Donnerstag, 2. Juni 2016

Pro-Marketing24.de – Kostspieliges Suchmaschinenmarketing

Ein Mitglied unseres Vereins meldete sich, um uns seine Erfahrungen mit dem Unternehmen Pro-Marketing24.de mitzuteilen. Dieses Unternehmen aus Hamburg bietet laut ihrer Webpräsenz „neue Chancen im digitalen Universum“ an, damit sind unter anderem Leistungen im Suchmaschinenmarketing gemeint. Unser Mitglied berichtete uns gegenüber, dass er mehr als 6.000 EUR für eine Google Kampagne zahlen soll – obwohl er vom Vertrag zurücktreten wollte.

Pro-Marketing24.de – Kostspieliges Suchmaschinenmarketing

Pro-Marketing24.de – Erfahrungen eines Gewerbetreibenden


Die Pro-Marketing24.de mit Sitz in Hamburg bietet auf ihrer Homepage diverse Leistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing an: unter anderem Suchmaschinenoptimierung, Google Adwords und Social Media Beratungen. Ein Mitarbeiter von Pro-Marketing24.de meldete sich laut der Aussage unseres Mitglieds während des laufenden Praxiszeiten telefonisch, um die Dienstleistungsangebote der Firma vorzustellen. Es wurde im Laufe des Gesprächs ein Termin festgelegt, infolgedessen auch ein Vertreter des Unternehmens persönlich in der Praxis unseres Mitglieds in Berlin erschien. Laut eigener Aussage des Gewerbetreibenden wurde ihm von dem Pro-Marketing24.de Vertreter versichert, dass er ein 14tägiges Widerrufsrecht hätte.

Unser Mitglied entschied sich gegen das Angebot der Pro-Marketing24.de. In diesem Fall sollte es sich um die Schaltung einer Google Adwords Kampagne mit einer Laufzeit von 12 Monaten handeln, die stolze 6.902,00 EUR kosten soll. Er legte laut eigener Aussage innerhalb von 14 Tagen schriftlich Widerruf ein.

Kostspielige Google Kampagne ohne Widerrufsrecht


Pro-Marketing24.de reagierte auf den Widerrufs unseres Mitglieds mit der Aussage, dass ein Vertrag – anders als bei Verbrauchern - von einem Gewerbetreibenden nicht widerrufen werden kann: „Ein Rücktritt vom geschlossenen Vertrag ist leider nicht möglich, da es sich um ein Geschäft im B2B Bereich handelt und somit das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.“

Dies ist ein Schock für unser Mitglied, da ein Widerruf des Vertrages laut eigener Aussage von dem Vertreter der Pro-Marketing24.de vorher doch möglich gewesen war. Verträge tragen bei dem Hamburger Suchmaschinenmarketing-Unternehmen übrigens die Bezeichnung „Kooperationsvereinbarung“.

Als unser Mitglied die Angelegenheit nicht hinnehmen wollte, schrieb er an Pro-Marketing24.de, um seine Sicht der Situation zu schildern. Ein Mitarbeiter des Unternehmens stellte die Schilderungen des Gewerbetreibenden in Frage und antwortete folgendermaßen: „Ihre Aussage, dass der Außendienstmitarbeiter Ihnen mitgeteilt hat, dass Sie widerrufen können ist absoluter Nonsens.“

Ist jede Suchmaschinenoptimierung sinnvoll?


Auf der Homepage von Pro-Marketing24.de sind leider keine Kostenpläne für die angebotenen Dienstleistungen einsehbar (Stand: 02.06.2016). Jedoch erscheinen die Kosten für eine Google Adwords Kampagne mit einer Laufzeit von einem Jahr aus unserer Sicht hoch angesetzt. In diesem Fall gab der Gewerbetreibende uns gegenüber an, bereits eine Kampagne geschaltet zu haben, welche ihn nach derzeitiger Google-Suche zu Anfang Juni dieses Jahres gut platziert hat. Ob eine Suchmaschinenoptimierung in diesem Fall nötig gewesen wäre, ist in Frage zu stellen.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie als Gewerbetreibender auch Erfahrungen mit der Pro-Marketing24.de aus Hamburg? Nehmen Sie Kontakt auf, um weitere allgemeine Informationen zu erhalten.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

5 Kommentare:

  1. Hallo,

    hatt noch jemad erfahrungen mit dem Unternehmen Pro-Marketing24.de ?

    Fotograf Oleg B.

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  2. 1. Im Jahr 2015 (August) Rechtsanwalt eingeschaltet. Vertrag wurde per Post u Fax gekündigt.
    2. Brief mit Kündigung kam zurück - Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.
    3. Ich habe keinen Cent bezahlt, Firma hat sich das ganze Jahr nicht gemeldet.
    4. August 2016 bekomme ich eine E-Mail- Ihre Rechnung für 2015 ist nicht bezahlt. Ich reagiere nicht. Telefonisch ist die Firma nie erreichbar. Bekomme nun immer wieder Mahnungen ( 1 und Letzte Mahnung, dann 2.- und Letzte Mahnung).
    5. Dann bekomme ich neue Rechnung für 2016- Werbekampagne wurde weitergeschaltet.. Komisch- ich habe Rechnung für 2015 noch nicht bezahlt, aber die Werbekampagne schalten sie trotzdem weiter.
    6. Mein Rechtsanwalt hat mir empfohlen die Rechnungen nicht zu bezahlen.

    Fotograf
    Oleg B.

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  3. Leider auch schlechte Erfahrungen gemacht. Am Telefon erreiche ich selten jemanden, manchmal dann doch einen Mitarbeiter mit starkem Akzent, den ich kaum verstehe. Noch schlechter als ich ihn, versteht er aber mich. Nämlich gar nicht. Per Mail bekomme ich kaum Antworten, wenn dann nur sehr kurz und sporadisch.
    5000 EUR und was sie dafür tun, weiß ich leider überhaupt nicht. Kommt mir leider so vor, als würde genau gar nichts passieren...

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    1. Ich habe keinen Cent bezahlt!!! Firma meldet sich nicht mehr ;-)
      Verbrecher + Abzocker!!!

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  4. Leider miserable Erfahrung.Vereinbarte Leistungen wurden nicht erbracht, Folgerechnung für ein weiteres Jahr wurde erstellt, obwohl der Vetrag nur für ein Jahr geschlossen wurde.Verlage die Firma

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