Donnerstag, 29. März 2018

Zahlungsaufforderung von Imperial Inkasso für Rocket Consulting SP. Z O. O.

Zahlreiche Betroffene melden sich, die laut eigener Aussage nichts auf dem Portal „Liquidado“ gekauft haben, aber dennoch eine Rechnung erhalten haben. Noch größer war das Staunen, als darauf sogar eine Zahlungsaufforderung durch „Imperial Inkasso“ folgte. Hier erfahren Sie mehr.

Titel: Zahlungsaufforderung von Imperial Inkasso für Rocket Consulting SP. Z O. O.

Offene Rechnungen bei Rocket Consulting?


In Danzig (auf Polnisch Gdańsk) sitzt das Unternehmen „Imperial Inkasso“, von dem uns aktuell eine Zahlungsaufforderung vorliegt. Auftraggeber ist die Rocket Consulting SP. Z. O. O., über die wir bereits häufiger im Rahmen dieses Blogs berichteten. So soll ein Vertrag über einen kostenpflichtigen Vertrag für Leistungen auf dem Portal „Liquidado.de“ abgeschlossen worden sein, welches von der Rocket Consulting betrieben wird. Auf Liquidado.de werden Schnäppchen für jene Verbraucher angeboten, die sich via Social Media auf die Seite locken ließen.

Um in den Genuss der Angebote zu gelangen, muss durch interessierte Kunden ein Account erstellt werden. An dieser Stelle würde ein Blick in das Kleingedruckte möglicherweise abschrecken, da durch das Anmelden Kosten entstehen können. Darüber hinaus ist es nicht unwahrscheinlich, dass man sich bei der Nutzung eines „Premium Accounts“ bei Liquidado sogar für mehrere Monate zur Zahlung verpflichtet.

Was fordert Imperial Inkasso?


Sollte eine Rechnung der Rocket Consulting SP. Z O. O. nicht beglichen werden, ist weitere Post durch das Danziger Inkassounternehmen Imperial Inkasso gegeben. Uns liegt derzeit eine solche Zahlungsaufforderung vor.

Imperial Inkasso weist in dem Schreiben darauf hin, dass Zahlungen ausblieben und sogar eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Rocket Consulting SP. Z O.O. bestehen würde. Mit Einzelheiten hält sich das Unternehmen nicht auf. Diese können im Zweifelsfall noch einmal zugesandt werden. Gefordert wird die stolze Summe von 725,23 EUR.

Überwiesen werden soll der Betrag auf ein polnisches Konto an den Empfänger Imperial Inkasso Sp. z o.o. Weil das Unternehmen ihren Geschäftssitz in Danzig hat, ist das Schreiben sogar zweisprachig verfasst – in Deutsch sowie Polnisch.

Scan: Zahlungsaufforderung Imperial Inkasso
Zahlungsaufforderung Imperial Inkasso 


Hilfe bei Imperial Inkasso und Rocket Consulting


Haben Sie auch Erfahrungen mit der Rocket Consulting SP. Z O. O.? Oder haben Sie gar eine Zahlungsaufforderung von Imperial Inkasso im Briefkasten vorgefunden? Im Mitgliederauftrag konnten wir erfolgreich Forderungen abwehren.

Wir bieten Verbrauchern erste allgemeine Informationen und Hilfe bei diesem Thema. Auch Verbraucher aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie die unten aufgeführten Kontaktdaten:

Tel:

0201176790
(bei Anrufen aus Österreich bzw. der Schweiz bitte die +49 bzw. die 0049 hinzufügen)

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 26. März 2018

Über „Einfachdabei.eu“ von der DTD Communication Service I.T.

Über 200 Gewinnspiele und die Chance auf „satte Gewinne“ werden Teilnehmern auf „Einfachdabei.eu“ versprochen. Betrieben wird das Portal von der DTD Communication Service I.T. aus der Türkei. So soll es einen Anruf durch das Unternehmen gegeben haben, auf das ein Schreiben folgte. Haben Sie auch Post bekommen?

Titel: Über „Einfachdabei.eu“ von der DTD Communication Service I.T.


Willkommensschreiben durch DTD Communication Service I.T.


Uns liegt ein Begrüßungsschreiben einer Firma namens DTD Communication Service I.T. vor, welches ein Mitglied von Verbraucherdienst e.V. zur Verfügung stellte. Nach einer kurzen Einleitung verkündet die Firma mit Sitz in Izmir (Türkei) stolz: „Wir melden Sie nun monatlich bei 225 attraktiven Preisausschreiben mit der Chance auf wertvolle Gewinne an“.

