Montag, 22. Dezember 2014

Abzocke Branchenbuch | Was ist zu tun?



Abzocke mit einem überteuerten Branchenbucheintrag! Was ist bei Abzocke zu tun? Wie erkenne ich einen Abzocker, der Gewerbetreibenden eine meist überflüssige Dienstleistung verkauft?

Verbraucherdienst e.V. informiert über Branchenbucheinträge

Verbraucherdienst e.V. informierte schon oft  Gewerbetreibende, Selbstständige oder Unternehmer, die in eine kostspielige Kostenfalle wegen eines überteuerten Branchenbucheintrag geraten sind. Mit der langjährigen Erfahrung im Schutz für Verbraucher und Gewerbetreibende konnte der Verein bereits über unzählige fragwürdige Verträge von fragwürdigen Firmen informieren, deren einziges Ziel eine Kostenfalle mit einem überteuerten Branchenbucheintrag war. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen.

Branchenbucheintrag bringt keinen zusätzlichen wirtschaftlichen Nutzen

In der Regel ködern fragwürdige Unternehmen blauäugige Selbstständige mit fragwürdigen Verkaufsmaschen. Das einzige Ziel dieser fadenscheinigen Firmen ist die Abzocke mit einem teuren Branchenbucheintrag, deren Laufzeit sich meist automatisch verlängert und für den Bezahlenden höchstwahrscheinlich keinerlei wirtschaftlichen Nutzen bringt.

Welchem Auftraggeber wird ein Branchenbucheintrag erteilt?

Der Gewerbetreibende muss nachvollziehen können woher und von wem der angepriesene Branchenbucheintrag kommt. Dieses lässt sich meist durch die Suche bei Google leicht herausfinden. Ist dies nicht richtig nachvollziehbar, sollte sofort von dem Unternehmen Abstand genommen werden, da es sich um einen Abzocker handeln könnte. Außerdem muss überprüft werden woher der Auftraggeber kommt. Abzockerfirmen sind meist im Ausland (zum Beispiel auf den Kanaren oder in Spanien) anzutreffen, die dort nur eine Briefkastenfirma betreiben. Die Korrespondenz mit dem getäuschten Gewerbetreibenden findet meist von Deutschland aus statt. 

Was ist der Inhalt des Branchenbucheintrags? Welchen Eindruck macht dieser?

Wurde die Homepage mit den versprochenen Branchenbucheintrag in Internet gefunden, muss der Gewerbetreibende diese auf sich wirken lassen. Wurde der Webauftritt billig und unvollständig hergestellt liegt die Vermutung nahe, dass es sich um einen Abzocker handelt könnte. Außerdem muss der Name- bzw. die URL- des Branchenbuchs übergeprüft werden. Meistens lässt sich bereits am Namen des Branchebuchs feststellen, ob ein x-beliebiger Eintrag bei der Googlesuche im Internet gefunden wird. Ist dies nicht der Fall werden blauäugige Gewerbetreibende mit meist unglaubwürdigen Versprechungen in die Abzockfalle gelockt. Mitglied sein heißt –  der Zug ist noch nicht abgefahren.

Wie wird der Branchenbucheintrag vertrieben?

Abzocker mit überteuerten Branchenbucheinträgen vertreiben diese meist mit fragwürdigen Verkaufsmethoden. So ist es beinahe die Regel, dass diese mittels Cold Call (unerwünschte telefonische Werbung mit Bandaufzeichnung) oder mittels Korrekturfax, der ausgefüllt zurück geschickt werden muss, einen Vertrag mit einer Abzockfalle abschließen. Meist versuchen diese Unternehmen unbedarfte Gewerbetreibende mit einem „kostenlosen Datenabgleich“ zu ködern. Dabei kommt es allerdings zu keinem rechtskräftigen Vertrag. Bedenken Sie bitte, dass seriöse Firmen mit brauchbaren Branchenbucheinträgen es nicht Nötig haben blauäugige Gewerbetreibende in der üblichen Hektik des Geschäftsalltags zu überrumpeln oder sogar zu drohen. 

Welche Kosten entstehen bei einem Branchenbucheintrag? Wie erkenne ich Abzocker?

Wird für einen unbedeutenden Branchenbucheintrag eine große Geldsumme verlangt, der sich im Nachhinein zu einem teurem Abo entwickelt, handelt es sich in der Regel um eine fragwürdige Abzockerfirma. Dabei können leicht hohe Kosten von mehr als 15.000 EUR entstehen. Beispiele für seriöse Branchenbucheinträge sind zum Beispiel  Cylex.de oder Stadtbranchenbuch.com, die in ihren Grundfunktionen sogar kostenlos benutzt werden können. Deren Einträge besitzen in der Regel gute Ergebnisse bei der Googlesuche im Internet.

Verbraucherdienst e.V. informiert über die zwielichtigen Branchenbucheintrags-Abzocker 

Sind Sie wegen eines überteuerten Branchenbucheintrags auf die Telefon- oder Faxmache hereingefallen? Oder haben Sie mittels der Kopiermasche oder der Kündigungsmasche („läuft danach automatisch aus“) einen Vertrag mit einer zwielichtigen Abzocker-Firma abgeschlossen? Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.



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