Freitag, 9. Dezember 2016

Condor Forderung für IntermaxGroup AG

Uns liegen gar zwei Zahlungsaufforderungen der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH für das Schweizer Unternehmen „IntermaxGroup AG“ vor. Es geht um offene Forderungen in Zusammenhang mit der Nutzung eines Erotik-Portals im Internet.

Bild IntermaxGroup AG Condor Zahlungsaufforderung


Zahlungsaufforderung für Erotikportal-Dienstleistung


Für jeweils einen Monat wurde die Nutzung des Internet-Portals „www.versext.net“ in Rechnung gestellt. Der Verbraucher, der die Dienstleistung dieses Portals für mindestens zwei Monate genutzt haben soll, erhielt jüngst von dem Inkassounternehmen Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH aus Ludwigshafen. Diese fordern die Zahlung der noch offenen Monatsbeiträge im Auftrag der Firma IntermaxGroup AG aus der Schweiz. Dazu sichert das Inkassobüro Condor die „ordnungsgemäße Bevollmächtigung sowie Geldempfangsvollmacht“ gegenüber dem angeschriebenen Verbraucher zu.

Die IntermaxGroup AG aus der Schweiz betreibt das oben genannte Erotik-Portal und bezeichnet sich selbst als „The leading Provider of Online Adult Entertainment“.

Inkasso Condor: Zwei Forderungen auf einmal 


Der Verbraucher leitete freundlicherweise beide Zahlungsaufforderungen der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH an uns weiter. Er erhielt beide Schreiben am selben Tag, doch beziehen sich die Forderungen für die IntermaxGroup AG auf zwei unterschiedliche Zeiträume der Nutzung für das Portal „www.versext.net“ – jeweils für Oktober und November diesen Jahres.

Bild Zahlungsaufforderung Condor


So verlangt Condor für die Nutzung des Portals pro Monat 19,95 EUR plus Verzugszinsen, Auslagen des Gläubigers und Inkassokosten in Höhe von 70,20 EUR – summa summarum rund 107 EUR. Der Betrag soll spätestens in 14 Tagen auf das angegebene Konto überwiesen werden, sonst droht Condor mit weiteren gerichtlichen Schritten.


Bild Condor Inkasso für IntermaxGroup AG

Zahlungsaufforderung erhalten? Was tun?


Sollten Sie auch eine Zahlungsaufforderung von der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH im Auftrag der Schweizer Firma IntermaxGroup AG erhalten haben, können Sie uns gerne für weitere allgemeine Informationen kontaktieren. Empfänger einer solchen Forderung sollten nicht den Kopf in den Sand stecken und unbedingt reagieren.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

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