Donnerstag, 23. Juli 2015

Inkasso | Wiedersehen mit City Inkasso GmbH | infokomfort.de

Bereits im Jahre 2013 berichtete Verbraucherdienst e.V. über Zahlungsaufforderungen durch das Inkasso-Unternehmen City Inkasso GmbH. Aktuell fordert das Inkassobüro aus Frankfurt im Auftrag von Marc-Aurel Cravide Rodrigues doGiro, infokomfort.de

Inkasso | Wiedersehen mit City Inkasso GmbH | infokomfort.de

Ein Basiseintrag ins Branchenbuch für mehr als 900 EUR


Es geht um einen Gesamtbetrag in Höhe von 929,31 EUR für einen Branchenbucheintrag auf dem Portal www.infokomfort.de. Die City Inkasso GmbH fordert diese Summe in einer Zahlungsaufforderung, die dem Verbraucherdienst e.V. vorliegt. Als Auftraggeber für diese Forderung wird „Marc-Aurel Cravide Rodrigues doGiro www.infokomfort.de“ genannt. In diesem Online-Branchenbuch gibt es die Möglichkeit, ein „Paket“ namens „Basiseintrag“ zu erwerben, welches eine Laufzeit von 6 Monaten aufweist. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

Auffällig: Laut Impressum ist ein gewisser Jens Henrik Nielsen für den Inhalt verantwortlich. Bei unseren Recherchen stießen wir auf seinen Namen auch auf dem Branchenbuch „tellmeo“, über das wir vor kurzem auch berichten durften. Stöbert man noch weiter im Archiv unserer Beiträge findet sich der Betreiber ausgerechnet bei einem Artikel über City Inkasso GmbH – für Auskunft XL SL. Anscheinend ist Herr Nielsen ein fleißiger Mann. Seine uns bekannten Branchenbücher haben alle nur einen Makel: sie sind nicht suchmaschinenoptimiert und deshalb unter Umständen für den Kunden wertlos.

City Inkasso GmbH für dubiose Online-Branchenbücher


Der Ablauf, wie so ein Branchenbucheintrag für Gewerbetreibende zustande kommt, haben wir bereits an anderer Stelle erläutert. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass häufig mit einem doppelten Anruf der Kunde in die Irre geführt wird. Erst folgt ein telefonischer Kontakt durch das Branchenbuch, bei dem erklärt wird, dass ein bestehender bislang kostenloser Eintrag in Kürze kostenpflichtig wird. Bei einem zweiten Anruf, einem „Kontrollanruf“ durch einen geschulten Mitarbeiter des Branchenbuchs wird das Gespräch geschickt geführt, so dass der Gewerbetreibende häufig nur mit „Ja“ antworten muss. Im schlimmsten Fall wird dieses Gespräch mitgeschnitten und für spätere Zwecke neu zusammengefügt, damit am Ende ein „wasserdichter“ telefonischer Vertrag entstanden ist. Als Gewerbetreibender kann man so einen Vertrag nicht widerrufen.

Gewerbetreibende staunen nicht schlecht, wenn kurz nach dem Telefonat die erste Rechnung für einen neu abgeschlossenen Eintrag bei so einem Online-Branchenbuch erhalten. Sollte diese ignoriert werden, folgt eine Zahlungsaufforderung durch die City Inkasso GmbH. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.


Forderung | City Inkasso GmbH | 01.12.2014


Verbraucherdienst e.V. hat Erfahrung mit Branchenbucheinträgen


Sind Sie als Gewerbetreibender an einen unerwünschten Branchenbucheintrag geraten? Verbraucherdienst e.V. bietet allgemeine Informationen für Gewerbetreibende bei einem Eintrag in ein Online-Branchenbuch.


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oder per E-Mail:

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