Doch wie wurde der Verbraucher angemeldet? Laut einer aktuellen Meldung der Verbraucherzentrale Niedersachsen wurde eine Verbraucherin aus Osnabrück telefonisch durch die DTD Communication Service I.T. kontaktiert. In den Gesprächen soll behauptet worden sein, dass ein Gewinnspielvertrag über neun Monate abgeschlossen wurde. Kurz darauf soll die Verbraucherin ein Willkommensschreiben, wie uns auch eins vorliegt, erhalten haben.

Dass potentielle Kunden via Telefon kontaktiert werden, ist auch anhand der AGB erkennbar. So heißt es unter Punkt 4 (Siehe Bild), dass die Mindestvertragslaufzeit drei Monate beträgt und mit der „telefonischen Willenserklärung des Teilnehmers“ beginnt.

Anmeldung über „Einfachdabei.eu“


Anmelden sollen sich Teilnehmer über die Webseite „einfachdabei.eu“. Auf der Seite sind die Leistungen noch einmal genauer beschrieben. So wird unter anderem die Chance auf Gewinne wie Bargeld, Traumreisen, Autos, Computer und „vieles mehr“ verkündet. Die Kosten für die Teilnahme an den unbekannten Gewinnspielen, die weder vorgestellt noch genannt werden, betragen monatlich 67,50 EUR.

Wir schauten uns zusätzlich die Anmeldung über das Portal Einfachdabei.eu an. Nach dem Klicken auf den Button „Jetzt anmelden und einfach bequem gewinnen“ werden den Besucher auf ein Online-Formular geleitet. Dort kann man sich eintragen, sofern man an der Teilnahme an den besagten Gewinnspielen interessiert ist.

Vor dem Abschicken erhalten Interessierte folgenden Hinweis: „Ihre für die Teilnahme bei Eurostern24 eingegebenen Daten werden per SSL (Secure Sockets Layer) verschlüsselt. Die Sicherheit Ihrer Daten wird dadurch gewährleistet.“ Die Seite „Eurostern.com“ wird ebenfalls von der DTD Communication Service I.T. aus der Türkei betrieben.

Scan: „Einfachdabei.eu“  DTD Communication Service I.T.
„Einfachdabei.eu“  DTD Communication Service I.T.

Scan: „Einfachdabei.eu“  DTD Communication Service I.T. | AGB
„Einfachdabei.eu“  DTD Communication Service I.T. | AGB

Hilfe bei DTD Communication Service I.T. / Einfachdabei.eu


Haben Sie auch Erfahrungen mit der Firma DTD Communication Service I.T.? Wurden Sie auch angerufen, um eine Teilnahme an diversen Gewinnspielen zu unterbreiten?

Wir bieten Verbrauchern erste allgemeine Informationen und Hilfe bei diesem Thema. Auch Verbraucher aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie die unten aufgeführten Kontaktdaten:

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Freitag, 23. März 2018

Zahlungsaufforderung durch Europa Inkasso

Uns liegen mehrere Zahlungsaufforderungen von einem „Europa Inkasso“ mit unterschiedlichen Geschäftssitzen vor. Laut der Schreiben sollen noch Kosten bei diversen Spielgemeinschaften wie „Winner 49“ und „EuroMillions Lottery“ offen sein. Haben Sie auch so ein Schreiben im Briefkasten gefunden? Hier erfahren Sie mehr.

Titelbild: Zahlungsaufforderung durch Europa Inkasso

Europa Inkasso – aus Dortmund, Frankfurt oder Malta?


„Meine Kanzlei wurde beauftragt, beim zuständigen Mahngericht das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren mit anschließender Pfändung gegen Sie einzuleiten“ - mit dieser Drohung beginnen vorliegende Zahlungsaufforderungen einer Firma namens „Europa Inkasso“.

Angeblich sollen Verträge mit Spielgemeinschaften von den Empfängern abgeschlossen und trotz erbrachter Leistung nicht gezahlt worden. Die in den Schreiben genannten Spielgemeinschaften wären „Winner 49 & Spiele Club-49“ und „Winner 49 & EuroMillions Lottery“.

Gefordert werden unterschiedlichen Summen, die von der Laufzeit der Verträge abhängig sind. So sollen Kosten von 49,00 EUR monatlich anfallen. Zuzüglich Rechtsanwaltskosten, Auslagenpauschale und Mahnkosten kommen Beträge im dreistelligen Bereich zustande.

Die Summe soll innerhalb einer kurzen Frist auf ein Konto in Malta überwiesen werden. Dabei ist der Geschäftssitz laut der vorliegenden Schreiben u.a. in Dortmund.

