Dienstag, 27. Mai 2014

Parship Kosten | Verbraucherzentrale erhebt Vorwürfe der Abzocke



Mit mehr als fünf Millionen Mitgliedern und circa 23.000 Neuanmeldungen wöchentlich gehört die Online-Partneragentur Parship zu den größten Portalen. Singles mit hohem Anspruch sind die Zielgruppe. Allerdings ist auch ein Ziel der Hamburger Partnerbörse an das Geld seiner Mitglieder heranzukommen. Denn „gekaufte Liebe“ kann im Internet recht teuer werden. Vorsicht Kostenfalle!

Verbraucherzentrale erhebt Klage vorm Landgericht Hamburg gegen Parship

Verbraucher, die das kostenpflichtige Jahresabo trotz gesetzlichen Widerrufsrechts kündigen wollten, bekamen eine teure Rechnung über mehrere Hundert Euro von der Partneragentur  zugesandt. Mittlerweile kann man bezüglich den Geschäftsgebaren von Parship von einer Kostenfalle sprechen. Inzwischen wird sogar gegen Parship diesbezüglich geklagt. Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken. 

Kostenfalle - 306,99 Euro für 10 getätigte Kontakte

Eine Verbraucherin laut Spiegelartikel, die ihr Jahresabonnent innerhalb von zwei Wochen kündigte, bekam von der Partneragentur eine Rechnung über 306,99 Euro zugeschickt. Obwohl das Jahresabonnement von der Verbraucherin innerhalb der Widerrufsfrist gekündigt wurde, muss laut Parship der hohe Geldbetrag für zehn getätigte Kontakte bezahlt werden. 409,32 Euro hätte der Verbraucherin das ganze Jahresabo gekostet.
Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/verbraucherzentrale-wirft-partnervermittlung-parship-abzocke-vor-a-956819.html

Kostenfalle: Verbraucher vom Widerrufsrecht bei Kündigung abhalten

Ein Ziel der Partneragentur sei es mit seinen Kalkulationen Verbraucher von ihrem Widerrufsrecht abzuhalten. Die Vorgehensweise von Parship sind kein Einzelfall. So erreichten  ebenfalls dem Essener Verbraucherschutzverein Verbraucherdienst e.V  mehrere Beschwerden über  Online-Partneragentur. Auch die Konkurrenten von Parship handeln so und sind nicht kulanter zu ihren Kunden. Nach der Anzahl der genutzten Kontakte berechnet Parship den geforderten Wertersatz bei einem Widerruf der kostenpflichtigen Mitgliedschaft. Dabei kann der geforderte Wertersatz bis zu zwei Drittel des Preises für ein Jahresabo betragen. Der Kunde sei auf den zu zahlenden Wertersatz bei einer Kündigung schon bei Vertragsabschluss hingewiesen worden. Es werde auf mögliche Kosten deutlicher hingewiesen als der Gesetzgeber es vorschreibt, teilte es eine Pressesprecherin der Partnerbörse in einer E-Mail mit. Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/verbraucherzentrale-wirft-partnervermittlung-parship-abzocke-vor-a-956819.html

Kostenfalle – Forderungen entsprechen keiner Rechtsgrundlage

Die Verbraucherzentrale ist laut Spiegelartikel der Auffassung, dass die Zahlung die durch die Partneragentur von seinem ehemaligen Kunden verlangt jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt. Ein Betrag um die 14 Euro ist bei einer kurzen Mitgliedschaft eher gerechtfertigt. Denn die Kosten sollten nur für den tatsächlich genutzten Zeitraum anfallen. Jedoch werden immer neue Wege von der Partneragentur gefunden um bei der Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts nur einen Teilbetrag bei einem Jahresabo zurückzahlen zu müssen. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.



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