Freitag, 4. November 2016

Elfriede & Spiller | Neuer Name, alte Masche?

Im vergangenem Jahr berichteten wir über eine Gewinnbenachrichtigung von „Dezelak & Spiller – RechtsAnwälte & Notare“. Aktuell gibt es eine Neuauflage: in einem zum Verwechseln ähnlichem Schreiben der „Elfriede & Spiller – RechtsAnwälte & Notare“ aus Bremen wird erneut ein Hauptpreis von 89.000,00 EUR versprochen. Leider muss der Empfänger vorab eine Kostenpauschale von 4.450,00 EUR zahlen. Alles wie gehabt?

Titelbild: Elfriede & Spiller  Neuer Name, alte Masche

Elfriede & Spiller – Ein Notariat für Axel Springer SE?


Die uns vorliegende Gewinnbenachrichtigung erteilt dem Empfänger die vermeintlich gute Neuigkeit, dass „bei der jährlichen Verlosung der Versand- und Verlagshäuser Axel Springer SE“ ein Hauptpreis in Höhe von 89.000,00 EUR gewonnen wurde. Direkt darunter ein Hinweis auf die Notwendigkeit eines Notariats.

In dem Schreiben wird darauf verwiesen, dass die Notarkanzlei „Elfriede & Spiller“ von dem Veranstalter beauftragt wurde, um die Verlosung ordnungsgemäß zu überwachen. Danach folgen einige Belehrungen, wie die Auszahlung des Hauptgewinns erfolgen muss.

Beitragsbild: Elfriede & Spiller - Rechtsanwälte Notare - Anschreiben
Elfriede & Spiller - Rechtsanwälte Notare - Anschreiben | 17.10.2016


5 Prozent vom Hauptgewinn?


Wie bei dem Schreiben im Vorjahr durch Dezelak & Spiller wird von dem vermeintlichen Gewinner eine Kostenpauschale in Höhe von 4.450,00 EUR verlangt – das sind fünf Prozent vom Gewinn.
Diese Überweisung dient zur „Tilgung der restlichen noch ausstehenden Gebühren für amtliche und notarielle Angelegenheiten“. Darüber hinaus wird wieder verlangt, dass im Falle einer Aushändigung eines Verrechnungsschecks auch eine Kopie vom Personalausweis vorzulegen sei.

Bremen statt Hamburg?


Auch wenn das Schreiben optisch der Fassung durch Dezelak & Spiller wie ein Ei dem anderen gleicht: es ist nicht 100% zu bestimmen, ob es die gleichen Urheber sind. Fest steht nur, dass der Sitz nun von Hamburg nach Bremen verlegt worden ist.

Ein Eintrag der Rechtsanwälte und Notare „Elfriede & Spiller“ ist im Rechtsdienstleistungsregister nicht zu finden – Stand 04.11.2016.

Ob eine solche Gewinnzusage von Elfriede & Spiller den hohen Gewinn bringt, ist fraglich. Sollten Vorauszahlungen geleistet werden – in diesem Fall fünf Prozent vom Gewinn – so ist Vorsicht geboten.


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