Scan: Europa Inkasso, Dortmund | Seite 1
Europa Inkasso, Dortmund | Seite 1

Scan: Europa Inkasso, Dortmund | Seite 2
Europa Inkasso, Dortmund | Seite 2

Europa Inkasso Service GmbH ist ein eingetragenes Inkassounternehmen


Die vorliegenden Zahlungsaufforderungen haben allesamt das Logo des im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenen Inkassodienstleisters „Europa Inkasso Service GmbH“ aus Wuppertal. Diese Eintragung bedeutet, dass das Unternehmen in Deutschland berechtigt ist, Inkassodienstleistungen für ihre Kunden durchzuführen und zum Beispiel mit entsprechender Vollmacht noch offene Kosten bei Schuldnern beizutreiben.

Die eingetragene Firma hat ihren Sitz in Wuppertal. Uns liegt eine Zahlungsaufforderung vor, die ebenfalls aus Wuppertal stammen soll. Jedoch weisen diverse Posten, wie unter anderem die Telefonnummer, Unterschiede auf. Die offenen Kosten sollen in diesem Fall auf ein niederländisches Konto überwiesen werden. Auch hier geht es um um noch nicht gezahlte Beiträge bezüglich der Spielgemeinschaft „Winner-49 & EuroMillions Lottery“. Aktuell wird auf der Homepage der Firma berichtet, dass sie "nicht Versender der in Umlauf gebrachten Forderungsschreiben von Winner49 und EuroMillionsLottery" sind. (Stand 11.04.2018)

Scan: Europa Inkasso, Wuppertal | Seite 1
Europa Inkasso, Wuppertal | Seite 1

Scan: Europa Inkasso, Wuppertal | Seite 2
Europa Inkasso, Wuppertal | Seite 2


Hilfe bei Europa Inkasso


Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung von Europa Inkasso erhalten? Für allgemeine Informationen können Sie sich gerne an uns wenden:

0201 176790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Mittwoch, 21. März 2018

I.K. Mediendienst GmbH zurück mit „Fa. Medien-Online“ / mov-portal.de

Über die Firma I.K. Mediendienst GmbH berichtete Verbraucherdienst e.V. bereits 2015. Scheinbar hat sich das Angebot kaum geändert: Gewerbetreibende werden durch I.K. Mediendienst GmbH kontaktiert, um Verträge für kostenpflichtige Firmeneinträge in einem Branchenbuch abzuschließen. Haben Sie auch Erfahrungen gesammelt? Hier erfahren Betroffene mehr.

Beitragsbild: I.K. Mediendienst GmbH zurück mit „Fa. Medien-Online“ / mov-portal.de

Neues Branchenbuch „mov-portal.de“


In 50672 Köln soll die Firma I.K. Mediendienst GmbH ihren Sitz haben. Von dort aus betreibt sie das Branchenverzeichnis mov-portal.de. Solche Branchenbücher dienen in der Regel dazu, Gewerbetreibenden sogenannte Firmeneinträge anzubieten. Gegen eine bestimmte Gebühr soll jenen Unternehmern, die einen solchen Eintrag schalten, eine höhere Reichweite im Internet gewährt werden.

Auch I.K. Mediendienst GmbH bietet unter dem Slogan „Seien Sie dabei durch unseren Portal Ihre Firma zu vergrößern“ Unternehmer, Freiberuflern und Selbständigen ein solches Branchenbuch an. Aktuell liegt uns ein Formular vor, welches freundlicherweise an uns weitergeleitet wurde.

I.K. Mediendienst GmbH : Vertrag durch Rückfax?


Auf diesem Formular wird einleitend darauf hingewiesen, dass der Kunde sich „heute per Telefon/Fax/E-Mail an die Fa. Medien-Online gewandt“ hätte. Mit der Rücksendung dieses unterschriebenen Formulars würde ein Gewerbetreibender diese Aussage bestätigen und einen Auftrag für einen kostenpflichtigen Firmeneintrag auf mov-portal.de bestätigen.

Die Preise haben sich seit 2015 nicht verändert: Grundpreis: 399 EUR, Einstellungs- und Pflegekosten: 299 EUR sowie die Graf. Gestaltung: 199 EUR. Als besondere Vereinbarung ist schriftlich festgehalten, dass der Vertrag automatisch ausläuft. Die Laufzeit beträgt laut dem Formular drei Jahre. Gewerbetreibende, die das Formular an die „Fa. Medien-Online“ oder I.K. Mediendienst GmbH zurück faxen, bestellen somit einen teuren Branchenbucheintrag, dessen Nutzen nicht einzuschätzen ist. Des Weiteren haben Unternehmer bei solchen B2B Geschäften kein Widerrufsrecht!

