Samstag, 22. Oktober 2011

Börsendienste Warnung vor Bulle & Bär


Klare Kaufempfehlungen gibt „Bulle & Bär Research“ von der Bulle & Bär Ltd. aus London ab. Am 14. Juni 2011 etwa verbreitete der Börsendienst über DGAP-News eine Kaufempfehlung für die Aktien von Cariboo Gold Mines Plc.: „Spekulative Anleger sollten Cariboo Gold Mines als aussichtsreiche Goldaktie mit starkem mittel- und langfristigem Wachstums- und Renditepotential mit ins Depot nehmen.“

Das Team von Bulle & Bär Research mit Sitz in London habe langjährige Erfahrung mit Engagements in börsennotierte Small-Caps, heißt es in einer Selbstdarstellung. „Die Analysten und Autoren sind Profis und können das Potential von einem Unternehmen fundiert einschätzen und die Risikofaktoren eruieren.“ Mitglied sein heißt –  Abwehrkräfte zu stärken.


Das klingt stark danach, dass Finanzanalysen erstellt werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nachgefragt, denn wer Wertpapiere analysiert und empfiehlt und nicht unter eine Ausnahmeregelung fällt, muss sich bei ihr registrieren und Pflichten erfüllen. Denn wenn dubiose Tippgeber mit windigen Empfehlungen das Interesse an wenig bekannten Aktien anfachen, werfen Abzocker ihre Bestände auf den Markt und die Kurse stürzen zum Schaden der Anleger ab.

Doch Bulle & Bär hat der BaFin keine Auskunft über die eigene Arbeit gegeben, so dass die BaFin den Dienst zusammen mit der Bulle & Bär Ltd. auf eine Liste der Unternehmen gesetzt hat, die sie nicht erreichen konnte oder von denen sie keine Auskunft erhalten hat. Wer nicht willens oder in der Lage ist, der BaFin Auskunft zu geben, sodass sie überprüfen kann, dass alle Vorschriften eingehalten werden, verdient das Vertrauen der Anleger nicht. Aktientipps solcher Publikationen gehören sofort in virtuelle oder reale Papierkörbe. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.

Vielleicht ist Bulle & Bär aber der erste Börsendienst, den die BaFin wieder von ihrer Liste nimmt. Marc Stone von Bulle & Bär kündigte jedenfalls an, der Dienst sei bereits dabei "die erforderlichen Pflichten zu erfüllen." Die Abklärungen der BaFin "haben uns leider nicht frühzeitig erreicht", erklärte er gegenüber graumarktinfo.de. Quelle Graumarktinfo.de börseOnline

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