Donnerstag, 5. April 2012

Toma Inkasso s.r.o fordert für Erotik-Dienstleistung


Als Grund für die Inkassoforderung in Höhe von 176,81 Euro wird genannt die Nutzung einer kostenpflichtigen Erotik-Dienstleistung. Zur Begleichung der Zahlungsaufforderung ist seitens Toma Inkasso eine Frist von fünf Tagen gesetzt. Zahlt der betroffene Konsument nicht werden weitere Zwangsmaßnahmen wie Mahnbescheid, Meldung an die SCHUFA und Lohnpfändung angekündigt. Den Inkassoschreiben der Toma Inkasso s.r.o. liegt laut Angaben Betroffener jeweils ein Überweisungsvordruck bei. Die von Toma Inkasso angegebene Bankverbindung ist in Tschechien, was auch für den Standort der Toma Inkasso s.r.o. gilt. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


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