Scan: "Fa. Medien-Online" Formular für mov-portal.de / I.K.Mediendienst GmbH
"Fa. Medien-Online" Formular für mov-portal.de / I.K.Mediendienst GmbH

Scan: "Fa. Medien-Online" Rechnung für mov-portal.de / I.K.Mediendienst GmbH
"Fa. Medien-Online" Rechnung für mov-portal.de / I.K.Mediendienst GmbH

Hilfe bei mov-portal.de oder I.K. Mediendienst GmbH


Haben Sie auch Erfahrungen mit Firmeneinträgen auf mov-portal.de der Firma I.K. Mediendienst GmbH? Sollen Sie als Gewerbetreibender hohe Kosten für einen Branchenbucheintrag zahlen?

Wir bieten Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen erste allgemeine Informationen und Hilfe bei diesem Thema. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie die unten aufgeführten Kontaktdaten:

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(bei Anrufen aus Österreich bzw. der Schweiz bitte die +49 bzw. die 0049 hinzufügen)

oder per E-Mail:

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Freitag, 16. März 2018

„Inkassomahnung“ von AlphaInkasso für Firmenauskunft-Online

Verbraucherdienst e.V. liegen Dokumente der Firmen „Firmenauskunft-Online“ aus 36206 Vigo und „AlphaInkasso“ aus 40210 Düsseldorf vor. So sollen noch Kosten für einen „Premium“ Eintrag in einem Branchenbuch offen sein. Wir schauten uns die Unternehmen samt der Forderung mal an.

Beitragsbild: „Inkassomahnung“ von AlphaInkasso für Firmenauskunft-Online

Wie sinnvoll sind Branchenbücher?


Der Nutzen von sogenannten Branchenbucheinträgen für Gewerbetreibende ist kritisch zu betrachten. In einer Vielzahl der Fälle, die wir hier im Rahmen dieses Blogs besprechen, ist kaum mit Gewinnsteigerungen durch eine höhere Reichweite im Internet zu rechnen. Oftmals sind die Anbieter solcher Branchenverzeichnisse die einzigen Gewinner, zumindest in finanzieller Hinsicht.

Kostenpflichtiger Firmeneintrag bei „Firmenauskunft-Online“


Das Firmenverzeichnis Firmenauskunft-Online (erreichbar unter http://firmenauskunft-online.net, Stand 16.03.2018) bietet Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Eintrag zu schalten. Für 299,00 EUR („Premium“) erhält ein Kunde eine „Seo Optimierung“ , Darstellung der Telefon & Telefax Nummern, zwei Fotos bzw. Logos, die Angabe der Branche sowie vier Schlüsselwörter. Während der Laufzeit von einem Jahr soll so die Präsenz in den Suchergebnissen bei Google gesteigert werden. Ob sich die Gegenleistung für den Preis lohnt, soll an dieser Stelle nicht bewertet werden. Jedoch bietet die Suchmaschine Google selbst die gleiche Leistung (und mehr!) zum Nulltarif an.

Scan: Firmenauskunft-Online | Rechnung
Firmenauskunft-Online | Rechnung 


Der Vertrag kann laut den AGB „insbesondere fernmündlich“ geschlossen werden. Gewerbetreibende, die durch Firmenauskunft-Online telefonisch kontaktiert werden sollten, laufen Gefahr, einen verbindlichen Vertrag abzuschließen. Bei B2B Geschäften gibt es kein Recht auf Widerruf.

Forderung von AlphaInkasso, Düsseldorf


Sollte eine Rechnung von Firmenauskunft-Online nicht bezahlt werden, könnte eine Forderung von „AlphaInkasso“ aus 40210 Düsseldorf die Folge sein. Uns liegt ein Schreiben vor, in dem darauf hingewiesen wird, dass eine offene Forderung weiterhin „sofort fällig“ sei. Sollte eine Zahlung ausbleiben, so droht die Firma mit einer gerichtlichen Durchsetzung der Forderung.

Der Betrag (auch hier handelt es sich um 299,00 EUR) soll an die gleiche spanische Kontoverbindung überwiesen werden, welche der Firmenauskunft-Online zugeordnet ist. Es handelt sich bei der Firma „AlphaInkasso“ aus Düsseldorf um kein in Deutschland eingetragenes Inkassounternehmen. Auf dem Impressum der dazugehörigen Homepage (http://www.alphainkasso.net/impressum/) ist im Übrigen eine andere Geschäftsadresse als auf dem Schreiben zu finden.

Die Postanschrift der „AlphaInkasso“ aus Düsseldorf, die auf dem vorliegenden Brief (siehe Bild) zu lesen ist, verweist auf ein Fachgeschäft für Erotik – und kein Inkassounternehmen. Welche der beiden bekannten Postanschriften nun korrekt ist, lässt sich derzeit nicht bestimmen.

