Donnerstag, 9. Juli 2015

Gewährleistung | Garantie | Kulanz | Verbraucherdienst e.V. informiert

Hatten Sie schon einmal Probleme mit der gesetzlichen Gewährleistung oder der Garantie? Gab es Ärgernisse mit der Kulanz zu einem Produkt oder mit einer Ware, die nach sehr kurzer Zeit kaputt ging? Oft ist dies mit hohen Kosten verbunden. Verbraucherdienst e.V., seit mehreren Jahren für seine Mitglieder im Verbraucherschutz aktiv, informiert heute über Ihre Rechte als Verbraucher, zum Beispiel bei einem sogenannten „Montagsauto“. Verbraucherdienst e.V. freut sich, wenn Sie uns über Ihre alltäglichen Probleme mit der Gewährleistung, der Garantie oder der Kulanz berichten.


Auch Waren über mehrere Tausend Euro können Ihren „Geist“ aufgeben


Jeden Tag kaufen Verbraucher unzählige neue Produkte im Supermarkt, Elektrofachhandel oder im Autohaus ein. Oft sind es kleinere Anschaffungen, wie zum Beispiel ein neues Smartphone, ein neuer Rasierapparat oder eine neue Kamera, die sich manche Verbraucher in regelmäßigen Abständen neu anschaffen. Gelegentlich wird auch in „etwas Größeres“ investiert. Eine neue Waschmaschine eines bedeutenden Markenherstellers, ein nagelneues Automobil einer führenden Weltmarke oder ein Fernseher eines Herstellers aus Fernost kosten dann allerdings bedeutend mehr. Teilweise sind diese privaten Investitionen von Verbrauchern im mehrstelligen Tausenderbereich. Schade nur, wenn dann dieser teuer bezahlte Gegenstand nach kurzer Zeit nicht mehr richtig funktioniert und / oder schlimmstenfalls seinen „Geist“ aufgibt. Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.

Verbraucher haben auch Rechte bei Gewährleistung, Garantie oder Kulanz


Bei Fehlern oder bei Nichtfunktion greifen Ihre Verbraucherrechte mit der Gewährleistung, der Garantie oder mit der Kulanz. Diese Verbrauchergarantien werden von diversen Unternehmen jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt. Teilweise sogar zu Ungunsten der enttäuschten Verbraucher! Deshalb ist unsere Frage: Wann haben Sie einen Anspruch auf einen Ersatz eines kaputten Geräts, das Ihnen mehrere Tausend Euro oder mehrere Monatslöhne in deren Anschaffung gekostet hat?

Ware muss fehlerfrei dem Käufer übergeben werden!


Generell gilt bei einer Anschaffung (zum Beispiel bei einem Automobil oder einem Fernseher), dass die Ware dem Käufer fehlerfrei und funktionstüchtig ausgehändigt wird. Das gilt auch für einen Einkauf auf einer Verkaufsplattform im Internet oder auch bei sogenannten „Haustürgeschäften“.

Gesetzliches Gewährleistungsrecht


Das gesetzliche Gewährleistungsrecht regelt Ihre Rechte als Verbraucher, sollte ihr teuer erworbenes Produkt einmal fehlerhaft oder nicht mehr funktionstüchtig sein. Bei der sogenannten gesetzlichen Gewährleistung, die auch als „Sachmängelhaftung“ bekannt ist, unterscheidet der Gesetzgeber in Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag, Minderung und Schadensersatz.

Nacherfüllung – Rücktritt vom Vertrag – Minderung - Schadensersatz


Bei der Nacherfüllung wird der kaputte und nicht mehr funktionierende Artikel vom Verkäufer durch ein neues Produkt ersetzt. Beim sogenannten Rücktritt vom Vertrag bekommt der enttäuschte Kunde sein Geld vom gekauften Artikel zurück. Der Händler behält allerdings das nicht mehr funktionierende Gerät (den Artikel) und schickt diesen zum Beispiel an den Hersteller zurück oder vernichtet es. Bei der Minderung erhält der Käufer vom Verkäufer einen Preisnachlass auf das fehlerhafte Produkt. Der Verbraucher darf allerdings das alte (zum Teil nicht funktionierende) Gerät / Produkt behalten. Bei einem Schadensersatz müssen die zusätzlichen Kosten ersetzt werden, die bei dem Mängelexemplar des Verbrauchers angefallen sind. Das sind zum Beispiel aufwendige Reparaturen des Herstellers oder die angefallenen Fahrtkosten zum Händler, der anschließend die kaputte Ware für den Kunden ersetzt oder repariert hat. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.

Mit der gesetzlichen Gewährleistungsfrist wird oft getrickst!


