Montag, 2. Februar 2015

MBI Forderung Marketing UG | Mahnung wegen Anrufblocker

Ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. hatte eine Mahnung wegen eines „Anrufblockers“ von der Inkassofirma MBI Forderung Marketing UG bekommen. Im dem letzten Mahnbescheid (Mahnung) vom 30.12.2014 werde Frau M. aufgefordert die offene Forderung über 251,49 Euro sofort nach dem Erhalt der Zahlungsaufforderung von der MBI Forderung Marketing UG  auf die rumänische Alpha Bank (BiC-Code CRBABGSF) einzuzahlen. Der geforderte Geldbetrag soll auf ein Konto einer sogenannten Aspendos Management Ltd., dessen Postanschrift nicht angegeben wird, überwiesen werden.

MBI Forderung Marketing UG droht in der Mahnung sogar mit einem Vollstreckungsbescheid

Die MBI Forderung Marketing UG (Köpenicker Straße 198 aus Berlin) droht mit dem vorliegenden Mahnschreiben. Sollte Frau M. nicht sofort den geforderten Geldbetrag begleichen sei die Inkassofirma ohne eine erneute Aufforderung (einer erneuten Mahnung) gezwungen postwendend gerichtliche Schritte gegen die Schuldnerin zu veranlassen. Sollten dadurch zusätzliche Kosten entstehen habe die Empfängerin der Mahnung die zusätzlichen Inkassokosten zu zahlen. Ebenfalls werde bei einer Nichtzahlung der Mahnung ein Eintrag in die Schuldnerdatenbank der MBI Forderung Marketing UG vorgenommen. Durch diese Androhungen in dem Schreiben würden weitere spätere Unannehmlichkeiten (wie zum Beispiel hohe Gerichtskosten, einen Vollstreckungsbescheid oder sogar Pfändungen) gegenüber der Schuldnerin vermieden werden. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Inkassoforderung über 193 Euro wegen Bestellung eines „Anrufblockers“

Die Inkassoforderung von der MBI Forderung Marketing UG setze sich laut Mahnung aus folgenden Positionen zusammen. Die Hauptforderung wegen des angeblich bestellten Anrufblockers (Bestelldatum 14.03.2014) bestehe aus 193 Euro. Dazu kämen weitere 7 Euro Kontoführungsgebühren sowie zusätzliche Inkassokosten über 51,49 Euro hinzu. Die Inkassokosten, die von der fragwürdigen Firma gefordert werden, sind mit circa 52 Euro ziemlich hoch. Verbraucherdienst e.V. fragt sich, ob dieser hohe Geldbetrag überhaupt gerechtfertigt sei.

MBI Forderung Marketing UG nicht im Rechtsdienstleistungsregister gelistet

Seriöse Inkassofirmen, die in Deutschland legal tätig sind und Inkassoforderungen bei Schuldnern betreiben dürfen sind im deutschen Rechtsdienstleistungsregister gelistet. Die Inkassoforderung MBI Forderung Marketing UG ist jedoch nicht in diesem Register zu finden. Auf dem Portal www.rechtsdienstleistungsregister.de können Sie als Verbraucher dieses selber im Internet nachprüfen. Deshalb darf die Inkassofirma keinerlei Geldforderungen von diversen Schuldnern in Deutschland beitreiben. Verbraucherdienst e.V. spricht bei diesem Mahnschreiben von einer gezielten Abzocke an gutgläubigen Verbrauchern.  Unwissend, dass es sich hierbei um eine gefälschte Mahnung handelt, bezahlen jedoch viele Angeschriebene die geforderte Inkassoforderung.
Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.
Verbraucherdienst e.V. informiert Sie wegen der Inkassoforderung

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