Mittwoch, 10. Dezember 2014

Branche100.eu | Klage



Aufgrund einer Klage urteilte am 05.06.2014 das Landgericht Wuppertal über einen kostenpflichtigen Eintrag des Branchenbuch " branche100.eu."

Eintrag in branche100.eu wertlos und sittenwidrig, Klage abgewiesen

Bei Klage eines Opfers entschied mit einem überraschenden Gerichtsurteil  das (LG Wuppertal, mit Hinweisbeschluss vom 05.06.2014 – 9 S 40/14) die Klage abzuweisen. Die Wuppertaler Richter stellten fest, dass eine kostenpflichtige Aufnahme / ein kostenpflichtiger Eintrag in branche100.eu praktisch wertlos sei. Denn der Googlesuchende finde keinen gewünschten Eintrag in dem Online-Portal branche100.eu. Deshalb sei ein objektiv auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung bezüglich der vereinbarten Bezahlung entstanden. Der abgeschlossene Vertrag mit branche100.eu sei laut dem Urteil des Landgerichts Wuppertal außerdem sittenwidrig und damit wurde die Klage abgewiesen. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.


910 Euro netto pro Jahr für einen Premiumeintrag

Der Branchenbucheintrag, worüber das Landgericht im Rahmen einer Klage gegen branche100.eu urteilte, wird von der Tele Media Data Basis Ltd. aus London (Suite 3, 95 Wilton Road SW1V 1BZ) betrieben. Ein sogenannter Premiumeintrag (siehe Screenshot) kostet für Gewerbetreibende 910 Euro netto pro Jahr (Mindestlaufzeit 24 Monate mit automatischer Verlängerung). Ein Opfer eines kostspieligen Eintrags klagte kurz vor dem Ablauf der Verjährungsfrist vor dem Amtsgericht Wuppertal. Die Tele Media Data Basis Ltd. legte nach dem verlorenen Prozess Berufung vor dem Landgericht Wuppertal ein. Das Landgericht wies die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO zurück. Nach § 138 BGB sei die Klageforderung laut dem Urteil sittenwidrig, da niemand das Branchenbuch branche100.eu kennen würde, damit war die Klage zugunsten des Opfers entscheiden worden.

Verbraucherdienst e.V. informiert über den sittenwidrigen Vertrag 

In dem aktuellen Urteil wiesen die Richter darauf hin, dass es einfach wäre mittels Schaltung einer Online-Anzeige eine größere Aufmerksamkeit zu erreichen. Das ist jedoch nicht die Zielsetzung bei einem abgeschlossenen Vertrag mit einem Eintrag in das Branchenbuch branche100.eu. Haben Sie einen Vertrag mit dem Unternehmen aus London oder anderen Branchenbucheinträgen ungewollt abgeschlossen? Verbraucherdienst e.V. informiert Sie über die Verträge mit dem britischen Unternehmen sowie über andere gewerbliche Branchenbucheinträge. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen. 

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