Scan: AlphaInkasso | Forderung
AlphaInkasso | Forderung


Hilfe bei AlphaInkasso und Firmenauskunft-Online


Haben Sie auch Erfahrungen mit Firmeneinträgen der Firmenauskunft-Online? Oder haben Sie gar eine Forderung von AlphaInkasso Düsseldorf erhalten?

Wir bieten Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen erste allgemeine Informationen und Hilfe bei diesem Thema. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie die unten aufgeführten Kontaktdaten:

Tel:

0201176790 
(bei Anrufen aus Österreich bzw. der Schweiz bitte die +49 bzw. die 0049 hinzufügen)

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Donnerstag, 15. März 2018

Kartoprint GmbH: Offerte für eine Anzeige „Stadtinformation“

Aktuell liegen Verbraucherdienst mehrere Schreiben von der Firma Kartoprint GmbH vor. Ein Gewerbetreibender leitete unter anderem Rechnungen für eine „Anzeige Stadtinformation“ an uns weiter, um darüber zu berichten. Was hat es mit dem Angebot der Firma auf sich?

Beitragsbild: Kartoprint GmbH: Offerte für eine Anzeige „Stadtinformation“

Was bietet die Kartoprint GmbH an?


Wir berichten häufig über Branchenverzeichnisse, die um kostenpflichtige Firmeneinträge von Gewerbetreibenden buhlen. Gegen die Zahlung hoher Kosten wird in nahezu unbekannten Firmenverzeichnissen meist nur die Anschrift und Telefonnummer dargestellt – ohne nennenswerten Nutzen für den werbenden Unternehmer.

Trotz der Werbemöglichkeiten des Internets gibt es jedoch auch Firmen, die weiterhin auf Printmedien und somit auch Printwerbung setzen. Dazu gehört auch die Firma Kartoprint GmbH, die sich laut ihrer Homepage selbst als „zuverlässige internationale Partner für Printdesign, Städtekarten sowie jegliche Drucksachen im Geschäftsverkehr“ beschreiben. Auf der besagten Homepage gibt es keinerlei Referenzen zu sehen. Somit lässt sich nicht sagen, wie man sich zum Beispiel eine „Anzeige“ in einer „Stadtinformation“ vorstellen könnte. (Stand 15.03.2018)

Rechnung für einen Anzeige


Derzeit liegen zwei Rechnungen sowie eine Mahnung der Kartoprint GmbH vor. So soll ein Mitglied von Verbraucherdienst für die Anzeige in einer Stadtinformation einen Preis von 789,00 EUR zahlen. Hinzu kommen Satz- und Druckkosten in Höhe von 110,00 EUR zusätzlich 20,00 EUR Auslieferungskosten. Das macht inkl. Steuern einen stolzen Gesamtbetrag von 1.093,61 EUR – für eine Ausgabe.

Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 8 Tagen. Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liefert wichtige Informationen über einen zustande gekommenen Vertrag mit der Kartoprint GmbH.

Scan: Rechnung Kartoprint GmbH 2018
Rechnung Kartoprint GmbH 2018


Ein Blick in die AGB und Auftragsbedingungen


Genaue Informationen bezüglich der veröffentlichten Anzeige oder gar Ansichtsexemplare für den Kunden sucht man in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Auftragsbedingungen vergeblich. Hier sind ein paar Punkte, die jedoch hervorzuheben sind:

„Wenn nichts anderes vereinbart ist, veröffentlicht die Kartoprint GmbH die Anzeige des Inserenten im Vertragszeitraum über drei Städte- und Informationstafeln, die in möglichst gleichen Abständen innerhalb der Vertragslaufzeit aufgelegt werden“ - wo diese Tafeln genau platziert sind und wie die gezahlte Anzeige darauf aussehen soll bleibt ohne Erläuterung.

„Es werden Informationskarten (Plakate, mindestens DIN A2, vierfarbig) mit wichtigen Telefonnummern (…) an mindestens 75 Stellen versandt“ - wie diese möglicherweise unterschiedlich großen Plakate ausschauen sollen, bleibt ebenfalls der Fantasie überlassen.

„Die Adressdaten bleiben der Kartoprint GmbH vorbehalten“ - es werden zwar allgemeine Informationen zu möglichen Orten der Verteilung genannt (Behörden, Krankenhäuser, Einzelhandelsgeschäfte etc.)

Die Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern nicht „spätestens 4 Wochen vor Ende des Vertragsablaufes schriftlich gekündigt wird“.

Pro Vertragsjahr drei Ausgaben!


