Donnerstag, 12. Dezember 2013

Mahnung wegen Branchenbuch | Branchenprimus GmbH



Wurde Ihnen eine Mahnung wegen eines Eintrags in das Branchenbuch der Branchenprimus GmbH zugeschickt? Wurde Ihnen eine Frist von einer Woche zur Bezahlung des geforderten Geldbetrages gesetzt? Verbraucherdienst e.V. liegt ein aktuelles Schreiben vor. Weitere wichtige Informationen finden Sie hier….  Mitglied sein heißt –  stark zu sein.

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1 Kommentar:

  1. Lieber Verbraucherdienst. Da sie diesen Kommentar sowieso nicht veröffentlichen werden, kann ich Ihnen ja ein bißchen dazu schreiben.

    1. heisst die Webseite nicht bundes-branchenbuch.de sonder bundes-branchenverzeichnis.de
    Sollte einem Verbraucherdienst nicht passieren. Wir distanzieren uns auch von anderen Branchenverzeichnissen die die Kunden mit falschen Aussagen, wie z.B. Sie haben vergessen zu kündigen anrufen.

    2. Was ist unseriös an einem Unternehmen eine Mahnung für eine nicht bezahlte, aber erbrachte Dienstleistung zu bezahlen? Sowas machen Firmen doch nicht. Alle Firmen die Ihre unbezahlten Rechnungen nicht anmahnen und auch kein gerichtliches Mahnverfahren einleiten können sich bei mir melden. Sie haben sofort einen neuen Kunden. Ausserdem arbeiten wir schon ca. 2 Jahren nicht mehr mit der Creditreform zusammen.

    3. Es mag ja sein das die Kaltaquise sich für viele unseriös anhört. Ist sie aber nicht. Hat noch keiner einen Anruf von einem Meinungsumfrageinstitut bekommen, das einem am Ende einen anderen Stromanbieter andrehen wollte? Ich also bestimmt schon 5 Mal.

    4. Aber die grösste Frage ist doch: Was haben wir teilweise für Unternehmer in Deutschland? Die bekommen 2 Anrufe. Einmal vom Verkäufer und einmal vom Datenzentrum zum Abgleich der Daten und für den Vertragsabschluß. Ja das 2. Gespräch wird auf Band aufgezeichnet. Wenn ein Unternehmer den Vertrag nicht möchte hat er in 2 Telefongesprächen die Möglichkeit "nein" zu sagen. Aber was passiert. Sie sagen mehrmals "Ja". Und dann wundern sie sich wenn sie eine Rechnung bekommen. Aber es steht ja überall das man dagegen angehen kann und. NEIN: Unternehmer haben kein Widerrufsrecht, da der deutsche Staat der Meinung ist, das Unternehmer und Selbstständige wissen was sie tun. Scheint aber ein Irrglaube des Staates zu sein. Dann werden Rechtsanwälte aufgesucht, die natürlich dem Kunden sagen: Das kriegen wir hin. Er bekommt ja sein Geld. Aber lustig finde ich immer wenn die Briefe von den Anwälten kommen mit Inhalt wie: Unser Mandant kann sich nicht erinnern mit der Branchenprimus GmbH einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Obwohl wir dann die Bandaufnahme hinschicken, können sie sich immer noch nicht dran erinnern. Muß wohl Alzheimer im Anfangsstadium sein.

    5. Man liest oft über die Branchenprimus GmbH: Ein Verzeichnis das keiner kennt. Sicher uns gibt es noch nicht sehr lange. Nur weil man nicht so bekannt ist (noch nicht) wie die gelben Seiten, die es schon gefühlte 500 Jahre gibt, muß man da schlecht sein? Oder hat der Kunde nichts davon? Also bei uns schon. Wir schalten mehrere Werbelinks unserer Kunden. Fasst alle unserer Kunden werden 1 - 2 Tagen nach Schaltung Ihres Eintrages über irgendeinen Link auf den ersten 3 Seiten bei Google und Co. gefunden. ( entsprechende Suchwörter voraus gesetzt ) Andere Firmen sind auch klein angefangen und haben sich hochgearbeitet. Warum dürfen wir das nicht? Unser Kundenstamm wird täglich größer. Es tragen sich immer mehr Firmen kostenlos auf unserer Webseite ein.

    6. Eine bitte in eigener Sache noch. Unsere Mitarbeiter sind menschen wir du und ich. Sie verdienen Ihr Brot damit Anzeigekunden zu gewinnen. Ich möchte doch jeden bitten der angerufen wird und keinen Eintrag wünscht, gegenüber den Mitarbeitern freundlich zu bleiben, und nicht wie es von einem gewissen Rechtsanwalt Radziwillin seinem Blog geschrieben wird die Freundlichkeit zu vergessen (heißt für mich frech zu werden). Es sind Menschen. Wenn man denen sagt ich möchte das nicht akzeptieren die das und beenden das Gespräch auch freundlich.

    Thomas Meyer
    Mitarbeiter der Branchenprimus GmbH

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