Freitag, 12. September 2014

Groebmueller & Aykac | Digi Prog 3 | Abmahnung wegen Plagiat



Eine wettbewerbliche Abmahnung bezüglich eines Plagiats-Verdachts an dem Tachojustiergerät Digi Prog 3 sendete Herr E.B. aus H. per Email an den Verbraucherdienst e.V. Der Abgemahnte soll eine beigefügte Kostennote mit den Rechtsanwaltsgebühren über 1.029,95 Euro bis zum 15.09.2014 auf das Kanzleikonto der Gröbmüller & Aykac Rechtsanwälte aus Köln überweisen. Ebenfalls soll Herr E.B. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an die Kölner Kanzlei senden. Der Abmahnung der Kölner Kanzlei liegt außerdem eine Vollmachturkunde, eine Rechnung mit der Geldforderung sowie eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei. Sogar mit Schadensersatzansprüchen über mehrere Tausend Euro sowie einer Strafanzeige wird in der Abmahnung gedroht. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.

Was ist ein Digi Prog 3?


Digi Prog 3 ist ein Justiergerät zur Einstellung und Programmierung von digitalen Tachometern bei Automobilen. Mit der Vollversion der dazugehörigen Software kostet das Originalgerät bei dem Original-Hersteller, der Repsoft Ltd. aus Köln, 13.000 Euro netto. Laut der Webseite der Herstellerfirma könnte infolge des Gebrauchs von China-Plagiaten des Digi Prog 3 die empfindliche Fahrzeugelektronik beschädigt werden. Die Folge seien dann hohe Kosten, da zum Beispiel kostspielige Steuergeräte gewechselt werden müssten. Allerdings kostet ein China-Plagiat des Digi Prog 3 nur ein Bruchteil des Originalpreises. Online-Händler, nicht nur bei eBay, bieten so ein China-Plagiat des Dogi Prog 3 für circa 160 Euro an.

 



Was ist ein Plagiat?


Werden unter der Verletzung von Patentrechten oder Geschmacksmustern Original-Produkte im Aussehen und in der Funktion von Drittherstellern nachgeahmt, spricht man von einem Plagiat. Ein Plagiat ist somit ein nachgeahmtes Produkt, das dem Original sehr ähnlich sieht, aber sich in kleinen Unterschieden, die das ungeübte Auge nicht sofort sehen kann, unterscheidet. Me-to-Produkte, zum Beispiel Generika bei Arzneimitteln sind keine Plagiate. Plagiate (wie zum Beispiel das Produkts Digi Prog 3) besitzen die gleiche Schöpfungshöhe des Originals, die aber nur schnell von Fälschern abgekupfert wurde. Inzwischen ist die Plattform eBay zu einem Hauptumschlagsplatz für Produktpiraten, die gefälschte Waren und Plagiate verkaufen, geworden. Der wirtschaftliche Schaden ist dabei immens und geht dabei allein in Deutschland in die Milliarden. Gefälschte Markenjeans, Uhren und Luxus-Handtaschen werden dabei meist über eBay vertrieben. Aber auch Produkte wie Plagiate des Tachojustiergeräts Digi Prog 3.

Laut Abmahnung Plagiatsvorwurf und Urheberrechtsverletzung an der Original-Software


Laut der Abmahnung, die dem Verbraucherdienst e.V. in Essen vorliegt, habe Herr E.B. aus H. bei eBay ein Gerät mit dem Namen Digi Prog III mittels Versteigerung verkaufen wollen. Bei dem bei eBay angebotenen Gerät soll es sich nicht um das Originalgerät Digi Prog 3 handeln, sondern um ein wahrscheinlich im Ausland (China?) hergestelltes Plagiat. Dieses Plagiat soll dem Originalprodukt von der Firma Repsoft Ltd. aus Köln nachgebaut worden sein. Außerdem verwende das Tachojustiergerät die Original-Software von der Herstellerfirma Repsoft Ltd., was laut der Abmahnung eine Urheberrechtsverletzung darstellen würde. Denn die Repsoft Ltd. sei laut der wettbewerblichen Abmahnung der berechtigte Benutzer des Markennamens Digi Prop. Außerdem sei die Firma aus Köln der alleinige Hersteller und Vertriebsberechtigter dieser Gerätegruppe, unter anderem auch für das Tachojustiergerät Digi Prog 3.



Vertragsstrafe über 15.470 Euro für jeden weiteren Verkauf eines Digi Prog 3-Plagiats


In der Abmahnung wird ebenfalls bis zum 15.09.2014 die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung von dem Abgemahnten Herrn E.B. gefordert. Außerdem solle der Abgemahnte ebenfalls bis zum 15.09.2014 der Mandantschaft der Kölner Kanzlei mitteilen, von welcher Person bzw. von welchem Unternehmen er das Plagiat des Tachojustiergeräts erworben hätte. Auch solle Herr E.B. der Kölner Kanzlei mitteilen wie viele Tachojustiergeräte, die dem Digi Prog 3 ähneln, er über eBay verkauft habe. Sollte ein erneuter erneuten Verstoß bezüglich des Verkaufs eines Plagiats des Digi Prog 3 durch Herrn E.B. erfolgen würde bei jeder einzelnen Verletzung eine Vertragsstrafe über 15.470 Euro angesetzt. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.




Urheberrechtsverletzung bezüglich installierter urheberrechtlich geschützter Software


Da der Abgemahnte das Tachojustiergerät Digi Prog 3 mit installierter Software im Internet angeboten hätte habe er außerdem noch eine Urheberrechtsverletzung nach §§ 15, 16, 17 UrhG begangen. Dabei spiele es keine Rolle, ob es sich dabei um ein gewerbliches oder privates Angebot bei eBay handeln würde, da bezüglich einer Urheberrechtsverletzung keine Unternehmereigenschaft nötig sei.

Großer finanzieller Schaden bezüglich des Plagiats des Tachojustiergeräts Digi Prog 3


Bezüglich einer möglichen Wiederholungsgefahr eines erneuten Verkaufs des Plagiats des Digi Prop 3 könne diese nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verhindert werden. Aufgrund des einmaligen Anbietens des Tachojustiergeräts setze die Kanzlei Gröbmüller & Aykac einen Geschäftswert über 15.470 Euro für die zu erstattenen Rechtsanwaltsgebühren an. Dieser Geldbetrag entspräche genau dem Verkaufspreis des Originalgeräts. Ebenfalls sei zu berücksichtigen, dass das Anbieten von Plagiaten wie des Digi Prog 3 weltweit über das Internet erfolgt sei. Da schon die Entwicklungskosten des Originalgeräts hoch gewesen seien habe Herr E.B. der Firma Repsoft Ltd. einen großen finanziellen Schaden zugeführt. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.



Drohung mit einer Strafanzeige und einen Schadensersatzanspruch über 15.470 Euro


Sollte es nicht zu einer Abgabe einer Unterlassungserklärung als auch nicht zu einer Bezahlung der geforderten Rechtsanwaltskosten seitens des Abgemahnten Herrn E.B. aus H. kommen, drohen die Rechtsanwälte von der Kölner Kanzlei sogar mit einer Anfertigung einer Strafanzeige. Die Geltendmachung der geforderten Schadensersatzansprüche über 15.470 Euro würde dann ebenfalls von der Mandantschaft der Gröbmüller & Aykac Rechtsanwälte erfolgen.



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