Donnerstag, 12. Januar 2012

Pflegestufe abgelehnt?

In Deutschland werden jeden Tag mehrere hundert Anträge auf eine Pflegestufe bzw. Feststellung einer Pflegebedürftigkeit abgelehnt. Sicher werden viele dieser Anträge zu Recht abgelehnt - sehr viele allerdings auch zu Unrecht. Dies bezieht sich gleichermaßen auf beantragte Höherstufungen einer Pflegestufe.

Ein Beispiel: Die Ehefrau pflegt den kranken Partner, aus gesundheitlichen bzw. körperlichen Gründen wird die Pflege des Partners für die Ehefrau zuviel. Der Hausarzt rät nun zum Beispiel die Anerkennung Pflegestufe (1 - 3) zu beantragen. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.


Entscheidend ist das Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung = MDK), das im Auftrag der Pflegeversicherung erstellt wird. Viele, insbesondere ältere Menschen, schämen sich ihrer Erkrankung. Sie wollen bei der Begutachtung unbedingt zeigen, wie wenig Hilfe sie benötigen. Dies wirkt einer realistischen Beurteilung der tatsächlichen körperlichen Einschränkungen seitens des Medizinischen Dienstes entgegen. Im Ergebnis fällt die Beurteilung entsprechend aus.

Der gestellte Antrag wird abgeschmettert, bestenfalls eine zu niedrige Pflegestufe genehmigt. In einem Prozess kann und wird sich die Versicherung immer auf die Angaben des Pflegebedürftigen stützen. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


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3 Kommentare:

  1. Hallo,
    ich arbeite selbst im Altenheim in Essen und kann nur bestätigen, dass die Pflegestufenvergabe oft sehr willkürlich erscheint. Wenn neue Bewohner bei uns einziehen, muss man sich oft wundern, mit welcher Pflegestufe Sie bei uns ankommen. Es kommen tatsächlich viele Patienten ohne Pflegestufe an, weil ihnen keine Pflegestufe bewilligt wurde. Das ist wirklich traurig, da es Meistens Menschen sind, die sowieso kaum Geld haben. Mir tuen dann auch immer die Angehörigen leid.
    Hoffe, dass sich da bald vielleicht etwas ändert.

    LG
    marie

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  2. Da der Verbraucherdienst e.V im Jahre 2010 Vielzahl von Anfragen hatte haben wir jetzt reagiert, indem wir einen Juristen beschäftigen der seit 30 Jahren im Schwerpunkt die Themen, Pflegestufen,Behinderung und Hartz4 vertritt.

    Danke für diesen Kommentar, der inhaltlich die Erfahrungen des Verbraucherdienst e.V wiederspiegelt.

    Gruß Team Verbraucherdienst e.V

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  3. Habe seit 5 Jahren einen Kampf gegen die Allmacht der MDK-Gutachter, die wirklich frei nach rein persönlichem Belieben ein Gutachten gestalten. Wenn Widerspruch eingelgt wird, kommt der nächste Gutachter-Kollege, der ebenfalls nahezu alle Regeln der Begutachtungsrichtlinien ignoriert und lediglich vom Vorgutachten den Text mit allen Fehlern und Mängeln übernimmt. Das Fatale dabei ist, dass selbst das Sozialgericht in die Kerbe der Gutachter haut und der benachteiligte Patient beweisen muss, dass die Angaben im Gutachten falsch sind.
    Traurig, traurig, aber weiterkämpfen, wenn man die Kraft dazu hat.
    LG Maria

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