Mittwoch, 30. September 2015

Debcon GmbH | Saferpayment AG | Ephodos GmbH

Die „Debcon Debitorenmanagement und Consulting GmbH“ – auch bekannt als Debcon GmbH - treibt nun Geldforderungen für die Saferpayment AG bei, da es laut den vom Mitglied K.R übersandten Unterlagen einen Gläubigerwechsel zugunsten der Inkassofirma aus Bottrop gegeben hatte. Es liegt dem Forderungsschreiben eine Bestätigung der Abtretung und Abtretungsanzeige bei. In diesem steht, dass die Ephodos GmbH mit Sitz am Jungstück (55130 Mainz), vertreten durch den Geschäftsführer W. Huch, die ehemaligen Forderungen der Saferpayment AG gemäß Kauf- und Abtretungsvertrag vom 04.09.2015 an die Debcon Debitorenmanagement und Consulting GmbH verkauft und abgetreten wurden. Früher wurden die offenen Geldforderungen für die Saferpayment AG von der National Inkasso GmbH aus Düsseldorf beigetrieben. Welche Erfahrungen machten Sie mit einer Mahnung bzw. Zahlungsaufforderung, in der alte Forderungen von der Saferpayment AG für Dienstleistungen beigetrieben werden?

Debcon GmbH  Saferpayment AG  Ephodos GmbH


Gläubigerwechsel zugunsten der Inkassofirma Debcon GmbH aus Bottrop


Ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. aus dem Freistaat Sachsen bekam ein Schriftstück mit der Bezeichnung „Wichtige Information“ zugeschickt. Nach den Erkenntnissen des Vereins aus dem Ruhrpott handelt es sich bei dem vorliegenden Schriftstück ebenso um eine Mahnung bzw. Zahlungsaufforderung. In der vorliegenden Zahlungsaufforderung wird unter anderem der sogenannte Gläubigerwechsel bzw. Forderungsübergang bezüglich offener Forderungen von der Saferpayment AG thematisiert. Laut des vorliegenden Schreibens ist die Debcon GmbH ab dem 04.09.2015 die neue Forderungsinhaberin bezüglich der vormaligen „Saferpayment AG / Cupido Entertainment AG“ wegen der kostenpflichtigen Benutzung einer Dienstleistung. In dem Schreiben von der Inkassofirma aus dem Ruhrgebiet ist dementsprechend zu lesen:

„Mit diesem Schreiben werden Sie rechtsverbindlich darüber informiert, dass der oben genannte Anspruch einschließlich aller gegenwärtigen und/oder künftigen, bedingten und/oder befristeten Nebenforderungen, wie Zinsen, Kosten und Gebühren mit Urkunde Kaufvertrag vom 04.09.2015 von der Ephodos GmbH an uns verkauft und konkludent abgetreten wurde. Die Debcon GmbH ist neue Gläubigerin und macht den Anspruch im eigenen Namen gegen Sie geltend. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung sind nur noch an uns, auf unten genanntem Konto zu leisten. Die Aktivlegitimation entnehmen Sie der Anlage.“  Mitglied sein heißt – geschützt zu sein.

Dienstleistungsvertrag zwischen unserem Mitglied und der Saferpayment AG?


Denn die Saferpayment AG habe entgeltliche Leistungen bezüglich der kostenpflichtigen Benutzung einer Dienstleistung unserem Mitglied zur Verfügung gestellt. Damit habe es zwischen der Saferpayment AG und unserem Mitglied einen sogenannten Dienstleistungsvertrag gegeben:

„Der von uns außergerichtlich/gerichtlich angeforderte Geldbetrag beeinhaltet unbezahlte Nutzungsgebühren aus dem zwischen Ihnen und der Saferpayment AG geschlossenen Dienstleistungsvertrag. Die durch die Saferpayment AG bereitgestellten Leistungen auf der jeweiligen Angebotsseite wurden/werden Ihnen unter Maßnahme der Nutzungsbedingungen im Rahmen einer Zugangslizenz bereitgestellt.“

