Mittwoch, 14. Oktober 2015

Sky Online kündigen nicht möglich | Kein Widerrufsrecht?

Sky Online kündigen nicht möglich! Haben Sie auch diese Erfahrung mit Ihrem Sky-Online-Vertrag gemacht, dass eine Kündigung bezüglich der kostenpflichtigen Pay-TV-Box nicht möglich sein soll? Verwehrt Sky Online auch Ihr Widerrufsrecht bei einem abgeschlossenen Abonnement mit dem größten Anbieter Deutschlands für bezahltes Fernsehen? Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.

Sky Online kündigen geht nicht! | Kein Widerrufsrecht?

Kein Widerrufsrecht bei einer Kündigung des Sky Online-Abos?


Die Verbraucherzentrale Hamburg verklagte nun (Stand 17. September 2015) den Online-Bezahlfernsehanbieter Sky mit seiner bekannten TV-Box:

„Mit Sky Online lassen sich exklusive Inhalte des Pay-TV-Senders ohne Receiver auf mobilen Endgeräten empfangen. Doch Verbrauchern, die ein Abonnement gebucht haben, verwehrt Sky das Widerrufsrecht. Wir haben den größten deutschen Anbieter für Bezahlfernsehen daher nun verklagt.“ (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg https://web.archive.org/web/20170714015832/http://www.vzhh.de/telekommunikation/408860/sky-vor-gericht.aspx)

Verlust des Widerrufsrechts wegen Bereitstellung digitaler Inhalte?


Weiter informiert die Verbraucherzentrale Hamburg: „Obwohl ein Kunde seinen Sky Online-Vertrag binnen der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen widerrufen hatte, lehnte Sky die Aufhebung des Vertrags ab. Als Begründung führte das Unternehmen an, dass es bereits mit der Registrierung seitens des Verbrauchers digitale Inhalte bereitgestellt habe und das Widerrufsrecht daher erloschen sei. Zudem habe man in einer Willkommens-E-Mail darauf hingewiesen, dass der Verbraucher mit der Übermittlung der persönlichen Zugangsberechtigung, der sogenannten Sky PIN, sein Widerrufsrecht verliere.“ (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg  http://www.vzhh.de/telekommunikation/408860/sky-vor-gericht.aspx)

Was bietet Sky Online an?


Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG aus Unterföhring (Medienallee 26) bietet mit dem Online-Dienst „Sky Online“ einen Streaming-Dienst an. Ähnlich wie der wie Netflix – dem Branchenprimus bei den sogenannten Streaming-Anbietern – können Abonnenten vielfältige Medieninhalte (unter anderem die Kinofilme „Fuck ju Göhte“ oder „Who am I“) sowie die UEFA Champion League, die Bundesliga oder die Formel 1 sofort über das Internet angeschaut werden.

„Monatsticket“ von Sky Online für 9,99 EUR bzw. 19,99 EUR


Ein Abo mit Sky Online kostet dem Verbraucher als „Starter Monatsticket“ 9,99 EUR oder als „Film Monatsticket“ 19,99 EUR. Dazu kann eine optionale „Sky Online TV Box“ für 69,99 EUR als eine einmalige Anschaffung erworben werden. Die Programmvielfalt von Sky Online kann über PC, Mac, iPad, iPhone & iPod touch, Android-Tablets und Smartphones, Chomecast, Apple TV, Samsung Smart TVs, Xbox One sowie über die „Sky Online TV Box“ auch über mobile Endgeräte angesehen werden.

Verbraucherdienst e.V. schließt sich der Kritik der Hamburger Verbraucherschützer an


In der oben genannten Mitteilung kritisiert die Verbraucherzentrale Hamburg gängige Praxis bezüglich des Widerrufsrechts bei den Angeboten von Sky Online. Dieser Kritik bezüglich einer Kündigung eines Abos schließt sich der Verbraucherdienst e.V. aus Essen an. Denn der Bezahlsender Sky hätte seine Leistung erst mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit – als bei einer Kündigung – erfüllt. Denn Sky Online sei laut den Hamburger Verbraucherschützern ein Streaming-Dienst, der eine unbegrenzte Anzahl von Medientiteln anbietet. Diese können ebenfalls so oft wie möglich vom Verbraucher angeschaut werden. Dort heißt es:

„Das Widerrufsrecht für die Angebote von Sky Online kann nach aktueller Gesetzeslage gar nicht vorzeitig erlöschen. Hierfür müsste Sky seine Dienstleistung noch vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbringen. Doch Sky Online ist ein Streaming-Dienst, mit dem der Bezahlsender Inhalte wie Serien, Kinofilme oder Sportübertragungen grundsätzlich in unbegrenzter Anzahl und zur wiederholten Nutzung zur Verfügung stellt. Sky hat seine Leistung also erst mit Ablauf der Vertragslaufzeit, etwa wenn ein Abonnement gekündigt wird, vollständig erfüllt.“ (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg http://www.vzhh.de/telekommunikation/408860/sky-vor-gericht.aspx)

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