Durch die Auftragsbedingungen wird jedoch auch klar, dass ein Vertragsjahr insgesamt drei kostenpflichtige Ausgaben beinhaltet. Der oben genannte Preis von 1093,61 EUR galt für eine einzige Ausgabe der Anzeige, die an einem unbestimmten Ort in einer ebenfalls unbekannten Art und Weise „verteilt“ wird. Für das gesamte Vertragsjahr muss insgesamt ein Betrag über 3.000 EUR gezahlt werden! Sollte der Kunde dann zu allem Überfluss auch noch die Kündigung nicht rechtzeitig einreichen, verlängert sich der Auftrag um ein weiteres Jahr.

Hilfe bei Anzeigenverträgen der Kartoprint GmbH


Haben Sie auch Erfahrungen mit Anzeigen der Kartoprint GmbH? Das Unternehmen hat seinen aktuellen Sitz in 88085 Langenargen, doch war zuvor in 88239 Wangen im Allgäu ansässig.

Wir bieten Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen erste allgemeine Informationen und Hilfe bei diesem Thema. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie die unten aufgeführten Kontaktdaten:

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Mittwoch, 14. März 2018

Officesmartstore.com: OfficeSmart Rechnung erhalten?

Beitragsbild: Officesmartstore.com: OfficeSmart Rechnung erhalten?


Auf dem ersten Blick sieht es aus wie eine Rechnung für ein „Premier Pro Business Package“. Ein nicht näher umschriebenes Produkt, bei dem es sich um Software handeln könnte. Doch stellt das Formular keinen Verkaufsbeleg, sondern eine Offerte dar; mit anderen Worten: ein Angebot. Ein solches Dokument liegt uns derzeit vor. Ein spanisches Unternehmen namens Nexta Direct S.L. schickte einem Mitglied von Verbraucherdienst eine Exemplar.

Erst auf dem zweiten Blick auf das Kleingedruckte wird deutlich, dass es sich um keine Rechnung von OfficeSmart handelt, sondern um ein Angebot für das besagte „Premier Pro Business Package. Wie ein Werbefolder oder eine Anzeige ist das Schreiben nicht aufgemacht, stattdessen wirkt es wie ein verbindlicher Kaufvertrag. Es ist sogar eine Frist genannt, bis wann die Zahlung einzugehen hätte.

980 EUR für ein unbekanntes Produkt


Das angebotene Premier Pro Business Package soll laut des Schreibens 980,00 EUR kosten und muss bei Interesse innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden. Zu diesem Zweck ist eine spanische Bankverbindung angegeben, als Empfänger wird eine Firma namens „Nexta Direct“ genannt.

Für weitere Informationen zu dem angebotenen Produkt ist ein Link angegeben. Unter diesem Link (http://www.officesmartstore.com/premier-pro-business-package/) lassen sich tatsächlich weitere Infos abrufen, doch sind diese für den hohen Preis recht knapp gehalten. Ob das angeschriebene Unternehmen tatsächlich Nutzen von der Software hat, steht auf einem anderen Blatt.

Scan: OfficeSmart: Offerte
OfficeSmart: Offerte | 19.02.2018


Nur eine Offerte, keine Rechnung: Blick ins Kleingedruckte


Wie zuvor beschrieben ist in deutlich kleinerer Schrift auf dem Dokument erkennbar, dass es sich um keine Rechnung, sondern um eine unverbindliche Offerte handelt. So heißt:

„You are under no obligation to make any payment of this offer unless you accept this offer. If you choose to make payment for this offer the product will be available for download using the product download link above. Offer valid for 14 days.“

Hilfe bei OfficeSmart


Es handelt sich bei dem Schreiben von Nexta Direct S.L. bzw. OfficeSmartStore um ein Angebot und keine verbindliche Rechnung. Sollten Sie dennoch gezahlt haben, können sich Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Geschäftsleute sich gerne für allgemeine Informationen an uns wenden.

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 13. März 2018

TOP Inkasso GmbH für Medien & Design Verlag SL

Das Inkassounternehmen TOP Inkasso GmbH wurde von der Firma Medien & Design Verlag SL beauftragt, um noch offene Forderungen beizutreiben. Aktuell liegt uns eine solche Zahlungsaufforderung vor, die uns von einem Gewerbetreibenden zur Verfügung gestellt wurde. Sind Sie Unternehmer und haben vergleichbare Erfahrungen? Hier erfahren Sie mehr.

Beitragsbild: TOP Inkasso GmbH für Medien & Design Verlag SL

Neue Forderung von der Top Inkasso GmbH


Das Inkassounternehmen „Top Inkasso GmbH“ aus Luzern in der Schweiz geizt auf ihrer Homepage (https://www.topinkasso.de/) nicht mit überzeugenden Argumenten, um potentielle Kunden von sich zu überzeugen. So verspricht die Firma die Punkte „kostengünstige Inkasso“ und „100% Auszahlung“. Wir berichteten bereits zuvor über Top Inkasso GmbH in Zusammenhang mit der PrintMediaKoncept s.r.o.

