Donnerstag, 3. Mai 2012

Abmahnung - Urheberrecht - Unterlassungserklärung


Wird man zum Empfänger einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing, liegt der Abmahnung i. d. Regel eine sogenannte Unterlassungserklärung bei. Jedoch sollte im Fall der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung eine angefügte Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung durch einen versierten Rechtsanwalt unterschrieben werden. Warum Unterlassungserklärung bei Abmahnung wegen Filesharing nicht ungeprüft unterschreiben?

Aufbau und Formulierung einer Abmahnung im Zusammenhang mit Verletzung des Urheberrechts ist fast immer gleich. Bekanntgabe der Kontaktdaten des abmahnenden Rechtsanwalts (oder der Kanzlei) - Grund der Abmahnung - die geschädigte Partei und das Objekt der Urheberrechtsverletzung, sowie entsprechend greifende Paragraphen  werden genannt. Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.


Bei einer Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit Filesharing werden für die vorgeworfene Nutzung der Tauschbörse IP-Adressen, Hash-Werte sowie Datum und Uhrzeit für jeden Login-Vorgang in der Abmahnung aufgeführt. Im anschließenden Schritt kommen die relevanten Summen zur Nennung wie Streitwert, Kosten für Rechtsanwalt, Gebühren und Schadensersatzansprüche. Schnell addieren sich so für den Abgemahnten vierstellige Summen und - es kommt die Unterlassungserklärung des Rechtsanwalts der Gegenseite zum Tragen.

Meist wird an dieser Stelle der Abmahnung das Angebot einer einmaligen, häufig nur dreistelligen Pauschalsumme gemacht. Dies unter der Voraussetzung einer zeitnahen Überweisung und der Unterzeichung der beiliegenden Unterlassungserklärung. Doch sollten Verbraucher sich nicht zu übereilten Schritten verleiten lassen. 

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So zum Beispiel ist darauf zu achten, dass der Inhalt der Unterlassungserklärung sich inhaltlich auf ausschließlich den Punkt des Vorwurfes der Abmahnung bezieht und nicht zu allgemein formuliert ist. Dies könnte späteren Abmahnungen neue Türen öffnen. Wer also tatsächlich bei der Nutzung einer Tauschbörse erwischt wurde, dem ist juristisch kompetenter Rat zu empfehlen. So wird vermieden, dass aus Unkenntnis durch übereilte Unterzeichung einer Unterlassungserklärung Nachteile in Kauf genommen werden. Der eigene Rechtsanwalt wird je nach Sachlage eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung formulieren zum Vorteil des Abgemahnten.

Verbraucher, die unbegründet eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten, sollten nichts unterschreiben und ebenfalls einen Rechtsanwalt aufsuchen. Allerdings … ist die Abmahnung tatsächlich unbegründet? Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.


Etliche Verbraucher sind sich bspw. nicht im bewusst, dass sie eine Tauschbörse genutzt und sich damit strafbar gemacht haben. Dies begründet sich u. a. in ihrer Unkenntnis darüber, dass Filesharing-Software bei Nutzung völlig automatisch eine Upload-Funktion startet. Eben diese zur Verfügungsstellung von (geschützten) Dateien über die automatische Upload-Funktion ist strafbar. Auch dies ist ein Grund bei Erhalt einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung fachkompetenten Rat einzuholen.

Verbraucherdienst e.V. und angeschlossene Rechtsanwälte informiert – berät – hilft bei Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts im Zusammenhang mit Filesharing.
Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

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