Debcon fordert nun 1.677,90 EUR von unserem Mitglied


In der uns vorliegenden Zahlungsaufforderung von der Debcon GmbH wird ebenfalls der zu zahlende Betrag der offenen Rechnung dem Schuldner mitgeteilt. Die Gesamtforderung gegenüber der Debcon GmbH beträgt bei unserem Mitglied genau 1.677,90 EUR. Die offene Gesamtforderung (Hauptforderung 1.6677,90 EUR; 0,00 EUR Kosten; 0,00 EUR Zinsen) sollte unser Mitglied bis zum 29.09.2015 gegenüber der Debcon GmbH begleichen. Unseren Unterlagen liegt ebenfalls neben der uns vorliegenden Mahnung eine „Zahlungsvereinbarung“ bezüglich den zu zahlenden Forderungen gegenüber der Saferpayment AG bei. Diese soll von dem Gläubiger ausgefüllt an das Inkassounternehmen aus dem Ruhrgebiet geschickt werden. Neben der sogenannten „Zahlungsvereinbarung“ bekam unser Mitglied ein Schriftstück mit dem Titel „Bestätigung der Abtretung und Abtretungsanzeige“ zwischen der Saferpayment AG und der Debcon GmbH zugesandt, die den Gläubigerwechsel dokumentieren soll.

Mahnbescheid von der Saferpayment AG über 3.650,50 EUR wurde widersprochen – jetzt eine Forderung von der Debcon GmbH?


Der vorliegenden Forderung von der Debcon GmbH ist ein Mahnbescheid (Antragssteller Saferpayment AG / Schweiz) vom Amtsgericht Wedding (Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg) über sage und schreibe 3.650,50 EUR vorausgegangen. Dem Mahnbescheid wurde am 07.01.2015 widersprochen. Da die Frist abgelaufen ist und die Saferpayment AG ihren Anspruch nicht begründet hat ist der Mahnbescheid wirkungslos.

Nun mehr meldete sich die Firma Debcon am 15.09.2015. Die Debcon GmbH schickte Zahlungsaufforderung über 1.677,90 EUR – gleichzeitig mit der Mitteilung eines Gläubigerwechsels. Unser Mitglied sollte laut der vorliegenden Zahlungsaufforderung bis zum 04.09.2015 die angelaufenen Kosten bezüglich der kostenpflichtigen Benutzung einer Dienstleistung auf ein Konto der Fidor Bank überweisen. Es stellt sich die Frage, ob die Fa. Ephodos GmbH überhaupt berechtigt ist die Forderungen der Fa. Saferpayment AG abzutreten. Weiter stellt sich die Frage, ob überhaupt ein Vertrag zwischen der Fa. Saferpayment AG und unserem Mitglied zustande gekommen ist. Denn wenn ein Anspruch begründet und gerichtlich durchsetzbar gewesen wäre, hätte die Saferpayment den Anspruch während der Mahnbescheidsfrist begründen und damit Klage erheben können - das unterließ sie. Die Volljuristen, die die Mitglieder betreuen, haben Erfahrungen mit den außer- sowie gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen durch die Saferpayment oder beauftragten Inkassounternehmen.

Bestätigung der Abtretung | 14.09.2015 | Debcon GmbH
Bestätigung der Abtretung | 14.09.2015

Sie können unseren Verein bezüglich des Gläubigerwechsels zugunsten der Debcon GmbH kontaktieren


Haben Sie auch ein Schreiben über einen Gläubigerwechsel von der Debcon GmbH aus Bottrop erhalten, das zugleich eine Zahlungsaufforderung ist? Sollen Sie eine hohe Geldsumme an den aktuellen Gläubiger – die Debcon GmbH aus dem Ruhrpott – auf ein Konto der Fidor Bank (BIC: FDDODEMMXXX) überweisen? Welche Erfahrungen machten Sie mit diesem Schreiben von der Debcon GmbH?



Weitere Beiträge vom Verbraucherdienst e.V. zu der Saferpayment AG:

https://blog.verbraucherdienst.com/inkasso/national-inkasso-duesseldorf-saferpayment-ag-erotik-angebot/



Mitglied sein heißt – nicht hilflos zu sein

https://blog.verbraucherdienst.com/inkasso/wecollect-unbenannt-in-national-inkasso/

https://verbraucherdienst.blogspot.de/2014/07/saferpayment-ag-national-inkasso.html

https://verbraucherdienst.blogspot.de/2012/03/national-inkasso-und-saferpayment-ag.html


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Kostenlose Infos erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.



Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com