Mittwoch, 22. Juli 2015

Medienverlag Medioline | Branchenbuch | www.telefonauskunft-deutschland.de

Haben Sie schon einen unerlaubten Werbeanruf von dem Medienverlag Medioline wegen eines kostenpflichtigen Eintrags in das Branchenbuch www.telefonauskunft-deutschland.de erhalten?

Medienverlag Medioliine - www.telefonauskunft-deutschland.de

Widerspruch des Vertrags mit dem Medienverlag Medioline aus Goch nicht möglich


In der Regel können die Verträge am Telefon mittels eines unerlaubten Anrufs von den Gewerbetreibenden nicht widersprochen werden. Darauf zielt eventuell der Medienverlag Medioline aus der Stadt Goch (Greversweg 78 a) mit seinem dem Branchenbuch www.telefonauskunft-deutschland.de ab. Mitglied sein heißt –  ein Teil der starken Gemeinschaft zu sein.

Legen Sie den Hörer Ihres Telefons bei einem unerlaubten Werbeanruf auf!


Verbraucherdienst e.V. empfiehlt bei einem unerlaubten Werbeanruf von dem Medienverlag Medioline aus der Stadt im Kreis Kleve sofort den Hörer des Telefons aufzulegen. Dadurch geraten Sie als Gewerbetreibender, Selbstständiger, Unternehmer oder als Freiberufler in die Falle einen möglicherweise eventuell nutzlosen Vertrag mit einen Branchenbuch www.telefonauskunft-deutschland.de abzuschließen.

Hotelier aus dem Mittelrheintal schloss einen Vertrag ab


Unser Mitglied, ein Hotelier aus dem Mittelrheintal unweit des Wanderwegs Rheinsteigs, schloss jedoch einen rechtskräftigen Vertrag inklusive anschließender Bandaufzeichnung mit dem Medienverlag Medioline abgeschlossen haben. Kurze Zeit später folgte die Rechnung für den Branchenbucheintrag aus den niederrheinischen Goch.

Rechnung | Medienverlag Medioline | 02.03.2015

249 EUR netto (296 EUR brutto) innerhalb von 14 Tagen zu zahlen


Laut der vorliegenden Rechnung unseres Mitglieds sollen 249 EUR netto (296 EUR brutto) für den sogenannten „Standard-Eintrag“ mit einer Laufzeit von zwölf Monaten mit einer automatischen Verlängerung um ein weiteres Jahr auf ein Konto der Volksbank an der Niers eG überwiesen werden. Die Zahlung soll von dem Gewerbetreibenden innerhalb von 14 Tagen erfolgt sein. Der Rechnungsbetrag soll– wie vereinbart – „für ein Jahr im Voraus“ gezahlt werden. Sollte jedoch die gewünschte Zahlung innerhalb von fünf Tagen erfolgen werde dem Gewerbetreibenden von dem Medienverlag Medioline ein Skonto von zwei Prozent gewährt.

349 EUR für „Premiumeintrag“ – 449 EUR für „Topeintrag"


Mit dem sogenannten „Standard-Eintrag“ über 249 EUR hatte der Hotelbesitzer sozusagen noch „Glück“ gehabt, um nicht eine noch größere Summe für einen möglicherweise eventuell nutzlosen Eintrag geordert zu haben. Wie Verbraucherdienst e.V. auf der Webseite des Branchenbuchs www.telefonauskunft-deutschland.de recherchierte verlangt der Medienverlag Medioline für einen „Premiumeintrag“ 349 EUR netto (Laufzeit ein Jahr). Für einen „Topeintrag“ mir den Zusatzleistungen von „unbegrenzten Suchbegriffen“ sowie der „Platzierung in den ersten Suchergebnissen“ wird ein Geldbetrag über 449 EUR eingefordert. Bei einer Laufzeit von einem Jahr verlängert sich der Branchenbucheintrag automatisch um ein weiteres Jahr - sollte nicht gekündigt werden (siehe Screenshot vom 17.07.2015). Mitglied sein heißt –  Ruhe bewahren zu können.
Screenshot | Telefonauskunft-deutschland.de
Screenshot | Telefonauskunft-deutschland.de | 17.07.2015

Verbraucherdienst e.V. informiert über das Branchenbuch vom Medienverlag Medioline


Wurden Sie auch von dem Medienverlag Medionline angerufen? Haben Sie auch einen Vertrag bezüglich eines Eintrags in das Branchenbuch www.telefonauskunft-deutschland.de am Telefon abgeschlossen? Per E-Mail oder per Telefon ist eine Kontaktaufnahme mit uns möglich. Der Verein aus Essen ist bundesweit für Gewerbetreibende tätig.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.


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