst Bekanntschaft mit Inkassoforderungen, dann mit Claudia Mölleken, einer Rechtsanwältin aus Köln.

Claudia Mölleken aus Köln ist Rechtsanwältin für Wirtschaftsrecht. Im Zusammenhang mit Gewerbeauskunft-Zentrale.de bzw. GWE Wirtschaftsinformations GmbH macht Rechtsanwältin Claudia Mölleken aus Köln einen 2-JahresVertrag in Höhe von 1.138,12 Euro geltend im Namen der GWE Wirtschaftsinformations GmbH.

So heißt es in der Zahlungsaufforderung der Rechtsanwältin Claudia Mölleken – Zitat: Bei einer zu erwartenden Verurteilung muss Ihre Mandantschaft damit rechnen, dass sie neben der Hauptforderung unseres Mandanten aus dem gültigen 2-Jahresvertrag in Höhe von 1,138,12 EUR auch die bisher angefallenen Zinsen und die nicht unerheblichen außergerichtlichen und auch die zukünftig anfallenden gerichtlichen Kosten tragen muss. In diesem Fall kann die Gesamtforderung über 2000,- EUR betragen.“ - Zitat Ende.


Hier die Abbildung einer Zahlungsaufforderung der Rechtsanwältin Claudia Mölleken Köln für GWE Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale




So sieht die Forderung von RAin Claudia Mölleken für GWE Wirtschaftsinformations GmbH aus 


                                                                  
Verbraucherdienst e.V. hat Forderungen der Rechtsanwältin aus Köln Claudia Mölleken für die GWE Wirtschaftsinformations GmbH für seine Mitglieder zurückgewiesen

Des Weiteren sieht sich Rechtsanwältin Claudia Mölleken seitens Verbraucherdienst e.V. mit der Situation konfrontiert, dass Zahlungen ohne gerichtliche Durchsetzungen durch Mitglieder des Vereins für Verbraucherschutz e.V. weiterhin nicht erfolgen werden. Verbraucherdienst e.V. sieht Auseinandersetzung gelassen entgegen. 


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