Freitag, 15. Juni 2012

Unerlaubter Werbeanruf – verschärfte Bedingungen


Telefonakquise bzw. der Werbeanruf ist ein beliebtes Werkzeug seit es die Möglichkeit gibt, telefonisch einen rechtsgültigen Vertrag zu schliessen. Geregelt wird dies durch das Fernabsatzrecht nach § 312b ff BGB (Link http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/12.html)

Die Folge waren in den Anfangsjahren ständige Werbeanrufe bei Verbrauchern. Eine Datenschutznovelle aus 2009 sollte diesen Zustand beenden. Sie sah vor, dass Verbraucher der Nutzung ihrer Kontaktdaten für Werbezwecke, eben auch Werbeanrufe, ausdrücklich zustimmen mussten. Ohne die Zustimmung handelte es sich um einen unerlaubten Werbeanruf. Zum Ende des Jahres 2012 wird diese Regelung im Sinne des Konsumenten vereinfacht, und Strafen bei Zuwiderhandlungen seitens Unternehmen drastisch erhöht. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.


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