Dienstag, 18. Oktober 2011

Inkasso-Unternehmen stellen seltener Verfahren ein

Immer wieder empfohlenes „Aussitzen“ verursacht zusätzlich Kosten, so berichtet Agens WFI Inkasso die ebenfalls konsequent und mit gerichtlicher Hilfe eingeklagt werden. Zu sogenannten Verzugsschäden zählen unter anderem durch Nichtreagieren der betroffenen Verbraucher anfallende Inkassogebühren. Diese sind, sofern die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, in voller Höhe vom Schuldner zu tragen. (Quelle: just-info.de/pm/Inkassounternehmen_stellen_seltener_die_Verfahren_ein.10260.html )

Dies berichtet Agens WFI Inkasso in einem Pressebericht und bestätigt damit die Erfahrungen aus der täglichen Verbraucherschutzarbeit des Verbraucherdienst e.V. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Verbraucherdienst e.V. empfiehlt auch zweifelhaft erscheinende Zahlungsaufforderungen ernst zu nehmen. Es ist für den einzelnen zunächst nicht abzusehen, wie weit der betreffende Ursprungsgläubiger bzw. das beitreibende Inkassounternehmen juristische Möglichkeiten ausschöpft. Wer bis zum gerichtlichen Mahnbescheid wartet wird von der Gegenseite vor Gericht nicht selten mit einer mehrseitigen Anspruchsbegründung konfrontiert - auch von unseriös vorgehenden Unternehmen. Ohne juristischen Hintergrund und einer stichhaltigen Beweisführung ist das Risiko groß, zwar im Recht zu sein - den "Zuschlag" erhält allerdings letztendlich der Verhandlungsgegner. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.
https://blog.verbraucherdienst.com/aktuelles/urteile/

In Foren wird das Thema Mahnbescheid heiss diskutiert, denn die Inkassounternehmen, insbesondere aus der Umgebung Ludwigshafen, suchen die gerichtliche Auseinandersetzung. http://forum.computerbetrug.de/threads/hilfe-mahnbescheid-probenfieber-uniscore.34692/

   
Betroffene, die Rat suchen, sollten sich auch die Frage warum:

1. - niemand in Foren schreibt und nachweist:" Meine Sache ist niedergelegt oder eingestellt."

2. - niemand in Foren schreibt und nachweist:" Ich höre seit mehr als drei Jahren nichts mehr gehört ..." (Verjährung)

3. - niemand in Foren schreibt und nachweist:" Ich habe vor Gericht gewonnen."

Siehe auch: Blog für Verbraucherschutz rät nicht mehr zum aussitzen



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