Aktuell liegt uns eine neue Zahlungsaufforderung vor. Im Auftrag der Medien & Design Verlag SL wird die Zahlung einer noch offenen Rechnung verlangt. Auch über die Medien & Design Verlag SL berichten wir bereits. Das Unternehmen aus Spanien vertreibt Werbeanzeigen, die von Gewerbetreibenden über ein Formular kostenpflichtig gebucht werden können. Scheinbar schreibt die Top Inkasso GmbH zum Beispiel jene Unternehmer an, die einen Anzeigenauftrag zurück an die Medien & Design Verlag SL sandten, aber keine Zahlungen leisteten.

Was wird gefordert?


Laut des Schreibens soll die Hauptforderung von 877,03 EUR bereits seit 120 Tagen überfällig sein. Gefordert wird jedoch ein Betrag von insgesamt 1.061,23 EUR. Diese Summe setzt sich aus der ursprünglichen Hauptforderung und weiteren Inkassokosten (wie u.a. Gebühren für die Beitreibung, Säumniszinsen) zusammen. Diese hohe Summe soll innerhalb von einer Woche auf ein Konto auf die Basler Kantonbank überwiesen werden.

Scan: TOP Inkasso Forderung für Medien & Design Verlag SL
TOP Inkasso Forderung für Medien & Design Verlag SL


Hilfe bei TOP Inkasso GmbH und Medien & Design Verlag SL


Ob Zahlungsaufforderungen der TOP Inkasso GmbH berechtigt sind bzw. ob tatsächlich noch Beiträge für Dienstleistungen offen sind, sollte grundsätzlich geprüft werden. Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Geschäftsleute können sich gerne für allgemeine Informationen an uns wenden.


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Mittwoch, 7. März 2018

Rechtsanwalt Ralf Trösch für OVM Online Vertrieb Marketing GmbH

Viele Verbraucher wandten sich bezüglich der OVM Online Vertrieb Marketing GmbH an uns. So verlangte das Unternehmen Gebühren für ein „Finanz Management Paket“. Mittlerweile liegt eine Forderung durch den Rechtsanwalt Ralf Trösch vor. Er vertritt die OVM GmbH und fordert in deren Auftrag die Zahlung noch offener Gebühren.

Beitragsbild: Rechtsanwalt Ralf Trösch für OVM Online Vertrieb Marketing GmbH

Hohe Kosten für eine Kreditanfrage?


„Raus auf dem finanziellen Durcheinander mit unserem Finanz Management Paket“ heißt auf der Homepage der OVM GmbH. Dieses Angebot richtet sich an Personen in finanzieller Not, um eventuelle Schulden in den Griff zu bekommen. Über das Thema berichteten wir bereits in Rahmen dieses Blogs. (Weitere Artikel zur OVM)

Leider ist die Nachfrage nach Kredite trotz eines Schufa-Eintrags weiterhin recht groß, sodass sich aktuell immer noch Verbraucher melden, die laut eigener Aussage statt des erhofften Kredits sogar noch Gebühren drauf zahlen sollten – für ein „Kredit & Finanz Management Paket “. Dieses wird vertrieben und angeboten von der OVM Online Vertrieb Marketing GmbH und auf den Plattformen http://www.ovmgmbh.de und http://www.bavariafinanz.com/kredit-finanz-management/index.html (Stand 05.03.2018). Dieses Angebot ist kostenpflichtig und die dazugehörige Vertragslaufzeit von 24 Monaten beläuft sich auf 357,60 EUR. (Quelle: http://www.ovmgmbh.de/Finanzmanagementpaket/agb_ovm_gmbh.html) (Stand 05.03.2018)

OVM GmbH beauftragt Rechtsanwalt Ralf Trösch


Die unerwarteten Kosten einer Kreditanfrage können weitere finanzielle Probleme nach sich ziehen, wenn zum Beispiel ein „Kunde“ der OVM GmbH die anfallenden Kosten seiner Mitgliedschaft nicht zahlt. Die Folge könnte eine Forderung durch den Rechtsanwalt Ralf Trösch aus Hassloch sein, der laut des eines uns vorliegenden Dokuments die Interessen der OVM Online Vertrieb Marketing GmbH vertritt.

Trösch zählt die vielen Leistungen des erwähnten Finanzmanagementpakets auf, doch weist direkt im Anschluss darauf hin, dass innerhalb von 14 Tagen keine Kündigung einging – somit „wurde der Dienst kostenpflichtig“. Auf der Grundlage dieses Zahlungsverzugs fordert der Hasslocher Rechtsanwalt die Zahlung einer Summe in Höhe von 437,80 EUR; es kamen weitere Mahn- und Anwaltskosten hinzu.

