Montag, 3. September 2012

Flirtcafe Unrecht? Verbraucher vermuten Abofalle ...

Das Datingportal Flirtcafe geriet in den letzten Tagen in den Fokus des Verbraucherdienst e.V. Etliche Konsumenten baten den Essener Verein für Verbraucherschutz um Informationen über das Datingportal Flirtcafe. Die Verbraucher erhielten eine Zahlungsaufforderung von Flirtcafe über 57,00 Euro in der angegeben wird, das dies bereits die zweite Zahlungsaufforderung sein. Mitglied sein heißt –  rundum für Sie da zu sein.


Weitaus verwirrender waren die betreffenden Anrufenden jedoch weil sie ihrer Ansicht nach keinen Vertrag oder ein Abo eingegangen sind mit Flirtcafe. Der eine oder andere betroffene Anrufer sprach von einem Testzugang - aber keinem Vertrag. Eher sei es so gewesen, so die Konsumenten, das überall KOSTENLOS stand und es sich wohl um eine Abofalle handeln müsse ... Tatsächlich wird auf der Startseite von Flirtcafe geworben mit Jetzt kostenlos anmelden. Und auf der Anmeldeseite für die Registrierung weitere Werbung mit der Aufforderung Kostenlos anmelden und losflirten!


Wie kommt dann aber eine Zahlungsaufforderung zustande ...? Die Antwort liegt z. T. in den verwirrend abgefassten AGB und Widerrufsbelehrung von Flirtcafe.


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