Dienstag, 25. Oktober 2016

Medien Verlag Mueller | Branchenbuch verschickt Rechnungen

Eine Gewerbetreibende legte uns eine Rechnung vom Medien Verlag Mueller aus Frankfurt am Main vor. Für einen sogenannten „Premiumeintrag“ in dem Branchenverzeichnis der Firma werden fast 600 EUR verlangt.

Titelbild: Medien Verlag Mueller  Branchenbuch verschickt Rechnungen

Branchenverzeichnis mit kostspieligen Einträgen


Marketing via Internet ist nicht für jedes Geschäft einfach umzusetzen. Gewerbetreibende kennen das Problem, in der Masse der Suchergebnisse unterzugehen. Die Firma Medien Verlag Mueller bietet ein Branchenverzeichnis, welches einem Unternehmen die Möglichkeit bieten soll, von Verbrauchern gefunden zu werden. Es ist bei Branchenbüchern dieser Art üblich, dass man Suchterme wie „Branche“ und „Stadt“ eingibt, um die gewünschte Unternehmen aufgelistet zu bekommen. Ob ein solcher Eintrag nützlich ist, soll hier nicht zur Diskussion stehen. Gewerbetreibende, die sich mit einen solchen Eintrag Erfolg bzw. mehr Kundschaft versprechen, werden jedoch kräftig zur Kasse gebeten.

Medien Verlag Mueller aus Frankfurt am Main verlangt in einer uns vorliegenden Rechnungen, die uns freundlicherweise durch eine Gewerbetreibende weitergeleitet wurde, den Gesamtbetrag von 593,81 EUR.  Vertragsgegenstand ist ein Premiumeintrag für das Unternehmen auf dem Online-Branchenverzeichnis von Medien Verlag Mueller  – mit einer Laufzeit von sechs Monaten. Der Eintrag soll laut der Rechnung automatisch enden und sich nicht verlängern.

Wird die Reichweite für ein Unternehmen wirklich verbessert?


Wir überprüften den besprochenen Premiumeintrag des Branchenbuchs (aufrufbar unter www.medienverlagmueller.de) und wurden auch fündig. (Stand: 25.10.2016) Für nahezu 600 EUR werden neben der vollständigen Postanschrift auch eine Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse und ein Link zur Homepage der Gewerbetreibenden bereitgestellt. Ob ein solcher Premiumeintrag so viel Geld wert ist, soll jeder selbst entscheiden. Jedenfalls hilft dieser Eintrag der Gewerbetreibenden derzeit nicht (Stand: 25.10.2016), um eine bessere Position in der Suchmaschine zu erreichen.

Der Betrag soll auf das Konto des Geschäftsführers Enrico Fonzo überwiesen werden. Zahlbar ist der Betrag in zwei Raten zu je 296,90 EUR. Der Rechnung ist weder eine Ansicht des Premiumseintrags noch eine genaue Beschreibung beigefügt, wo dieser Eintrag für den Kunden einsehbar und somit auffindbar ist. Die betreffende Webseite selbst wird nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt.

Medien Verlag Mueller – ein Blick in die AGB


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die uns samt der Rechnung vorliegen, sind laut des Dokuments auf dem Stand 17.07.2013. Hier wird deutlich (unter Paragraph 2), dass der Kunde die Möglichkeit hat, „einen Vertrag über einen kostenfreien Basiseintrag auf der Seite www.medienverlagmueller.de“ zu schließen“. Im weiteren Text (Paragraph 3) heißt es: „Die Preise für die kostenpflichtigen Leistungen des Medien Verlag Mueller sind im Internet veröffentlicht“. Wir untersuchten das komplette Portal und konnte keinerlei Hinweise auf die Preise des Branchenverzeichnisses entdecken (Stand: 25.10.2016).

Es ist zwar von einer Unterscheidung zwischen Standardeintrag und Premiumeintrag zu lesen, die aber noch mehr Verwirrung stiftet. So soll ein Standardeintrag die Branche, Firmenanschrift, E-Mailadresse, Telefon, Fax-Nummer und Lageplan bieten. Ist ein Standardeintrag ein Basiseintrag? Das lässt sich anhand der AGB nicht genau bestimmen. Es ist jedoch verwunderlich, dass die Gewerbetreibende, die uns ihre Rechnung vorlegte, insgesamt 593,81 EUR für einen Premiumeintrag zahlen soll.

Der sichtbare Eintrag (Stand 25.10.2016) bietet nicht das, was ein sogenannter Premiumeintrag laut Medien Verlag Mueller bieten soll. Dort ist unter anderem von der Einbindung von Fotos und Firmenvideo die Rede. Auch soll die Telefonnummer bei einem Premiumeintrag über eine Anruffunktion verfügen. Dies ist bei dem Eintrag der Gewerbetreibenden nicht der Fall.

Update vom 05.12.2016


Uns liegt eine Zahlungsaufforderung des Inkassobüros National Inkasso GmbH vor, die im Auftrag von Enrico Fonzo einen offenen Betrag in Höhe von 1.397,06 EUR für einen Firmeneintrag im Branchenverzeichnis fordern. Anbei sehen Sie einen Scan des Forderungsschreibens:

Beitragsbild: Forderung National Inkasso GmbH Enrico Fonzo
Scan: Forderung National Inkasso GmbH Enrico Fonzo | 11.11.2016


Kontaktmöglichkeit zum Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie eine Rechnung von Medien Verlag Mueller für einen Branchenbucheintrag erhalten? Gewerbetreibende, die eine solche Rechnung erhalten haben, können sich für allgemeine Informationen bei uns melden.

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