Freitag, 30. März 2012

topdeals.de und Biet-Bots?

Die Werbebotschaft der Firma topdeals.de lautet: "Traumurlaub ab einem Euro". Doch in der Realität fällt der Zuschlag meist erst bei viel höheren Geboten. Nach Recherchen von Spiegel TV sollen bei den Internetversteigerungen des Webportals topdeals.de so genannte Biet-Bots (Computerprogramme) zum Einsatz kommen. Dadurch sollen die Preise beeinflusst und in die Höhe getrieben werden, so berichtet Spiegel TV. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein. 


Diese so genannten Biet-Bots Computerprogramme sollen mit immer neuen Geboten verhindern, dass Auktionen unter einem von topdeals.de festgelegten Richtpreis enden. Auch Spiegel Online berichtet dazu: topdeals.de manipuliert offenbar Versteigerungen

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Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Donnerstag, 29. März 2012

Abzocke statt Autogewinn

Polizei warnt vor Betrugsmasche

So beginnt die Meldung über Abzocke mit vermeintlichem Gewinn eines Autos der Augsburger Allgemeine. Quelle


In der Meldung heisst es weiter - Zitat: 

"Er hatte im März einen „vielversprechenden“ Anruf erhalten. Von einer so genannten Gewinnzentrale wurde ihm laut Polizei gesagt, dass er einen Pkw im Wert von 55 800 Euro gewonnen habe. Per Fax bekam er dann von einem angeblichen Notar die Gewinnbestätigung. Es folgten weitere Anrufe. Für die Abwicklung sollte der Gewinner zunächst eine Gebühr von 695 Euro für die Zollabwicklung per Western Union bezahlen. Weitere Zahlungen wurden vom Geschädigten nicht mehr beglichen." Zitat Ende 

   Mitglied sein heißt –  stark zu sein. 


Die Meldung der Augsburger Allgemeine ist auf den 29.03.2012 datiert. Dies ist insofern interessant, als das auch Verbraucherdienst e.V. zum Frühling hin verstärkt Nachfragen von Konsumenten zur Glaubwürdigkeit solcher Anrufe verzeichnet. 

Dies war bereits im April 2011 schon der Anlass für einen entsprechenden Bericht zur Masche "Autogewinn aber vorher Zollgebühr bezahlen". Siehe Autogewinn - Polizei und Zoll warnen

Wer einen Anruf mit der Nachricht erhält er habe ein Auto gewonnen, und es gilt nun nur noch das Fahrzeug mittels einer fälligen (Zoll-) Gebühr durch den Zoll zu bringen, sollte höchste Wachsamkeit walten lassen.





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Montag, 26. März 2012

TradesDirect bewirbt Petrolog Aktie per Cold Call


Herr B.V. wandte sich an Verbraucherdienst e.V. Er informierte den Verein über einen Cold Call (unerwünschter Werbeanruf), der seiner Ansicht nach einen dubiosen Anlagetipp zum Inhalt hatte. Ebenso verwundert äußerte sich Herr V. darüber, woher die Firma TradesDirect Inc. mit Sitz in 60327 Frankfurt am Main, Messeturm, Friedrich-Ebert- Anlage, seine Kontaktdaten hatte. Herr V. übermittelte Verbraucherdienst e.V. die ihm von TradesDirect zugesandten Unterlagen …

Bei dem seitens TradesDirect Inc. massiv beworbenen Wertpapier handelt es sich um die Petrolog Aktie WKN A1JG5S. Der Handel über Frankfurt Xetra begann erst am 04.10.2011, wobei ein nennenswertes Handelsvolumen zunächst nicht nachvollziehbar ist. Erst seit dem 23.01.2012 wird ein Handelsvolumen von 11.500 Stck. Aktien angezeigt. Parallel zu den unerwünschten Werbeanrufen ist ein täglicher Handel seit dem 23.02.2012 feststellbar. Woran mag das wohl liegen?? 
Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.

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Freitag, 23. März 2012

Abofalle - LG Hamburg verhängt Haftstrafe

Das Landgericht Hamburg teilt mit, dass ...

