Holger Bertram aus Köthen ist wieder mit Branchenbucheinträgen
aktiv! Nun für das Branchenbuch Google-Suche,
dass nichts mit der bekannten Google-Suchfunktion zu tun hat! Obwohl Holger
Bertram zurzeit Mahnbescheide für die abgeschalteten Branchenbücher Branchenscout24 und Branchensuche abisz ziehen lässt,
veranlassen die Mitarbeiter von Holger Bertram per Cold Call Datenabgleiche mit
Gewerbetreibenden. Durch diese Datenabgleiche durch Holger Bertrams Mitarbeiter
soll ein Vertragsabschluss zustande gekommen sein. Verbraucherdienst e.V. warnt
deshalb wieder einmal vor Holger Bertram und seinen fragwürdigen
Geschäftsgebaren.
Dabei versucht Holger Bertram die Gewerbetreibenden in die
Irre zu führen. Der Begriff Google-Suche bezeichnet in der Regel die
Suche bei Google im Internet und keinen Branchenbucheintrag mit fragwürdigen
Nutzen! Durch diese Namensnennung soll allerdings dem Gewerbetreibenden Seriosität
und Kompetenz im Namen von Google vorgetäuscht werden! Mitglied sein heißt – den Rest kannst du dir sparen.
Frau A.L. aus H. bekam auch eine Rechnung vom 26.08.2014 von dem Betreiber Holger Bertram aus
Köthen. Durch die kompetente Beratung durch den Verbraucherdienst e.V. wurde die Gewerbetreibende mittlerweile ein Mitglied des engagierten Vereins aus
Essen. Inzwischen rufen weitere betroffene Gewerbetreibende beim
Verbraucherdienst e.V. an.
712,81 Euro brutto für einen Branchenbucheintrag in Google-Suche!
Bezüglich des abgeschlossenen Vertrags soll Frau A.L. den
Geldbetrag über 712,81 brutto (Laufzeit 12 Monate) zahlen. Die Rechnung von
Holger Bertram aus Köthen soll innerhalb
von 14 Tagen von der Gewerbetreibenden beglichen werden. Wird schneller
überwiesen (innerhalb von 7 Tagen) würde Holger Betram 3 % Skonto gewähren.
Keine wesentlichen
Vertragsinhalte wurden nach Aussagen des Mitglieds des Branchenbucheintrags in
Google-Suche dargelegt! Es fand lediglich nur ein Datenabgleich statt!
Dabei ist es fraglich,
ob überhaupt ein rechtskräftiger
Vertragsabschluss bezüglich des Branchenbucheintrags in "google-suche.com" zustande gekommen ist.
In den AGB der Firma von Holger Bertram aus Köthen ist in § 1 zu lesen: (Zitat) „ Das erste Telefonat mit unserem Verkäufer dient dazu, die vertragsrelevanten
Daten zu klären und aufzunehmen“ (Zitat Ende).
Es werden dabei lediglich
die Daten des Gewerbetreibenden mit der Köthener Firma von Holger Bertram
abgeglichen. Es ist daher fraglich ob mit den Gewerbetreibenden ein Auftrag
für einen kostenpflichtigen Eintrag zustande kam. Hat der Gewerbetreibende mit Holger Bertram keinen kostenpflichtigen Dienstleistungsvertrag für
das Branchenbuch Google-Suche in Auftrag
gegeben? Mitglied sein heißt – der Zug ist noch nicht abgefahren.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
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