Montag, 13. Januar 2014

BGH-Urteil zu Filesharing



Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit neuen Urteil zugunsten einer Klage, die aus einer Abmahnung wegen Filesharing entstand. Eltern von volljährigen Familienmitgliedern haften wegen Filesharing nicht mehr bei Urheberrechtsverletzungen .



Der Bundesgerichtshof(BGH), entschied am 8. Januar 2014 mit einem Urteil (I ZR 169/12 – BearShare) zugunsten eines Beklagten wegen Filesharing. Ein Inhaber eines Internetanschlusses hafte laut dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht mehr für das Verhalten eines volljährigen Familienmitglieds, sollte dieser keine Anhaltspunkte von Urheberrechtsverletzungen durch  Filesharing erkennen. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.


Abmahnung von 3.749 Musikaufnahmen waren der Ausgangspunkt des BGH-Urteils

Vier führende deutsche Tonträgerhersteller behaupteten in der Klage vor dem Bundesgerichtshof (BGH), dass 3.749 Musikaufnahmen von deren volljährigen Sohn per Filesharing im Internet weltweit zur Verfügung gestellt wurden. Die Tonträgerhersteller forderten in der Abmahnung, worauf sich die Klage des Bundesgerichtshof (BGH) bezieht, auf die Erstattung der Abmahnkosten in der Höhe von 3.454,60 Euro.

Urteile des Landgerichts / Berufungsgerichts führten zur Klage am Bundesgerichtshof (BGH)

Die beklagten Eltern zahlten jedoch nicht die Kosten der Abmahnung. Die Eltern verschickten jedoch die Unterlassungserklärung zurück, die der Abmahnung beilag. Diese Tonträgerfirmen behaupteten jedoch in ihrer Abmahnung, dass ihr Stiefsohn die Rechtsverletzungen im Internet begangen hatte. Die Eltern des Stiefsohns verweigerten die Zahlung des Geldbetrags aus der Abmahnung wegen Filesharing. Das Landgericht gab daraufhin die folgende Klage der Tonträgerhersteller statt, die aus der Abmahnung wegen Filesharing entstand. Später bestätigte auch das Berufungsgericht das Urteil des Landgerichts. Der Beklagte sei laut dem Urteil des Landgerichts / Berufungsgerichts für die Verletzung der Urheberrechte durch Filesharing verantwortlich.

Bundesgerichtshof (BGH) entschied in der Klage zugunsten des Filesharers

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am 8. Januar 2014 das Urteil des Berufungsgerichts auf. Er wies somit die Klage der Tonträgerhersteller ab. Volljährige seien für ihre Handlungen selbst verantwortlich, so das Urteil der Klage des Bundesgerichtshofs (BGH). Somit könne man den Internetanschluss der Eltern ohne Belehrung und Bewachung dem volljährigen Kind überlassen, argumentieren die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in ihrem Urteil wegen der Klage weiter. Erst durch einen konkreten Anlass, einer Abmahnung durch Filesharing, gebe es für die Eltern von Volljährigen erforderliche Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen zu ergreifen. Deshalb besitzen die Eltern keine Störerhaftung auf Unterlassung bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.



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