Freitag, 22. Dezember 2017

Forderung von SO Rechtsdienstleistungen für Optima Finanzcheck Plus

Uns liegt aktuell eine Mahnung von dem Inkassobüro „SO Rechtsdienstleistungen“ vor, einer Zweigniederlassung der „Schuldtitel-Online AG CH“, zur Berichterstattung vor. So sollen noch Zahlungen für eine Dienstleistung der Optima Finanzcheck Plus ausstehen. SO Rechtsdienstleistungen hat laut eigener Aussage den Abrechnungsservice übernommen. Können durch eine Kreditanfrage bereits Kosten entstehen?

Titelbild: Forderung von SO Rechtsdienstleistungen für Optima Finanzcheck Plus

Optima Finanzcheck Plus: Sofortkredite auf Anfrage?

Aber wir helfen jedem, insbesondere dann wenn bereits finanzielle Schwierigkeiten bestehen und die Schuldenprobleme (noch dazu)  immer mehr und unerträglicher werden.
Insbesondere wenn Kreditbedarf besteht, (aber die Richtlinien von normalen Kreditbanken durch den Antragsteller nicht mehr erfüllt werden) sollte man sich mit uns in Verbindung setzen.
Profitieren Sie von den vereinfachten Annahmerichtlinien für spezielle Abruf-Kredite, die von unseren Kooperationspartnern (Finanzunion) erfolgreich angeboten werden.
Unsere Dienstleistung beinhaltet sämtliche Hilfestellungen die benötigt werden und wir kümmern uns um die richtige Weichenstellung.
Es ist unser Bestreben dafür zu sorgen,  dass Probleme in finanziellen Angelegenheiten zu Ihrer Zufriedenheit gelöst werden."

Handelt es sich um eine kostenlose Anfrage?


Das bedeutet, dass bei einer einfachen Anfrage für den Verbraucher (sog. Kreditwerber) bereits Kosten entstehen können. Uns liegt ein Schreiben der Optima Finanzcheck Plus vor, in der einem Mitglied des Verbraucherdienstes aufgrund einer „schwachen Bonität“ für eine weiteren Bearbeitung Kosten berechnet werden.

Scan: Anschreiben Optima Finanzcheck Plus | 15.09.2016
Anschreiben Optima Finanzcheck Plus | 15.09.2016


So sollen für einen speziellen Bonitätsabgleich 58,40 EUR plus MwSt., sprich insgesamt 69,50 EUR, für eine „entscheidende Verbesserung“ bei einer möglichen „Bonitätsoptimierung“ führen.

Unser Mitglied zahlte die geforderte Summe nicht. Es dauerte nicht einmal vier Wochen, bis der nächste Brief im Briefkasten landete. Dieses Mal stammte er von „SO Rechtsdienstleistungen“ aus Leverkusen, einer Zweigniederlassung der Schuldtitel-Online AG CH. Es handelt sich genauer um eine Mahnung zu einer Rechnung der Optima Finanzcheck Plus. In dem vorliegenden Schreiben wir eine Summe von 89,25 EUR für einen Dienstleistungsvertrag gefordert sowie zuzüglich Mahngebühren in Höhe von 10,00 EUR. Diese 99,25 EUR sollen innerhalb von 10 Tagen auf ein angegebenes Konto überwiesen werden.

Scan: Mahnung SO Rechtsdienstleistungen | 09.10.2017
Mahnung SO Rechtsdienstleistungen | 09.10.2017


Weitere Mahnung durch EuroTreuhand Inkassobüro


Kann eine einfache Kreditanfrage solche Kosten verursachen? Auch die Forderung von SO Rechtsdienstleistungen zahlte unser Mitglied nicht. Es folgte ein weiteres Schreiben – dieses Mal von dem Inkassounternehmen EuroTreuhand Inkasso GmbH aus Köln.

Der im Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Inkassodienstleister droht mit der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, sofern nicht die Summe von 168,98 EUR beglichen wird. Ferner heißt es, dass ggf. Vollstreckungsmaßnahmen oder Pfändungen eingeleitet werden. Das könnte noch weitere Probleme für diejenigen Personen bedeuten, die eh in finanziellen Probleme geraten sind und auf Hilfe durch einen Kredit bauten.

Scan: Anschreiben EuroTreuhand Inkasso GmbH | 07.12.2017
Anschreiben EuroTreuhand Inkasso GmbH | 07.12.2017


Hilfe bei Optima Finanzcheck Plus und SO Rechtsdienstleistungen


Haben Sie Erfahrungen mit der Optima Finanzcheck Plus oder der SO Rechtsdienstleistungen? Oder haben Sie gar eine Forderung/Mahnung durch die EuroTreuhand Inkasso GmbH erhalten? Wir bieten Betroffenen allgemeine Informationen zu den genannten Themen. Nehmen Sie Kontakt auf:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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