Die Financial
Management Group Europäische Inkasso Gesellschaft (FMG), verschickt derzeit (Juli/ August 2014) fragwürdige
Zahlungsaufforderungen im Auftrag der Glücksspirale49.
Bezüglich einer Kündigungsbestätigung bzw. eines letzten Beitrags wegen einer
Mitgliedschaft bei der Glücksspirale49 werden von der Dortmunder Inkassofirma
FMG Zahlungsaufforderungen über 147 Euro an ehemalige Mitglieder versandt.
Zahlungsaufforderung
mit Zahlschein an die bulgarische Fibank!
Der Zahlungsaufforderung für die Glücksspirale49 liegt immer
ein Zahlschein (SEPA-Überweisung) an die FIRST
INVESTMENT BANK AD, aus Sofia (Bulgarien), auch als Fibank
(BIC-Code FINVBGSF) bekannt, bei. Die Zahlung soll binnen drei Werkstagen
erfolgen, da sonst weitere Mahn- bzw. Inkassogebühren höhere Kosten verursachen
würden. Mitglied sein heißt – nicht allein zu sein.
Verbraucherin suchte Verbraucherdienst e.V. auf
Eine Verbraucherin aus dem Westerwaldkreis in
Rheinland-Pfalz, die mittlerweile ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. geworden
ist, bekam eine solche fragwürdige Zahlungsaufforderung der Inkassofirma FMG im Auftrag der Glücksspirale 49 zugeschickt,
die am 21.07.2014 von der
Inkassofirma FMG verfasst wurde. In dem
Schreiben aus Dortmund werden die letzten drei Monatsbeträge über 147 Euro im
Auftrag der Glücksspirale49 beigetrieben. Laut der Zahlungsaufforderung der
Inkassofirma FMG sei der Vertrag bereits gekündigt worden. Außerdem sollen die
Daten der Kundin von der Gewinnspielfirma gelöscht worden sein.
Keine weiteren
Verpflichtungen bezüglich der Glücksspirale49
In der Zahlungsaufforderung der
Inkassofirma FMG wird der Verbraucherin ebenfalls versichert, dass mit
der Zahlung des letzten Geldbeitrags keine weiteren vertraglichen
Verpflichtungen mit der Glücksspirale49 bestehen würden. Jedoch sei der
fehlende Geldbetrag über 147 Euro von der Verbraucherin nicht bezahlt worden.
Deshalb sei die Inkassofirma FMG aus beauftragt worden den offenen Geldbetrag
beizutreiben. Mitglied sein heißt – immer auf den aktuellen Stand zu sein.
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
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