Montag, 27. November 2017

OBV Online Business Verlag – Rechnung für einen Branchenbuch-Eintrag

Über den Sinn sogenannter Branchenbücher lässt sich streiten. Schließlich bieten derartige Firmenverzeichnisse kaum Vorteile gegenüber Firmendarstellungen durch die beliebte Suchmaschine Google – die zudem bislang kostenlos sind. Im Rahmen unserer Berichterstattungen konnten wir schon viele Gewerbetreibenden diesbezüglich informieren. Nun gesellt sich ein neues Branchenverzeichnis hinzu: OBV Online Business Verlag.

OBV Online Business Verlag

„Let's verbinden“ - OBV Online Business Verlag liefert ungewöhnliche Kategorien


Beim ersten Blick auf das Firmenverzeichnis Online Business Verlag fällt neben der Versprechungen von „10000 zufriedenen Kunden“ der etwas eigenwillige Slogan „Let's verbinden“ auf. Wer die Mühe auf sich nimmt, die Seite www.onlinebusinessverlag.de genauer zu betrachten, wird auf die zwei Möglichkeiten stoßen, sein Unternehmen einzutragen. So bietet das Branchenbuch interessierten Gewerbetreibenden die Möglichkeit, einen kostenlosen oder gar einen Premiumeintrag zu schalten. Letzterer soll stolze 749,00 EUR pro Jahr kosten.

Klickt man auf den Button „Jetzt anmelden“, so gelangt man ein Formular, in das man seine Geschäftsdaten eintragen kann. Aus Informationszwecken sind via der Seitenleiste einige der möglichen Kategorien aufgelistet, bei denen ungewöhnliche Branchen überraschen. Neben den Kategorien „Restaurant“, „Auto“ oder „Kino“ findet man dort „Hornhaut-Korrektur“, „Zuckerrübenkraut“ und „Kochkunst“ - scheinbar spezielle Angebote für Kunden, die wissen, wonach sie suchen.

Was steht in der Rechnung?


Aktuell liegt uns eine Rechnung für einen Premiumeintrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten vor: 749,00 EUR soll ein solcher Eintrag auf www.onlinebusinessverlag.de kosten. Laut der Rechnung werden auch die Dienstleistungen „Google AdWords“ sowie „Google My Business“ berechnet.

Der Rechnung sind Allgemeine Geschäftsbedingungen beigefügt, die jedoch neben dem Online Business Verlag eine Firma namens E&S Marketing AG als Vertragspartner benennt. Mit dieser soll ein kostenpflichtiger Eintrag für das Firmenverzeichnis erst zustande kommen.

Scan: Rechnung OBV Online Business Verlag | 15.11.2017
Rechnung OBV Online Business Verlag | 15.11.2017


Wie kommt ein Vertrag zustande?


Verträge mit Branchenbuch-Anbietern können unter anderem via Telefon zustande kommen. So werden Unternehmer, Freiberufler und Selbständige per „B2B Anruf“ kontaktiert, um ein Angebot zu unterbreiten. Gewerbetreibende sollten in diesem Fall beachten, dass sie kein Recht auf Widerruf haben. Wird demzufolge telefonisch das Zugeständnis abgegeben, dass ein Eintrag in einem Branchenbuch gewünscht ist, so kommt es zum Vertragsschluss.

Laut den vorliegenden AGB kommt ein kostenpflichtiger Eintrag erst durch ein zweites Telefonat mit der E&S Marketing AG zustande. In Sachen Marketing (via Suchmaschinen wie Google) hat das Unternehmen möglicherweise noch einige Etappen zu meistern. So findet man unter den Suchergebnissen zu der Schweizer Firma viele Beiträge und Warnungen bezüglich eines Firmenverzeichnisses namens „Ihr Online Verlag“ (www.ihronlineverlag.com). Aktuell verweist diese URL übrigens auf das derzeit aktive Branchenbuch vom Online Business Verlag (Stand: 24.11.2017)

OBV Online Business Verlag - Hilfe bei Premium-Einträgen


Wurden Sie auch durch das Unternehmen kontaktiert, um einen kostenpflichtigen Vertrag in benanntes Branchenbuch abzuschließen? Reagieren Sie schnell, um sich bei unerwünschten Einträgen zu wehren!

Verbraucherdienst e.V. bietet zu diesem allgemeine Informationen für Gewerbetreibende, die Fragen zu diesem Thema oder Branchenbuch-Einträgen im Allgemeinen haben. Auch Unternehmer aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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