Da allerdings Reparaturen oder ein vollständiger Ersatz der fehlerhaften Ware (zum Beispiel bei einem „Montagsauto“ oder einer nicht funktionierenden Waschmaschine) ziemlich teuer und aufwendig sind, tricksen manche Hersteller bei der gesetzlich versicherten Gewährleistungspflicht. Dann hat allerdings der Kunde, der bereits mehrere Tausend Euro in die Anschaffung seiner Ware gesteckt hat, das Nachsehen. Bei manchen teuren Elektroartikeln wird auch mit der sogenannten „geplanten Adoleszenz“ getrickst. Dann ist der teure HD-Fernseher nicht mehr zu reparieren und somit schrottreif. Manchmal liegt dann der Fehler der Nichtfunktion an einem kleinen elektronischen Bauteil, dass in der Regel nicht mehr von einem x-beliebigen Fachbetrieb repariert werden kann. Bei solch einer Angelegenheit ist oft die Kulanz des Verkäufers des Produkts gefragt, der diesen Artikel außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist umtauschen oder reparieren könnte.

Die umgekehrte Beweislast des Verkäufers


Sollten Sie allerdings schon Mängel an einem Artikel bereits bei der Annahme bemerken, können Sie die Annahme verweigern, einen Ersatz-Liefertermin aushandeln, die Mängel nach der Lieferung beim Verkäufer reklamieren oder die erfolgten Anzahlungen zurück fordern. Wenn gewerbliche Verkäufer und Privatleute mit Verbrauchern geschäftlich aktiv sind, kommt immer die sogenannte umgekehrte Beweislast zum Tragen. Dabei muss dann der Verkäufer dem Käufer beweisen, dass der Mängel oder Fehler in dem Produkt / Artikel erst nach dessen Übergabe an dem Käufer entstanden ist. Der deutsche Gesetzgeber geht bei Mängeln oder Fehlern bei Produkten davon aus, dass diese schon von Anfang an - also bereits bei der Übergabe an dem Käufer - bestanden haben. Gibt es bei der sogenannten umgekehrten Beweislast bei einem Artikel Probleme, ist auch die Kulanz des Verkäufers gefragt. Sollte der Verkäufer bezüglich der Kulanz nicht mitspielen, bleibt der Käufer auf seinen teuren – aber nicht mehr funktionstüchtigen Artikel – sitzen.

Verjährungsfrist bei beweglichen und unbeweglichen Gütern


In der Regel sind die deutschen Gewährleistungsfristen mit einer gesetzlichen Verjährungsfrist verbunden. Das heißt, dass ein Käufer innerhalb eines festgelegten Zeitraums Ansprüche auf Gewährleistung für ein mangelhaftes Produkt geltend machen kann. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Artikeln – Möbelstücken, Schmuckstücken, Elektrogeräten und Automobilen – nur zwei Jahre. Bei anderen Produkten - wie zum Beispiel Tapeten, sanitären Einrichtungen und Heizungen - hat der Käufer eine Gewährleistungsfrist über fünf Jahre.

Was ist eine Garantieleistung für ein Produkt?


Eine Garantieleistung ist für gewöhnlich eine Erweiterung der gesetzlichen Kunden- bzw. Verbraucherrechte. Die Garantie ist somit eine „Extraleistung“ vom Verkäufer. Somit ist diese eine freiwillige Leistung, die oft schon vom Hersteller des Produkts im Vorhinein dem Verbraucher versprochen wird. Es handelt sich bei der Garantie somit um eine Leistung, die nicht gesetzlich geregelt ist. Eine Garantieleistung eines Herstellers für ein Produkt ist somit eine freiwillige Kulanzleistung des Verkäufers oder des Herstellers. Diese Garantieleistung kann sich bei bestimmten Produkten oder Artikeln sogar über mehrere Jahre erstrecken. Es gibt bei manchen Artikeln überdies eine sogenannte lebenslange Garantieleistung. Diese gibt der Hersteller dann, wenn das Produkt oder der Artikel nicht sehr reparaturanfällig und / oder stabil genug gefertigt wurde. Dann sind auch die Mängel an den Artikel äußerst gering, sodass die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Herstellers vom Hersteller oft nicht in Anspruch genommen werden muss.

Berichten Sie uns über Ihre Probleme mit der Gewähr- bzw. Garantieleistung


Haben Sie ständige Probleme mit Ihrer Gewährleistung oder mit Ihrer Garantieleistung mit einem x-beliebigen teuer bezahlten Produkt? Ob es sich dabei um ein „Montagsauto“ oder um einen kaputten Fernseher - der Sie etliche Tausende von Euros gekostet hat - handelt, spielt keine Rolle. Sie können sich mit einem Kontakt an dem Essener Verein Verbraucherdienst e.V. viel Ärger ersparen. Denn Verbraucherdienst e.V. klärt Sie am Telefon oder per E-Mail über Ihre Verbraucherrechte über Gewähr-, Garantie- und / oder Kulanzleistungen bei nicht mehr funktionierenden Produkten auf. Gegebenenfalls können wir Ihnen auch eine unverbindliche Ersteinschätzung geben, wie Sie aus einer Kostenfalle wegen dieser Problematik mit einem eventuellen Erfolg für Sie heraus kommen können. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

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