Freitag, 13. Mai 2016

Rechtsanwalt Andreas Welter fordert für I.K. Medienstdienst GmbH

Der Rechtsanwalt Andreas Welter aus Grevenbroich bietet Inkassodienstleistungen für Unternehmen an, die mit „säumigen Schuldnern zu kämpfen haben“. So wie auch für die I.K. Mediendienst GmbH aus Köln, über die wir bereits berichteten. Gewerbetreibende, welche die Rechnungen von I.K. Mediendienst nicht zahlten, werden nun von RA Andreas Welter dazu aufgefordert, die offene Beträge zu begleichen.

Rechtsanwalt Andreas Welter fordert für I.K. Medienstdienst GmbH

Rechtsanwalt Andreas Welter – Inkassodienstleistungen für I.K. Mediendienst GmbH


Die I.K. Mediendienst GmbH aus Köln betreibt das Internet-Branchenverzeichnis „www.dov-portal.de“ und fordert von Gewerbetreibenden für einen Eintrag hohe Beträge. Wichtig ist noch zu wissen, dass ein Vertrag mit diesem Unternehmen eine Laufzeit von mindestens drei Jahren hat. Dieser verlängert sich um weitere drei Jahre, sofern er nicht rechtzeitig vor Ablauf von dem Gewerbetreibenden gekündigt wird. Wir berichteten bereits August 2015 über I.K. Mediendienst GmbH und erhielten auch zahlreiche Anrufe von Gewerbetreibenden, die uns über das Geschäftsgebaren des Unternehmens berichteten.

Aktuell werden diejenigen Kunden von I.K. Mediendienst GmbH von dem Rechtsanwalt Andreas Welter (Inkassodienstleistungen) aus Grevenbroich kontaktiert. In dieser Zahlungsaufforderung vertritt Welter die I.K. Mediendienst GmbH, um die noch ausstehenden Zahlungen einzufordern.

Über 1.000 EUR für einen Eintrag in das Internet-Branchenverzeichnis


In einem uns vorliegenden Forderungsschreiben von Rechtsanwalt Andreas Welter, welches uns durch einen Gewerbetreibenden weitergeleitet wurde, werden Ansprüche geltend gemacht. Insgesamt sollen 1.077,43 EUR gezahlt werden, die für die Nutzung des Branchenbuchs „dov-portal“ noch offen waren. Des Weiteren verlangt Welter die Zahlung von 169,50 EUR, um die entstandenen Anwaltskosten zu begleichen.

RA Andreas Welter bietet laut seiner Homepage „Inkasso-Lösungen“ für Unternehmen an – sogar in Form einer „Inkasso-Flatrate“. Dieses Angebot des Rechtsanwalts macht deutlich, dass Forderungsansprüche von beauftragten Inkassounternehmen nicht auf Richtigkeit geprüft werden müssen.
Von daher ist es wichtig für Gewerbetreibende, die einen Vertrag mit der I.K. Mediendienst GmbH abgeschlossen haben, früh zu reagieren. Damit es nicht erst zu einer Zahlungsaufforderung durch einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro kommen muss.

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