Zitat
... im Verfahren gegen sieben Angeklagte wegen des Betreibens von Kostenfallen im Internet Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und 3 ¾ Jahren sowie Geldstrafen verhängt.
Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass die Angeklagten - teilweise als Täter, teilweise als Gehilfen - über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren im Internet „Abofallen“ betrieben haben. Auf diese Weise haben sie bei ca. 65.000 Internetnutzern einen Schaden von insgesamt mindestens 4,5 Millionen Euro verursacht.
Zitat Ende
Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.

Quelle justiz.hamburg.de


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Montag, 19. März 2012

ABMAHNUNG wegen Urheberrechtsverletzung Megaupload

Abmahnung wegen Filesharing per Megaupload.com

Verbraucher wandten sich an Verbraucherdient e.V. weil eine E-Mail übermittelt wurde, wonach eine Rechtsanwalt Klaus Kroner im Namen folgender Firmen 
EMI Music Germany, SONY BMG Music Entertainment, Universal Music, Warner Music Group, Warner Bros., DreamWorks SKG und Paramount
Forderungen in Höhe von 146,- Euro geltend macht, wegen Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit Filesharing. Als Bankverbindung wird genannt lawyer payment services s.r.o.
Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.


In der Abmahnung der Kanzlei Klaus Kroner heisst es Zitat:

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine über Ihren Internetanschluss im Internet begangene Urheberrechtsverletzung an den Filmwerken, TV Serien und Musik-Dateien unserer Mandantschaft. Unsere Mandantin ist Inhaberin der ausschließlichen urheberrechlichen Nutzungs- und Verwertungs-Rechte an diesen Produkten.
Sie luden im Internet, als Teilnehmer eines so genannten Peer-to-Peer Nezwerkes, urheberrechtlich geschützte Filmwerke, TV Serien und Musik-Dateien der o.g. Firmen herunter.
Namens und in Vollmacht unserer Mandaten fordern wir Sie auf, den fälligen Vergleichsbetrag auf das Konto unseren Dienstleisters Lawyer Payment Services s.r.o. zu überweisen. Verwenden Sie für Ihre Zahlung den auf dieser Seite vorbereiteten SEPA-Zahlschein. Diesen können Sie auch direkt in Ihrer Hausbank ausfüllen, unterschreiben und einreichen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir die Forderung an die SCHUFA Holding AG melden werden, wenn Sie unserer Zahlungsforderung nicht nachkommen sollten. Wenn wir innerhalb der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, sehen wir uns veranlasst, weitere Maßnahmen gegen Sie zu beantragen.

Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns die gerichtliche Geltendmachung eines höheren Betrages vor. Den Eingang der Zahlung erwarten wir bis zum 25.03.2012. Nach vollständigem Ausgleich des Zahlungsbetrags ist diese Angelegenheit für Sie endgültig erledigt! 
Zitat Ende




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Donnerstag, 15. März 2012

Debcon GmbH DigiProtect Silwa AG Puaka Video

Aktuell: Puaka Video Produktions GmbH aus Essen hat durch Rechtsanwalt Wulf gerichtliche Mahnbescheide beantragt

Konsumenten wandten sich an Verbraucherdienst e.V. weil sie kürzlich Schreiben der Debcon GmbH aus Witten erreichten. Es handelt sich um Forderungen aus Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, die ursprünglich bereits von der Kanzlei Urmann & Collegen geltend gemacht wurden.

Die jeweiligen Gläubigerinnen sind die urspünglich in den Abmahnungen durch Urmann + Collegen vertretenden Unternehmen wie beispielsweise DigiProtect GmbH, Silwa Filmvertrieb AG oder Puaka Video Produktion GmbH. Die Debcon GmbH richtet ihre Schreiben direkt an die Betroffenen, auch wenn diese gegenüber der Kanzlei Uhrman & Collegen bereits vertreten wurden. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.


