Herr U.J. trainierte seit 2005 im Studio Fitness First Germany in Altenessen.
Am 31.08.2011 wurde nun die Filiale in Altenessen, als
auch in der City geschlossen. Herr U. J. hatte nun die Wahl entweder die
in Essen nächstgelegene Filiale der Fitness First Germany GmbH in
Essen-Kettwig zu nutzen, oder seinen Vertrag zu kündigen.Herr J. macht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, da die Filiale der Fitness First in Essen-Kettwig ca. 27 km von seinem Wohnort entfernt ist.
Die Zahlungsaufforderung der CashControl Inkasso macht
Mitgliedsbeiträge bis zum 30.06.2012 geltend. Herr J. ist verwirrt … Wie
kann ein Inkasso beauftragt werden, obwohl er nach eigenen Aussagen
durch die Fitness First Germany im Zusammenhang mit der Schließung
„seiner“ Filiale in Altenessen darüber informiert wurde, dass eine
sofortige Kündigung möglich ist, und er aufgrund der Schließung auch von
Beitragszahlungen befreit sei?
Verbraucherdienst e.V. berichtet über
die Forderung CashControl im Auftrag der Fitness First GmbH
Wie können betroffene Verbraucher reagieren?
Info unter Tel. 0201 176790
NACHTRAG 18.02.2012 / Forderung eingestellt, Missverständniss und Systemfehler
Am Freitag, den 17. Febraur 2012 erreicht Verbraucherdienst e.V. ein eMail der Fitness First Germany GmbH aus der PR-Abteilung des Unternehmens mit folgendem Inhalt
Zitat: "Das Inkassounternehmen Cash Control hat aufgrund des Schreibens des Verbraucherdienstes das Inkassoverfahren bereits am 26. Januar eingestelllt. Wir möchten die Missverständnisse in diesem Fall entschuldigen. Aufgrund eines Systemfehlers konnte nach Schließung des Clubs in Altenessen keine automatische Kündigung ausgestellt werden.
" - Zitat Ende
NACHTRAG 13.04.2012 / Weitere Forderung der Fitness First nach Anruf des Verbraucherdienst e.V. eingestellt
Am Mittwoch, den 11.04.2012 meldet sich ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. und schildert sein Problem als ehemaliges Mitglied der Fitness First GmbH mit Bitte um Klärung seitens des Vereins. Mitglied Frau B. legte dem Verein ein Anschreiben der Kanzlei Dr. Claudia Wendel vor, die mit der Forderungsbeitreibung seitens Fitness First GmbH beauftragt war. Der Sachverhalt stellte sich als ähnlich dem des oben geschilderten Falls von Mitglied Herrn J. heraus. Verbraucherdienst e.V. nahm am 12.04.2012 zunächst telefonisch Kontakt zu Fitness First auf und hakte nach. Nach dem Anruf legte der Verein den Sachverhalt zusätzlich schriftlich gegenüber der Geschäftsleitung Fitness First dar und bat um Einstellung der Forderungsbeitreibung.
Heute, am 13.04.2012, erhielt Verbraucherdienst e.V. via E-Mail die schriftliche Bestätigung seitens der Fitness First GmbH über die Stornierung der gestellten Forderung. Zufall?
Offen bleibt die Frage ob das Unternehmen in anderen Fällen gleichfalls gegenüber seinen (ehemaligen) Mitgliedern so verbraucherfreundlich reagiert?
Aktive Hilfe - Beratung - Info
...............................................
Verbraucherdienst e.V.
Info-Telefon
0201 176790
Montag
bis Freitag
08.00
bis 17.00 Uhr
..............................................