Freitag, 15. Dezember 2017

Branchencheck24 – Kostenpflichtige Firmeneinträge via Telefon

Das Firmenverzeichnis Branchencheck24 wendet sich telefonisch an Gewerbetreibende, um ihnen kostenpflichtige Firmeneinträge zu verkaufen. So kann ein solcher Eintrag zwischen 299,00 – 499,00 EUR kosten.

Beitragsbild: Branchencheck24 – Kostenpflichtige Firmeneinträge via Telefon

Ein weiteres Firmenverzeichnis: Branchencheck24


Verbraucherdienst berichtete in der Vergangenheit mehrfach über sogenannte Branchenbücher bzw.. Firmenverzeichnisse, die sich an Gewerbetreibende richten. Diese Portale bieten Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern die Möglichkeit eines kostenpflichtigen Firmeneintrags, um die Reichweite im Internet zu erhöhen.

Ein solches Verzeichnis bietet auch das Portal Branchencheck24.net aus 30206 Vigo, Spanien. Die Firma stellt für interessierte Gewerbetreibende insgesamt drei verschiedene Möglichkeiten der kostenpflichtigen Eintragung zur Verfügung.

Was bietet Branchencheck24.net an?


Der preisgünstigste Eintrag laut der Homepage mit dem Namen „Basic“ würde demzufolge eine Laufzeit von 12 Monaten haben und 299,00 EUR kosten. Daneben gibt es den sogenannten Tarif „Basic Silber“, der 399,00 EUR kostet – bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Bleibt noch die teuerste Art eines Eintrags bei Branchencheck24: Premium. Dieser soll 499,00 für 36 Monate kosten. Ein solcher Firmeneintrag stellt neben der Anschrift unter anderem vier Fotos und ein Videos des zahlenden Unternehmers dar. (Quelle: http://branchencheck24.net/preise/, Stand 14.12.2017)

Wie kommt es zu einem Vertrag?


Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (http://branchencheck24.net/agb/, Stand 14.11.2017) kommen Verträge mit Gewerbetreibenden insbesondere über das Telefon zustande. Das bedeutet, dass Unternehmer, Freiberufler und Selbständige via Cold Call kontaktiert werden können, um einen Firmeneintrag bei Branchencheck24.net anzubieten. Dies geschieht über zwei Anrufe, wie es auch in den AGB beschrieben wird. Im ersten Gespräch geht es um die Vorstellung des Produktes und im nachfolgenden Telefonat um den Vertragsabschluss.

Diese Methode birgt die Gefahr, dass nur das zweite Gespräch zwischen Branchencheck24 und dem Kunden via Bandaufnahme aufgezeichnet wird und das vorangegangene Gespräch nicht. Schnell kommt es in der Hektik eines Geschäftsalltags eines Gewerbetreibenden zu einem unfreiwilligen Vertragsabschluss. In einem B2B Geschäft besteht kein Anspruch auf ein Widerrufsrecht. Auch sind sich manche Gewerbetreibenden nicht bewusst, dass ein verbindlicher Vertrag auch über das Telefon geschlossen werden kann – ohne Zusendung eines Vertrags.

Hilfe bei Branchencheck24.net


Haben Sie Erfahrungen mit der Branchencheck24 bzw. kostenpflichtigen Branchenbucheinträgen gemacht? Wurden Sie telefonisch kontaktiert, um Ihnen einen Firmeneintrag anzubieten? Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Wir bieten Unternehmern allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nehmen Sie Kontakt auf:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com