Montag, 31. Oktober 2011

Aktionsbonus FlexStrom Urteil erstritten

Es ging eigentlich um "nur 125 Euro" - Dies war der Betrag, der von FlexStrom als Aktionsbonus für einen Anbieterwechsel angeboten wurde. Ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. nahm das Angebot von FlexStrom wahr und wurde für ein Jahr Kunde. Auf die fristgerechte Kündigung des Vertrages zum Ablauf des zwölften Monats verweigerte FlexStrom den Aktionsbonus. Unser Mitglied nahm dies gelassen und wandte sich an uns. Gericht urteilte zu Gunsten unseres Mitglieds.
Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

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