Mittwoch, 29. Juli 2015

Prebyte Media GmbH | www.flirt-fever.de | Flirt Fever kündigen

Lust auf einen heißen Flirt? Am besten vom heimischen Rechner aus? Es geht kaum leichter, als sich bei einer Online-Flirtbörse anzumelden, um Gleichgesinnte zu finden. Auf Flirt-Fever (www.flirt-fever.de) ist das möglich; auf dieser Flirtbörse kann man einen Benutzernamen registrieren, um unter diesem Pseudonym zu flirten, was das Zeug hält. Doch wer nach einer gewissen Laufzeit vergisst, seinen Zugang zu kündigen, erlebt sein blaues – und kostspieliges - Wunder.

Prebyte Media GmbH | www.flirt-fever.de | Kostspieliges Flirten im Abo


Flirt-Fever: Nach dem Test-Abo wird es teuer


Dem Verbraucherdienst e.V. liegt ein Schreiben der Rechtsanwälte Auer Witte Thiel aus München vor. Die Kanzlei vertritt die Mandantin Presbyte Media GmbH, die das Flirt Portal www.flirt-fever.de betreibt. Laut der zweiten Seite – den „Informationen zur Forderung der Prebyte Media GmbH“ – ist die genannte Firma „Betreiber eines der großen deutschsprachigen Chat & Flirt Portale“. Gefordert werden insgesamt 130,10 EUR, wobei darauf hingewiesen wurde, dass eine „vereinbarte Kontoabbuchung“ nicht möglich war. Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.

In der Forderung von Auer Witte Thiel Rechtsanwälte sind zahlreiche Zusatzinformationen für den Verbraucher ersichtlich. Es wird der bestehende Vertrag samt Abonnement erläutert und eine Belehrung hinsichtlich Datenmissbrauchs. Zusätzlich wird eine Option auf Ratenzahlung gewährt. Doch wie konnte es überhaupt zu diesem Abo kommen?

Forderung | Auer Witte Thiel Rechtsanwälte | Flirt Fever | 16.06.2015
Forderung | Auer Witte Thiel Rechtsanwälte | Flirt Fever | 16.06.2015


Informationen zur Forderung | Auer Witte Thiel Rechtsanwälte | Flirt Fever | 16.06.2015
Informationen zur Forderung | Auer Witte Thiel Rechtsanwälte | Flirt Fever | 16.06.2015


„Jetzt kostenlos anmelden!“ – Flirten mit Folgen


Wer auf www.flirt-fever.de einen Benutzernamen anlegt und sich somit registriert, schließt ein Test Abo ab. Dieses Abonnement hat eine Dauer von 14 Tagen und kostet 1,99 EUR. Kostenlos sind nur die Anlegung eines Nutzernamens und die Registrierung bei der Flirtbörse.
Dieser Testzugang benötigt einen kostenpflichtigen Nachrichten-Service, der als „Servicegebühr“ berechnet wird. Nach den zwei Wochen können die 1,99 EUR gezahlt werden, wobei das Versäumnis einer Kündigung einen direkten Wechsel zum „10-Wochen-Paket“ zur Folge hat. Dieses Zehn-Wochen-Abonnement kostet wöchentlich 14 EUR; Gesamtpreis 140 EUR für zehn Wochen Flirten auf Flirt-Fever.

Wer die AGB und die „Verbraucherinformation“ auf der Homepage von Flirt-Fever ignoriert, könnte also schnell in ein Abo geraten, wenn er die kostenpflichtigen Funktionen, wie zum Beispiel das Übersenden von Nachrichten an andere Nutzer des Flirt-Portals, nutzen möchte. Eine Nutzung einer Flirtbörse ohne die Möglichkeit, Kontakt zu anderen aufzunehmen, erweist sich nicht als geeignete Grundlage für einen Flirt. Erst recht, wenn man nach versäumter Zahlung statt Flirt-Botschaften und Liebesbriefen ein Schreiben der Rechtsanwälte wie Auer Witte Thiel erhält.

Verbraucherdienst e.V. informiert bei Abofallen


Singles auf Partnersuche tappen leider häufig in die Abofalle. Demzufolge berichten wir in einem weiteren Artikel dieses Blogs über Flirtbörsen. Dort werden Möglichkeiten beschrieben, wie Sie sich auf Online-Portalen für Singles schützen können. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.
Für alle weiteren Fragen haben wir unser Verbrauchertelefon für Sie eingerichtet. Dort informieren wir betroffene Flirt-Fever Nutzer und Verbraucher zu dem Themen Online-Dating und Flirtbörse.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.



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