Die geltend gemachten Forderungen sind keineswegs zwingend berechtigt, auch wenn dies in den Schreiben der Debcon GmbH behauptet wird. Gerade wenn man sich gegen die seinerzeit durch die Kanzlei Urmann & Collegen ausgesprochene Abmahnung zur Wehr gesetzt hat, ist die Forderung grundsätzlich bestritten.


Nachtrag zu ehemaligen Zahlungsaufforderungen aus Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung der Kanzlei Urmann + Collegen, die nun durch Debcon GmbH geltend gemacht werden.
Erneut werden Verbraucher durch die Firma Debcon GmbH mit Zahlungsaufforderungen konfrontiert. Deren Grundlage soll eine Vielzahl von Rechtsverstössen sein. Die geforderten Beträge lauten auf etwa 2.500,- bis zu 10.000,- Euro. 
Verbraucher / Mitglieder bewerten Verbraucherdienst e.V.



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Mittwoch, 14. März 2012

National Inkasso und Saferpayment AG

National Inkasso (Sitz Düsseldorf) versuchte per Zwangsvollstreckungsauftrag eine Forderung für die Nutzung von Erotikdienstleistungen in Höhe von 2122.-Euro gegen einen Verbraucher beizutreiben. Mit zusätzlichen weiteren Kosten für Aufwand, GV-Gebühren, GEMA-Gebühren ergab sich eine zu vollstreckende Gesamtsumme in Höhe von 2210,76 Euro.
Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.


Gleichzeitig, für den Fall der Zahlungsunwilligkeit, liegt dem Zwangsvollstreckungsauftrag der Antrag zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei. Bei dem seitens National Inkasso angegebenen Auftraggeber handelt es sich um die Saferpayment AG aus der Schweiz. Saferpayment AG war in der Vergangenheit Mandant des Inkassounternehmens wecollect GmbH. Aus wecollect wurde Ende 2011 dann die National Inkasso.

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Freitag, 9. März 2012

Cleverwin25 Inkassoforderung Alexander Sedelke

Diverse Mitglieder übermittelten Verbraucherdienst e.V. Inkassoforderungen folgenden Unternehmens: Agentur, Handel und Dienstleister Alexander Sedelke, Österreich. Forderungen in Höhe von 185,46 Euro sollen beigetrieben werden für einen Gewinnspieleintragservice Cleverwin 25.

Wie die Forderungen seitens Cleverwin25 entstanden sind wird nicht dargelegt in der Inkassoforderung des Alexander Sedelke. Eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung zur Beitreibung seitens der vermeintlichen Auftraggeberin Cleverwin 25 wird ebenfalls nicht nachgewiesen. Dennoch meint Herr Alexander Sedelke mit u. a. folgender Formulierung seinen Zahlungsaufforderungen Nachdruck verleihen zu müssen. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können. 

Zitat: Bei Nichtzahlung sehen wir uns gezwungen Sie weiter abzumahnen und in weiterer Folge mit einem unserer Mitarbeiter persönlich mit unserem Firmenwagen zur Beitreibung der Forderung vorstellig zu werden Zitat ENDE 



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Mittwoch, 7. März 2012

Abmahnung Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzung


Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung seitens Waldorf Frommer Rechtsanwälte, beauftragt durch Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, erhielten Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. wie zum Beispiel Frau B.

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung sollte vom Verbraucher immer ernst und nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Dies unabhängig davon, ob die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer oder andere Anwälte zugestellt wird.
Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts steht i.d.R. im Zusammenhang mit der Nutzung sogenannter Tauschbörsen (Filesharing-Software). So begründet auch Waldorf Frommer Rechtsanwälte die entsprechende Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung wie folgt – Zitat: “ … illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss …“ Zitat Ende.

Was kann der Verbraucher im Fall einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte tun, und was ist zu beachten?


