Freitag, 26. Februar 2016

Warnung vor Gewerbe-Meldung.de | Neues zu Europe REG Services Ltd.


Derzeit finden sich zahlreiche Schreiben der Firma europe reg services aus Leipzig in den Briefkästen der Verbraucher. Diese Briefe unterscheiden sich meist nur durch die Angabe der Stadt und wirken auf dem ersten Blick amtlich. Sollten Sie das Formular ausfüllen und zurückschicken, kommen hohe Kosten auf Sie zu.


Gewerbe-Meldung.de – Nur eine Abofalle?


Ein Brief von der Firma „europe reg services“ mit dem Betreff „Eilige Mitteilung – Zentralisierung gewerblicher Daten“ erreicht derzeit viele Verbraucher und Gewerbetreibende in ganz Deutschland. Die Schreiben unterscheiden sich nur durch die jeweilige Kennzeichnung der Stadt des Empfängers. So würde ein Brief an unseren Verbraucherdienst e.V. übertitelt sein mit: Essen.Gewerbe-Meldung.de.

Wir berichteten bereits zuvor über die Firma Europe Reg Services, doch handelte es sich bisher um anders gestaltete Formulare. Die aktuellen Schreiben wirken amtlich und sind mit einem kleinen Adler, der anscheinend an den Bundesadler erinnern soll, in der linken oberen Ecke versehen. Die Gewerbe-Meldung.de ist weder eine offizielle oder gar behördliche Einrichtung, viel mehr handelt es sich bei diesem Brief um eine Abo-Falle. Es warnen auch diverse Tageszeitungen, wie zum Beispiel die Augsburger Allgemeine, das Oberpfalz Echo und auch die Plattform Netzwelt.de vor Gewerbe-Meldung.de


348 pro Jahr – bei einer Laufzeit von drei Jahren


Wer das Formular unbedacht und unterschrieben an europe reg services zurückschickt, geht einen Vertrag mit dem Unternehmen ein. Das bedeutet, dass insgesamt 1.044,00 EUR fällig werden – für eine Eintragung unter www.IHRWOHNORT.gewerbe-meldung.de. Dies ist eine Offerte, die Gewerbetreibende nicht beantworten müssen. Doch wird durch das offiziell wirkende Schreiben eventuell der Eindruck erweckt, dass dieses Formular amtlich ist und beantwortet werden müsste. In diesem Fall würde die Kostenfalle für Gewerbetreibende zuschnappen. Der großen Haken an der Sache: Gewerbetreibenden steht – im Gegensatz zu Verbrauchern – bei Vertragsabschlüssen kein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu. Sollten Sie so ein Schreiben unterzeichnet und zurückgesandt haben, kommt womöglich eine Anfechtung in Frage. Nehmen Sie in so einem Fall mit uns Kontakt auf, damit wir Ihren Fall besprechen können.

Neue Rechnungen durch die AN-Meldung GmbH


13.05.2016 - Aktuell werden Rechnungen von einer Firma namens AN-Meldung GmbH aus Leipzig versandt. Diese wurden laut eigener Aussage mit der Abwicklung von Rechnungen und der Postannahme von der Europe REG Services Ltd. beauftragt und fordern für ein Jahr, (genauer Februar 2016-2017) die Zahlung von 414,12 EUR. Zu der Firma "AN-Meldung GmbH" ist uns leider nur wenig bekannt: Die Firma wurde September 2015 in das Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig eingetragen. Als Unternehmensgegenstand ist „Büroservice und Rechnungsversand für andere Unternehmen“ eingetragen. Gegenwärtig ist die Website der Firma nicht aufrufbar (Stand 13.05.2016)

Rechnung | AN-Meldung GmbH
Rechnung von der AN-Meldung GmbH | 03.05.2016


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