Donnerstag, 23. November 2017

Ganzwild.de: Fairmount GmbH fordert für Paidwings AG

Bereits mehrere Anrufe erreichten uns, um über ihr Anliegen bezüglich des Inkasso-Büros Fairmount GmbH zu berichten. Das Inkassounternehmen wurde von der Paidwings AG aus Cham beauftragt, um Zahlungsaufforderungen an Nutzer der Online-Community „ganzwild.de“ zu versenden, weil kostenpflichtige Leistungen scheinbar nicht beglichen wurden.


Kostenpflichtige Mitgliedschaft bei „ganzwild.de“


Das Schweizer Unternehmen Paidwings AG betreibt mehrere Online-Communities, die sich zum Großteil um Casual-Dating drehen. Dazu zählt die Webseite ganzwild.de“, auf der für Interessierte Seitensprünge in näherer Umgebung dargestellt werden. Neben dem kostenfreien Angebot soll es auch einen kostenpflichtigen Bereich geben, der jedoch unter den „Nutzungsbedingungen“ nur vage Einsichten bezüglich der Kosten und der Dauer gewährt.

Für Neugierige ist jedoch bereits bei der Anmeldung Vorsicht geboten. Mit der Eingabe seiner Daten, sprich der Registrierung, erklärt man sich mit den Nutzungsbedingungen, der Datenschutzerklärung und den Unterhaltungsrichtlinien einverstanden.

Zahlungsaufforderung der Fairmount GmbH


Dass die Leistungen durch die Firma Paidwings AG kostenpflichtig sind, mag für Nutzer der Online-Communities möglicherweise nicht bewusst sein. Umso größer ist die Überraschung, wenn eine Forderung durch das Inkassounternehmen Fairmount GmbH im Briefkasten landet. So sollen vereinbarte Mitgliedsgebühren noch nicht bezahlt worden sein. Deshalb wird der Empfänger dazu aufgefordert, den offenen Betrag innerhalb einer gesetzten Frist zu bezahlen.

Sollte die Zahlung der Forderung weiterhin ausbleiben, wird die Fairmount GmbH die Durchsetzung von ausstehenden Forderung an ein Anwaltskanzlei weiterleiten. Das könnte im schlimmsten Fall weitere Kosten und Gebühren bedeuten. Fairmount GmbH ist ein eingetragenes Inkassounternehmen. Deren Forderungen sind demzufolge ernst zu nehmen. Empfänger sollten auf eine Zahlungsaufforderung unbedingt reagieren!

Hilfe bei Paidwings AG


Derzeit liegen uns zwei Zahlungsaufforderungen von Fairmount GmbH für die Paidwings AG vor – und es meldeten sich noch weitere Verbraucher, die von der offenen Summe überrascht scheinen. Sollten Sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder um Hilfe suchen, so können wir Ihnen erste allgemeine Informationen über unsere Kontaktmöglichkeiten anbieten.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Sie erreichen uns telefonisch Mo-Fr, von 08.00-17.00 Uhr

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2 Kommentare:

  1. Die Firma paidwings unterhält eine ganze Reihe von Dahingseiten, die allesamt die beschriebenen Leistungen nicht erbringen. Wer sich dort anmeldet, kommt sofort in die Abo-Falle: Völlig willkürlich werden Kündigungen ignoriert, wild und zeitlich nicht zugeordnete Forderungen erhoben -NICHT ZAHLEN! gleich Widerspruch einlegen unter Verweis auf arglistige Täuschung sowie Kündigung NACHWEISICH übermitteln. Das macht paisdwings so schwer wie möglich, z.B. ist die dafür angegebene Faxnummer tagelang nicht erreichbar. Selbst Einschreibebriefe mit Kündigung werden erstmal völlig ignoriert. Spätestens hier ist eine Androhung anwaltlichen Vorgehens angebracht, denn das alles grenzt an arglistige Täuschung. Im nächsten Schritt setzt paidwings die Inkassofirma Fairmount an. Diese agiert auf Basis der ungerechtfertigten Forderungen weiterhin am Rande der Legalität. Dazu gehören z.B. Inkassogebühren, die weit über dem liegen, was die Gebührenordnung für standardisierte Inkassoschreiben vorsieht. Dass es sich bei fast sämtlicher Korrespondent um Textbausteine und nicht um individuell gefertigte Schreiben handelt, belegt dass es sich um systematische Abo-Abzocke handelt: Unbedingt sämtlichen Schriftverkehr archivieren, denn er enthält auch unter diesem Gesichtspunkt Beweiskraft bzgl. arglistiger Täuschung, dies auch paidwings bzw. fairmount wissen lassen. Wer klug genug ist, die Inkassoforderungen nicht zu erfüllen, bekommt dann evtl. eine Klageandrohung der Kanzelei Auer, Witte, Tiel. Die gehören zum festen Stamm des auf arglistige Täuschung spezialisierten Dreiecks. Hier auch Widerspruch bekräftigen, auf Ungültigkeit des Vertrages und auf mutwilliges Ignorieren der Kündigung verweisen. Zudem handelt es sich beim Eingreifen der Kanzlei um "doppeltes Inkasso", dies ist unzulässig und unterstreicht abermals die systematisch angelegte, arglistige Täuschung. Auch dies im Widerspruch erwähnen. In meinem Fall führte dies dazu dass Auer, Witte, Tiel keine weiteren Schritte ergriff. Ich bezweifle, dass sie überhaupt noch tatsächlich klagen, denn jeder Staatsanwalt oder Richter, der hier tätig würde, müsste auch mit Blick auf die vielen Kommentare im Netz erkennen, dass es hier um übelste Abzocke geht. Ein weiterer Vertragsbruch durch paidwings, der zur Ungültigkeit des Vertrages führt, besteht übrigens darin, dass Fairmount auch versucht Postanschriften zu ermitteln und dann InkassoBRIEFE verschickt. Dies ist natürlich überaus kompromitierend, da auch die betreffende Dating-Plattform offen genannt wird. Spätestens damit ist die auf der Dahingleite zugesagte Diskretion natürlich gebrochen - und damit der Vertrag. Alles in Allem: Nicht zahlen, aber schriftlich reagieren und das möglichst auf jedes Manöver von paidwings, Fairmount oder der Kanzlei. Sämtlichen Schriftverkehr archivieren und auf dessen Beweiskraft hinweisen. Kündigung notfalls mehrfach wiederholen wie auch den Widerspruch - dass darauf nie reagiert wird, beweist erneut die systematische Täuschung. Dass eine Anwaltskanzlei sich an dieser Abzocke ungestraft beteiligen kann, ist mir ein Rätsel. Ich hoffe nur, dass endlich bald ein seriöser Anwalt oder ein Verbraucherverband diesem Abo-Zocker-Trio mal das Handwerk legen kann.

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    1. Guten Tag,

      ich habe gerade das gleiche Problem. Wie ist den Ihr derzeitiger Stand in dieser Sache?

      Danke für Ihr Feedback.

      MfG

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