1. Fristen beachten bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Waldorf Frommer!
 Lässt man Fristen als Empfänger einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung verstreichen, kann ein Abmahner (wie kanzlei Waldorf Frommer) nach fruchtlosem Ablauf der Frist eine einstweilige Verfügung beantragen. Diese wird durch das Gericht zugestellt und muss beachtet werden. Verstößt der Abgemahnte gegen das Unterlassungsgebot einer einstweiligen Verfügung, drohen Ordnungsgeld bis zu Ordnungshaft. -  Es sollte also auf eine eingehende Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung unbedingt reagiert werden. Natürlich unabhängig davon, ob diese Urheberrechtsverletzung von Waldorf Frommer oder einer anderen Kanzlei zur Abmahnung kommt. 

2. Als Abgemahnter nicht selbst Kontakt aufnehmen zur abmahnenden Kanzlei wie bspw. Waldorf Frommer Rechtsanwälte
 Schnell ist bspw. gesagt:“ Aber ich habe doch nicht selbst …, das war wohl eines unserer Kinder …“. Diese Aussage könnte bereits eine Haftung seitens der Eltern begründen.

 3. Beiliegende Unterlassungserklärung ohne juristische Prüfung nicht unterschreiben
Waldorf Frommer (wie auch andere Kanzleien) setzt neben kurzen Fristen auch sehr eng gefasste Formulierungen in die beiliegende Unterlassungserklärung einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Eine beiliegende Unterlassungserklärung seitens Waldorf Frommer sollte nicht ungeprüft unterzeichnet werden. Denn diese Unterlassungserklärungen sind i. d. Regel so weitreichend formuliert, dass unter Umständen z.B. eine dreißigjährige Verpflichtung die Folge sein kann. Selbst wenn davon auszugehen ist das die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung rechtmäßig erfolgte, empfiehlt Verbraucherdienst e.V. eine fachkundige Beratung. Nach Prüfung des Einzelfalls ist in den meisten Fällen eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung möglich.

4. Modifizierte Unterlassungserklärung
Ohne juristische Kenntnisse sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung nicht angewendet werden. Ebenfalls abzuraten ist davon, eine Unterlassungserklärung im Fall einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte oder anderen Kanzleien, eine Vorlage aus dem  Internet zu nutzen. Solche Vorlagen könnten (teilweise) fehlerbehaftet sein. Wichtiger jedoch ist, dass eine allgemein formulierte Vorlage in den seltensten Fällen inhaltlich auf den (Ihren) konkreten Fall zugeschnitten ist. Auch der zivilrechtliche Teil einer Forderung im Rahmen einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, vor allem mit Blick auf die geforderte Höhe des Schadensersatzes, sollte eingehend geprüft werden. Mit juristischen Kenntnissen sind häufig durchaus auch hier Punkte verhandelbar.
Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

Weitere Informationen über Abmahnungen von Waldorf Frommer halten wir für Sie auf der Website des Verbraucherdienst e.V. bereit.



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Bindhardt Fiedler Zerbe Abmahnung Urheberrecht



Die in 35440 Linden ansässige Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe mahnt Mitglied des Verbraucherdienst e.V. wegen Filesharing ab. Vereinsmitglied Herr H. soll den Titel Hungry Eyes der Künstlergruppe Culcha Candela mittels Bittorrent zum Download offeriert haben.


Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte mahnte in der Vergangenheit unter anderem auch für Bushido ab. Aktuell bezieht man sich seitens Bindhardt Fiedler Zerbe bei den Abmahnungen wegen Filesharing augenscheinlich auf den Titel „Hungry Eyes“ der Band Culcha Candela. Der Titel soll Teil einer Hitsammlung mit dem Titel „Bravo The Hits 2011“ gewesen sein.

Die mehrseitige Abmahnung der Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe beinhaltet eine Vielzahl von Angaben zu Urteilen und entsprechenden Gesetzen, die die Abmahnung inhaltlich zusätzlich untermauern sollen. Letztendlich wird Vereinsmitglied Herr H. zur Zahlung eines Vergleichsbeitrags von netto 400,- Euro aufgefordert.

Der Abmahnung wegen Filesharing seitens Bindhardt Fiedler Zerbe liegt weiter eine Unterlassungserklärung bzw. Verpflichtungserklärung bei, die Herr H. unterschreiben und an Bindhardt Fiedler Zerbe zurück senden soll.
Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.






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