Freitag, 4. Dezember 2015

Ab in den Urlaub Gutschein nicht erstattet | Problem mit Erstattung

Ab in den Urlaub verschenkt Beträge bis zu 100 EUR in Form von Gutscheinen. Mit dem Hinweis „Ihre Bankdaten wurden übertragen. Die Gutscheinauszahlung erfolgt“ bestätigt der Reiseveranstalter „Ab-in-den-Urlaub.de“ die erfolgreiche Eingabe des entsprechenden Einlösecodes. Doch leider warten einige nach eigenen Aussagen der Urlauber bis heute auf ihre versprochene Auszahlung.

Ab in den Urlaub Gutschein nicht erstattet  Problem mit Erstattung

Ab in den Urlaub – Probleme mit Cashback Gutscheinen


Gutscheine sind ein beliebtes Marketingwerkzeug, um Kunden an das Unternehmen zu binden und auch zu gewinnen. Schließlich wirbt man mit Vergünstigungen neue Kunden – insbesondere, wenn es sich um die Traumreise handelt, für die man seit langem Geld zurücklegte. Auch das bekannte Reiseportal „Ab in den Urlaub“ erreicht nicht nur mit Hilfe von TV-Spots und weitreichenden Internetauftritten ein breites Publikum, sondern wirbt auch mit Cashback-Gutscheinen.

Eine Verbraucherin wandte sich an uns, weil sie auch einen dementsprechenden Gutschein einlöste. Ab-in-den-Urlaub.de bietet insgesamt zwei Gutschein-Varianten an; bei einem Gesamtreisepreis von 1200 EUR erhält der Kunde einen Cashback-Gutschein in einer Höhe von 100 EUR. Sollte die Reise günstiger ausfallen, erhalten Kunden ab einem Gesamtreisepreis von 700 EUR einen 50 EUR Gutschein. Genauere Informationen sind unter folgender Seite abrufbar: http://www.ab-in-den-urlaub.de/knaller

Laut dieser Seite soll der jeweilige Betrag von 100 EUR oder 50 EUR innerhalb von 28 Tagen ab dem Anreisetag erfolgen. Die Verbraucherin, die einen solchen Geld-zurück-Gutschein einlöste, bekam jedoch keine Rückerstattung.

Geld-zurück-Gutschein – Wie kommt man schneller an das Geld?


Bei unseren Recherchen im Internet stießen wir auf zahlreiche Meinungen bezüglich der Cashback-Aktion von Ab in den Urlaub. Nicht nur eine extra eingerichtete Facebook-Seite richtet sich an Kunden, die bisher keinerlei versprochene Rückzahlungen erhalten haben. Auch der WDR berichtete über die Unzufriedenheit der Kunden und schreibt: „Experten raten generell, wenn Gutscheine nicht ausgezahlt werden, sich in keinem Fall abwimmeln zu lassen. Auch von standardisierten Antwortmails sollte man sich nicht entmutigen lassen und weiterhin auf sein Geld bestehen. Die Erstattungsbedingungen sind in den jeweiligen AGB genau geregelt.“ Quelle: WDR, http://www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber/servicezeit/sendungen/ab-in-den-urlaub100.html

Auch wir vom Verbraucherdienst e.V. empfehlen, auf die Zahlung des Gutscheines zu bestehen. Sollten Sie keinerlei Reaktionen von Ab-in-den-Urlaub erhalten, obwohl die 28 Tage verstrichen sind, so helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir als Verein für Verbraucherschutz haben das entsprechende Know-how, damit Sie schnell und unkompliziert an Ihr Geld kommen.

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