Dienstag, 8. November 2016

Procredit Ltd. Inkasso und Forderungsmanagement fordert für Bundes-Branchenvergleich

Erneut liegt uns eine Rechnung samt Zahlungsaufforderung für ein Online-Branchenbuch vor. In diesem Fall geht es um das Verzeichnis „Bundes-Branchenvergleich“ aus 29004 Málaga, Spanien. Da die Rechnung für einen Eintrag von dem Gewerbetreibenden nicht beglichen wurde, meldete sich das Unternehmen Procredit Ltd. Inkasso und Forderungsmanagement, um das Geld beizutreiben.

Beitragsbild: Procredit Ltd. Inkasso und Forderungsmanagement fordert für Bundes-Branchenvergleich

Bundes-Branchenvergleich: Firmeneintrag für 289,90


Ein Gewerbetreibender legte uns eine Rechnung von dem Branchenbuch „Bundes-Branchenvergleich“ vor. Das Portal, aufrufbar unter „bundes-branchenvergleich.com", bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, einen kostenlosen Eintrag in das Verzeichnis zu schalten. Dieser hat eine Laufzeit von 6 Monaten. Kostenpflichtig sind hingegen diejenigen Einträge, die eine längere Laufzeit aufweisen. 12 Monate wären zum einen insgesamt 289,90 EUR und 36 Monate 499,90 EUR. (Quelle: http://bundes-branchenvergleich.com/preise/, Stand 04.11.2016)

Was bekommt ein Gewerbetreibender aktuell für so einen Eintrag? Im Grunde wird die Geschäftsadresse in diesem Branchenbuch dargestellt. Weitere Vorteile, wie zum Beispiel Fotos, Videos oder Werbetexte sucht man aktuell vergebens.


Was steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen?


In den AGB des Branchenbuchs Bundes-Branchenvergleich ist zum Vertragsabschluss zu lesen:

„Der Vertrag zwischen Anbieter und Kunde kann schriftlich, in Textform oder mündlich, insbesondere fernmündlich, geschlossen werden. Im Falle der mündlichen oder fernmündlichen Vertragsanbahnung wird der Anbieter dem Kunden in einem ersten Gespräch die von ihm angebotenen Produkte vorstellen und dabei insbesondere die eintragungsfähigen Unternehmensdaten des Kunden mit diesem besprechen; der verbindliche Vertragsabschluss erfolgt aus Qualitätssicherungsgründen in einem gesonderten Gespräch.“ (Quelle: http://bundes-branchenvergleich.com/agb/, Stand 04.11.2016)

Somit ist die Möglichkeit gegeben, dass Verträge mit Gewerbetreibenden über Cold Calling entstehen könnten. Wichtig für Gewerbetreibende ist, dass bei derartigen Vertragsabschlüssen kein Recht auf Widerruf besteht.

Zahlungsaufforderung durch Procredit Ltd. Inkasso und Forderungsmanagement


Der Gewerbetreibende, der uns die Rechnung von Bundes-Branchenvergleich vorlegte, zahlte den geforderten Betrag nicht. Aus diesem Grund erhielt er eine Forderung von Procredit Ltd. aus Düsseldorf. In diesem Schreiben weist das Unternehmen erneut darauf hin, dass für Gewerbetreibende „weder ein Rücktritts-, Kündigungs- oder Widerrufsrecht“ besteht. Sollte der Betrag nicht gezahlt werden, wird mit der Meldung bei der SCHUFA gedroht. Eine Frist, bzw. einen Zahlungstermin, ist in dem Schreiben nicht genannt.

Kontakt mit dem Verbraucherdienst e.V.


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