Montag, 7. November 2011

Erst Ginko-Produkt dann Condor Forderungsmanagement


Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH / RA Bernd Rudolph
In diesem Streit ging es um telefonisch verkaufte Ginko-Produkte. Es sollte nur eine Probe- / Testlieferung sein. Doch dann, so schien es, wurde plötzlich ein Vertrag daraus. Leider erst als sie den Vollstreckungsbescheid erhielt, wandte sich Frau B. als Mitglied des Verbraucherdienst e.V. an den Verein. Dieser reagierte sofort mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Das Urteil
Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon: 

0201-176 790

oder per E-Mail: 

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

2 Kommentare:

  1. Hallo,
    meiner Mama ist leider genauso ergangen wir stehen vor dem Mahnbescheid, wenn wir nicht zahlen.könnt ihr uns bitte helfen wie wir uns verhalten sollen. DANKE

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    1. Das beste wäre wohl wenn deine Mutter mal direkt dort beim Verbraucherdienst e.V. anruft. Ich bin sicher dafür steht da auch die Telefonnummer in rot geschrieben ... ;-)

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