Mitglieder des Verbraucherdienstes berichteten, dass ursprünglich eine Kreditanfrage bei der Bavaria Finanzservice e.K. gestellt und keinerlei Verträge mit der OVM GmbH geschlossen wurden. In den uns bekannten Fällen kam es zu keiner Kreditauszahlung, sondern zu weiteren Kosten. Wir stellen uns die Frage, ob eine Marketingagentur, die sonst u.a. mit Telefon Marketing (früher auch Suchmaschinenoptimierung, Quelle: Waybackmachine) anbietet, auch eine Kreditvermittlung unterbreiten darf.

Wie sollte man reagieren?


Eine Forderung des Rechtsanwalts Trösch ist ernst zu nehmen. Sollte der Betrag nicht innerhalb von sieben Tagen auf die angegebene Kontoverbindung überwiesen werden, droht der Anwalt mit „kostenerhöhenden Maßnahmen“.

Beigefügt ist ebenfalls ein Antwortformular, über das eine Ratenzahlung vereinbart werden kann. Hier ist Vorsicht geboten: wird dieses Formular an die Rechtsanwaltskanzlei Ralf Trösch zurück geschickt, handelt es sich zusätzlich um ein Schuldanerkenntnis.

Hilfe bei Forderungen und OVM Online Vertrieb Marketing GmbH


Haben Sie eine Forderung von Rechtsanwalt Ralf Trösch im Auftrag der OVM GmbH erhalten? Wir bieten Betroffenen Hilfe und erste allgemeine Informationen zu diesen Themen. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

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Donnerstag, 1. März 2018

Jedermann Inkasso für Maxolution Online Service GmbH

Schon zahlreich berichteten wir über Forderungen des Inkasso-Büros Jedermann Inkasso GmbH, die von unterschiedlichsten Auftraggebern mit der Beitreibung offener Forderungen beauftragt werden. Aktuell liegt eine Mahnung für die Maxolution Online Service GmbH vor. Laut dem Dokument sollen noch überfällige Mitgliedsgebühren offen sein.

Titelbild: Jedermann Inkasso für Maxolution Online Service GmbH

Offene Mitgliedsgebühren für best-of-videorama.com?


Das Internetportal „Best of Videorama“ richtet sich an die Freunde der Erwachsenenunterhaltung. Interessierte Volljährige können sich dort registrieren, um unterschiedliche Angebote wahrzunehmen. Betrieben wird die Webseite durch die Maxolution Online Service GmbH aus Stöckern, Österreich.

Eine Mitgliedschaft auf der Seite kann Gebühren kosten. Es gibt unterschiedliche Tarifmodelle und somit auf das ausgewählte Produkt zugeschnittene Kosten, die anfallen können. Vor einer Mitgliedschaft müssen jedoch die AGB akzeptiert werden. Eine Ausnahme bilden die sogenannten „Free-User“ Accounts, die jedoch auch kostenpflichtige Inhalte erwerben und somit von der Maxolution Online Service GmbH zur Kasse gebeten werden könnten.

Maxolution Online Service GmbH beauftragt Jedermann Inkasso


Sollte ein Mitglied von „Best of Videorama“ offene Beiträge und Rechnungen der Maxolution Online Service GmbH nicht zahlen, könnte Post von Jedermann Inkasso die Folge sein.

Im Auftrag der Firma Maxolution Online Service GmbH liegt uns derzeit eine Mahnung von der Jedermann Inkasso GmbH vor. So soll eine Gesamtforderung von über 60 EUR nicht bezahlt worden sein. Weil diese Forderung nicht beglichen wurde und eine Antwort ebenfalls ausblieb, fordert das Inkassounternehmen nun einen deutlich höheren Betrag. Zu der Hauptforderung kommen demzufolge nun u.a. Zinsen und Inkassokosten hinzu, sodass letztlich eine deutlich höhere Summe im Gegensatz zu der ursprünglichen Hauptforderung fällig wird.

Scan: Jedermann Inkasso für Maxolution Online Service GmbH, Mahnung
Jedermann Inkasso für Maxolution Online Service GmbH, Mahnung


Hilfe bei Jedermann Inkasso und Maxolution Online Service GmbH


Haben Sie eine Mahnung von der Maxolution Online Service GmbH oder eine Forderung von der Jedermann Inkasso GmbH erhalten? Wir bieten Betroffenen Hilfe und erste allgemeine Informationen zu diesen Themen und weiteren Fragen rund um das Thema Inkasso. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten.

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