Dienstag, 21. Juli 2015

Branchenblitz: Branchenbuch aus Kleve droht mit der Creditreform

Mittels eines Werbeanrufs wird das Online-Branchenbuch „Branchenblitz“ von der gleichnamigen Firma vertrieben. Die Zielgruppe des Branchenbuchs sind – wie sollte es auch anders sein – Gewerbetreibende.

Titel: Branchenblitz: Branchenbuch aus Kleve droht mit der Creditreform

Möglicherweise eventuell nutzlose Branchenbucheinträge?

Der „Branchenblitz“ stammt aus der niederrheinischen Stadt Kleve (Hagsche Straße 100). Die deutsch-holländischen Grenze ist von dort auch nicht mehr weit entfernt. Von dort agiert der Geschäftsführer Harald Gregorek mit seiner „Firma Branchenblitz“ und verkauft nach Aussagen der Gewerbetreibenden über Werbeanrufe Branchenbucheinträge an Selbstständige und Unternehmer, die nach deren Berichten möglicherweise nutzlos sein könnten. 

So wirbt „Branchenblitz“ auf der Homepage des Branchenbuchs

Das Branchenbuch „Branchenblitz“ wird auf der Homepage des gleichnamigen Unternehmens vollmundig beworben. So heißt es dort: „Der Brancheneintrag bei Branchenblitz.de ist Ihre Visitenkarte mit Firmenlogo sowie weiteren Informationen zu Ihren Unternehmen. Durch gute Erreichbarkeit und zielgenaue Optimierung Ihres Eintrages, ist Ihre Firma dann auch in den Top-Positionen registriert.“ Durch eine Suchmaschinenoptimierung bei Google, Bing und Co. soll der Branchenbucheintrag in das Branchenbuch „Branchenblitz“ eine bessere Wahrnehmung des Angebots des Gewerbetreibenden, „mehr Online-Besucher durch größere Sichtbarkeit“ sowie „mehr Neukunden durch zusätzliche Online-Besucher“ hervorrufen.

Auftragsbestätigung für einen Branchenbucheintrag durch Branchenblitz aus Kleve
Auftragsbestätigung | Branchenblitz | 03.03.2015

Verkauf via Werbeanruf und Fernabsatzvertrag

Diesen Monat erreichte uns von einem Mitglied allerdings eine Rechnung mit einer letzten Zahlungsaufforderung bezüglich des Branchenbuchs. Der Gewerbetreibende – ein Gastwirt aus NRW - schloss mittels Werbeanruf und anschließender Bandaufzeichnung einen rechtswirksamen Vertrag mit dem Branchenbuch „Branchenblitz“ ab. Nichtsahnend schloss unser Mitglied am Telefon so einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag per sogenannten Fernabsatzvertrag ab.

Letzte Zahlungsaufforderung von dem Online-Branchenbuch Branchenblitz
Letzte Zahlungsaufforderung | Branchenblitz | 02.04.20015

Letzte Zahlungsaufforderung über 165 Euro

Da der Gewerbetreibende die anfängliche Rechnung über 150 Euro brutto nicht innerhalb 14 Tagen auf ein Konto der Volksbank Kleverland einzahlte, bekam dieser einige Tage später eine letzte Zahlungsaufforderung über 165 Euro zugeschickt. In der letzten Zahlungsaufforderung wurde der Gastwirt aus Nordrhein-Westfalen letztmalig aufgefordert, die Überweisung der ausstehenden Rechnungssumme an das Unternehmen zu leisten.

Drohung mit der Creditreform und einem gerichtlichen Mahnverfahren

Die Zahlung des ausstehenden Betrags sollte daraufhin innerhalb von sieben Tagen geschehen. Sollte jedoch die letzte Zahlungsaufforderung bezüglich des Eintrags in das Branchenbuch „Branchenblitz“ von unserem Mitglied ignoriert werden, droht das Unternehmen mit einem gerichtlichen Mahnverfahren sowie mit einer Abtretung der Forderungen an die Creditreform.

Update 2023: Branchenblitz weiterhin aktiv

Wir erhielten im Juni 2023 eine Email einer Gewerbetreibenden, die uns ihre Erfahrungen mitteilte. Sie erhielt eine Auftragsbestätigung bzw. Rechnung für einen sogenannten "Premium Eintrag", der u.a. 10 Bilder und einen suchmaschinenoptimierten Werbetext beinhalten soll. Der Preis: 600,00 EUR für die Laufzeit von 12 Monaten. Branchenblitz ist ein Produkt der BBZ Verlagsgesellschaft mbH und Co. KG., die demzufolge auch Vertragspartnerin ist.

Verbraucherdienst e.V. informiert über „Branchenblitz“

Haben Sie auch Probleme mit einem Branchenbucheintrag in die Online-Plattform „Branchenblitz“ bekommen? Haben Sie auch schon eine letzte Zahlungsaufforderung von der Firma aus Kleve (Niederrhein) erhalten?

Kontakt

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Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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2 Kommentare:

  1. Bei mir haben sie nach der letzten Mahnung aufgegeben.

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  2. Die werben mit kostenlosem Brancheneintrag. Rufen dann aber Wochen oder Monate später an und wollen bessere Positionierung verkaufen und drohen mit Löschung des kostenlosen Eintrags.

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