Dienstag, 21. Juli 2015

Branchenbuch | BVO Branchenverzeichnis | bvo-branchenverzeichnis.eu

„Ob sie einen Klempner suchen oder einen Friseur, finden ist ganz einfach im BVO Branchenverzeichnis und das zu jeder Zeit.“ heißt es auf der Homepage von BVO Branchenverzeichnis. Wir warfen einen skeptischen Blick auf das dubiose Angebot dieses Branchenbuchs, obwohl wir sogar den versprochenen Klempner per Suchanfrage auf der Seite fanden - und zwar mit einem einzigen Eintrag.

BVO Branchenverzeichnis - bvo-branchenverzeichnis.eu

BVO Branchenverzeichnis – Auf Kundenfang via Cold Call


Das Unternehmen BVO Branchenverzeichnis hat ihren Sitz in Las Palmas, Gran Ganaria. Von dort betreibt sie ihr Online Branchenbuch, in welchem sich Gewerbetreibende mit ihrem Unternehmen eintragen können. Mit einem solchen Eintrag können Unternehmer theoretisch ihre Reichweite erweitern; im dem Falle von bvo-branchenverzeichnis.eu ist die Funktionalität fraglich. Die Website ist nicht suchmaschinenoptimiert – somit wird das eingetragene Unternehmen nicht oben in den Suchmaschinen gefunden werden. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.


Bislang verlief laut betroffenen Verbrauchern der Kundenkontakt mit BVO Branchenverzeichnis so ab: Die Gewerbetreibenden wurden per Anruf – Cold Call - darüber informiert, dass bereits ein Vertrag mit der Firma bestehen würde. Dieser kostenlose Vertrag über einen Branchenbucheintrag würde jedoch in Kürze auslaufen. Eine Verlängerung wird jedoch kostenpflichtig werden – 299 EUR für ein Jahr. Um dies zu verhindern, besteht laut der Firma die Möglichkeit, die Kündigung telefonisch einzureichen.

Branchenbucheintrag: Neuauftrag statt Kündigung


Die Firma BVO Branchenverzeichnis meldet sich telefonisch erneut, um die Kündigung zu bestätigen. Nach einem Gespräch, welches per Bandaufnahme aufgezeichnet wird, scheint die Kündigung unter Dach und Fach. Doch wenige Tage später findet der Gewerbetreibende eine Rechnung von BVO Branchenverzeichnis im Postfach. Dieses Schreiben schildert einen Neuvertrag, basierend auf den zweiten Anruf, der sich laut des Verbrauchers aber um die Kündigung des Eintrags drehte. Stattdessen erhielt er aber einen Neuauftrag – trotz Bandaufzeichnung. Auf der Rechnung ist vermerkt:

„Der Auftrag wurde nach § 312b ff. BGB per Bandaufnahme von Ihnen für den oben genannten Eintrag erteilt. [...]“ Weiterhin finden wir in der uns vorliegenden AGB zu diesem Vertrag: „ Zwischen BVO-Branchenverzeichnis S.L. und dem Kunden kommt es zu einem verbindlichen Vertrag, wenn der Kunde in einem zweiten Telefonat (Kontrollgespräch) oder schriftlich der BVO-Branchenverzeichnis S.L. einen Auftrag erteilt.“

IBV: Internet Branchenverzeichnis Deutschland: Geht es unter anderem Namen weiter?


Verbraucherdienst e.V. vermutet, dass die Betreiber der Firma BVO Branchenbuchverzeichnis mit einem weiteren Online-Branchenbuch auf Kundenfang gehen. Unter der Adresse ibv-de.com findet sich das IBV Internet Branchenverzeichnis Deutschland. Auffällig an dieser Seite ist nicht nur die im Impressum aufgeführte Adresse, die identisch mit der von BVO Branchenverzeichnis ist. Auch der Geschäftsführer von BVO Branchenverzeichnis, Josef Kratzer, ist vermuteter Initiator von IBV Internet Branchenverzeichnis Deutschland.

Darüber hinaus konnte Verbraucherdienst e.V. feststellen, dass beide Seiten eine identische IP-Adresse vorweisen und demnach auf demselben Server liegen. Abschließend sei erwähnt, dass selbst die Umsatzsteuer-ID beider Branchenbücher identisch ist. Demnach verhärtet sich damit die Vermutung, dass die Betreiber von BVO Branchenverzeichnis auch unter IVB Internet Branchenverzeichnis Deutschland aktiv sind.

Aktuell wurde dem Verbraucherdienst e.V. mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen die Firma BVO Branchenverzeichnis wegen Betrugs ermitteln soll – unter dem Aktenzeichen 30JS 7560/14.

Verbraucherdienst e.V. hofft, dass Betroffene aufgrund dieser Entwicklungen sich vermehrt gegen solche dubiosen Branchenbücher, die mit unerlaubten Werbeanrufen (Cold Call) arbeiten, zur Wehr setzen. Dass es für Verbraucher zum Erfolg führen kann, sehen sie hier.

Verbraucherdienst e.V. erstritt Klageabweisung für ein Mitglied

Verbraucherdienst e.V. erstritt für ein Vereinsmitglied im Mai 2015 mit der Unterstützung der kooperierenden Anwälte ein Urteil vor dem Amtgericht Sonthofen. Unter Hinweis auf die Verletzung eines Schutzgesetzes und eines daraus resultierenden Schadenersatzanspruches wurden die Forderungen gegeneinander aufgerechnet. Als Resultat wurde die Klage abgewiesen und der Gewerbetreibende musste keine Gelder an die Gegenseite zahlen. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

Vertragsfalle Branchenbucheintrag: Verbraucherdienst e.V. informiert


Haben Sie auch einen unerwünschten Anruf erhalten, der in einem Branchenbucheintrag endete? Verbraucherdienst e.V. hat Erfahrung mit dubiosen Anbietern von Online-Branchenbüchern und informiert Sie.


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