Mittwoch, 18. Mai 2016

Fitnessvertrag vorzeitig kündigen

Eine aktuelle Entscheidung vom BGH legt fest, dass Verträge mit Fitnessstudios wegen eines beruflich bedingten Umzugs nicht vorzeitig gekündigt werden können. Was bedeutet das für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio und die dazugehörigen Verträge?

Beitragsbild: Lässt sich ein Fitnessvertrag vorzeitig kündigen?


BGH Entscheidung bezüglich umzugsbedingten Kündigungen bei Fitnessstudios


Immer wieder glauben Mitglieder, die einen Mitgliedschaftsvertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen haben, dass sie ihren Vertrag bei einem Umzug vorzeitig kündigen können.
In seiner aktuellen Entscheidung hat der BGH diesem ein Ende gesetzt. Der Bundesgerichtshof entschied im dazugehörigen Urteil (Az. XII ZR 62/15)(BGH), dass keine vorzeitige Beendigung des Fitness-Vertrages aufgrund eines Umzuges aus beruflichen Gründen möglich ist. Wer solche langfristigen Verträge abschließt, um Kosten zu sparen, muss auch die entsprechenden Risiken tragen, begründen die Richter aus Karlsruhe.

Welche Bedeutung hat das BGH Urteil für Fitnessverträge?


Jene Mitglieder, die einen Fitnessvertrag abgeschlossen haben, können nur eine fristgerechte Kündigung aussprechen und müssen bis zur Beendigung der Laufzeit die vereinbarten Fitness-Beiträge leisten. Nach Ansicht der BGH-Richter fällt ein berufsbedingter Wohnortwechsel in den Verantwortungsbereich des Kunden. Deshalb besteht keine Recht auf außerordentlicher Kündigung.

Folgender Fall wurde vor dem BGH entschieden: Ein 36-jähriger Zeitsoldat hatte mit einem Fitnessstudio einen zweijährigen Vertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag um eine Mitgliedschaft sollte sich jeweils drei Monate vor Laufzeitende um ein Jahr verlängern, sofern nicht gekündigt wurde. Monatlichen Kosten: 65 EUR und zusätzlich pro Halbjahr 69,90 EUR für ein weiteres "Trainingspaket". Weil der Soldat zunächst von Hannover nach Köln und anschließend nach Kiel und Rostock abkommandiert wurde, kündigte er den Vertrag insgesamt zehn Monate vor dem Ende der Laufzeit. Dies war nicht möglich. Nun soll er die noch ausstehenden 720 EUR nachzahlen.

Laut eines Artikels auf BILD.de zeigte sich der Anwalt des Zeitsoldaten sich enttäuscht über die Entscheidung des BGH. Angesichts von Millionen Fitnessstudio Kunden in Deutschland hatte er auf ein Urteil zugunsten der Kunden und Verbraucher gehofft. Verbraucher müssen sich anhand der Entscheidung die langfristige Bindung an das Studio bewusst machen.

Außerordentliche Kündigung eines Fitnessvertrages möglich?


Bei einem Vertrag über die Nutzung eines Fitnessstudios kann ein solcher "nicht in seinen Verantwortungsbereich fallender" Umstand zum Beispiel eine Erkrankung sein, die eine Nutzung bis Laufzeitende nicht ermöglicht. Ein weiteres Beispiel wäre eine Schwangerschaft die weitere Nutzung der Leistungen des Studiobetreibers bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit unzumutbar machen.

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